RRB Nr. 438/2011
Interinstitutionelle Zusammenarbeit (iiz) im Kanton Zürich, Konzept, Zustimmung, Stellenplan
6 avril 2011Allemand7 min
Source zh.ch
Interinstitutionelle Zusammenarbeit (iiz) im Kanton Zürich, Konzept, Zustimmung, Stellenplan
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. April 2011
438. Interinstitutionelle Zusammenarbeit (iiz) im Kanton Zürich
Erwägungen
A. Ausgangslage Im Rahmen der interinstitutionellen Zusammenarbeit (iiz) sollen Personen mit Mehrfachproblematiken rasch erfasst, kompetent beglei- tet und durch zielgerichtete Massnahmen wieder in den ersten Arbeits- markt integriert werden. Durch die engere Zusammenarbeit zwischen den Sozialwerken kann die Langzeitarbeitslosigkeit dieser Personen wirksam bekämpft und können Kosteneinsparungen erreicht werden. Der Bundesrat sieht deshalb die interinstitutionelle Zusammenarbeit als wichtigen Bestandteil seiner Armutsstrategie. Gemäss Art. 85f des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG, SR 837.0) und Art. 68bis des Invalidenversicherungsgesetzes (IVG, SR 831.20) arbeiten die jewei- ligen Vollzugsbehörden miteinander und mit anderen zuständigen Stellen eng zusammen, um die interinstitutionelle Zusammenarbeit zu stärken. Im Kanton Zürich betreiben heute das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) und die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA), als IV-Stelle, zusammen ein RAV-IV-Netzwerk, um ihre Leis- tungen bei gemeinsamen Bezügerinnen und Bezügern zu koordinieren. Gemäss § 3c des Sozialhilfegesetzes (SHG, LS 851.1) fördert der Kanton die Eingliederung der Hilfesuchenden und ihre finanzielle Unabhängig- keit, indem die Sozialhilfeorgane mit anderen Leistungserbringern zusammenarbeiten, insbesondere mit den Organen der Arbeitslosen- versicherung, der Invalidenversicherung und der Berufsberatung sowie privaten Organisationen. Mit dem Ziel, den gesetzlichen und fachlichen Anpassungsbedarf für die iiz zu prüfen, hat der Bund 2006 ein nationales iiz-Projekt einge- leitet, an dem sich 16 Kantone, darunter auch der Kanton Zürich, betei- ligt haben. Das nationale Projekt wurde Ende 2010 abgeschlossen. Die iiz soll nun in eine verbindliche Regelstruktur übergeführt werden. Ab 2011 wird dafür eine nationale iiz-Koordinationsstelle geschaffen.
B. «iiz netzwerk kanton zürich» Das AWA, das Kantonale Sozialamt (KSA) und das Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) haben 2006 für die Teilnahme am iiz-Projekt des Bundes zusammen mit der SVA das «iiz netzwerk kanton zürich»
gegründet. Ziel ist, Personen mit Mehrfachproblematiken, deren Arbeits- losigkeit zu besonders hohen Folgekosten führt, rasch zu erfassen, kom- petent zu begleiten und durch zielgerichtete Massnahmen gemeinsam wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Erfahrung zeigt, dass in über der Hälfte der abgeschlossenen Fälle eine zumindest teilweise Rückkehr in den ersten Arbeitsmarkt er- reicht werden konnte. Die beteiligten Institutionen erachten den volks- wirtschaftlichen Nutzen der iiz deshalb als gross. Hingegen konnten mit den Rahmenbedingungen des Bundesprojektes nicht alle Personen- gruppen, für die eine Unterstützung durch iiz vorteilhaft wäre, erfasst werden. Dies trifft insbesondere auf Langzeitarbeitslose zu, die schon länger Sozialhilfe beziehen, aber keinen ausgewiesenen gesundheit- lichen Schaden haben. Weiter erwiesen sich der Mitteleinsatz als ausser- ordentlich aufwendig und die Strukturen der beteiligten Institutionen als unzureichend für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Deshalb soll das «iiz netzwerk kanton zürich» auf der Grundlage eines neuen Kon- zeptes weitergeführt werden. Ziel ist eine nachhaltige Verankerung der iiz durch Verbesserung der Wirkung bezüglich der Integration in den ersten Arbeitsmarkt und einer damit verbundenen Steigerung des volkswirtschaftlichen Nutzens der iiz. Zu diesem Zweck sollen die Organisation vereinfacht, die Prozesse gestrafft und die Zielgruppe er- weitert werden. Es ist vorgesehen, dass AWA, KSA und AJB dafür spezialisierte iiz- Beraterinnen und -Berater zur Verfügung stellen. Die Umsetzung des Vorhabens soll durch eine neue Geschäftsstelle iiz gesteuert und ko- ordiniert werden, die beim AWA angesiedelt ist und ihren Standort in Zürich hat. Die iiz-Dienstleistungen sollen von der Geschäftsstelle dezentral in allen Regionen des Kantons angeboten werden. Gemäss bisherigem Konzept waren interdisziplinäre Teams in den Städten Uster und Winterthur, einem Teil der Stadt Zürich und in sechs Be- zirken tätig. Neu sollen die Dienstleistungen des Netzwerkes auf sämt- liche Gemeinden im Kanton ausgedehnt werden. Zudem sollen nicht wie bisher einzig Integrationsmassnahmen mit den Betroffenen verein- bart werden, sondern gewissermassen als Voraussetzung hierfür zuvor auch eine zielgerichtete Information sowie systematische Abklärungen der Möglichkeiten der Betroffenen erfolgen. Vorgesehen ist sodann, dass die SVA Eingliederungsberatende, Berufsberatende sowie medizi- nisches Fachpersonal zur Verfügung stellt, um ihre Leistungen mit jenen der anderen Institutionen im iiz-Netzwerk zu koordinieren. Der organisatorische Teil des neuen iiz-Konzeptes wurde im Rahmen des Projektes ab Oktober 2010 umgesetzt. Dadurch haben sich die Fall- zahlen von durchschnittlich zehn pro Monat im Zeitraum zwischen
2006 und August 2010 auf monatlich rund 36 Fälle im Zeitraum von September 2010 bis März 2011 erhöht. Die Ausdehnung auf sämtliche Gemeinden und die Überführung in den Betrieb sind zusammen mit dem Personalbedarf zu beschliessen. Nach drei Jahren ist das Konzept zu überprüfen.
C. Personalbedarf und Finanzierung a) Die Spezialisierung im AWA erfolgt im Rahmen des AVIG- Vollzugs in den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV), die im Rahmen der AVIG-Vollzugskostenentschädigungs-Verordnung (VKE, SR 837.023.3) von der Arbeitslosenversicherung vollumfänglich finan- ziert werden. Die dafür benötigten Stellen werden aus dem bestehenden Stellenplan AWA umgewandelt. Die Einreihungen erfolgten nach der Methode der vereinfachten Funktionsanalyse. Die Genehmigungen der Stelleneinreihungen ab Lohnklasse 17 durch das Personalamt liegen vor. Auch der Personalaufwand der neuen Fachstelle «Geschäftsstelle iiz» in der Leistungsgruppe Nr. 5300, AWA, wird bis auf Weiteres im Rahmen der VKE finanziert. Mit der Neukonzeption sind ab 1. April 2011 1100 Stellenprozente geplant. Für den Aufbau der Geschäftsstelle iiz sollen dem Kanton somit keine Mehrkosten entstehen. Falls eine Finanzierung der Geschäftsstelle iiz in Zukunft weder von der Arbeits- losen- noch von der Invalidenversicherung vollständig getragen würde, bestünde die Möglichkeit einer Kostendeckung gemäss § 8 des Ein- führungsgesetzes zum Arbeitslosenversicherungsgesetz (EG-AVIG, LS 837.1), da die entsprechende arbeitsmarktliche Abklärung und Integ- rationsstrategie neu Teil der Aufgaben der Geschäftsstelle iiz sein wird. b) Mit den iiz-Spezialistinnen bzw. -Spezialisten (zwei Vollzeitstellen) übernimmt das KSA die Aufgaben gemäss § 3c SHG im Bereich der iiz und wirkt damit bei den Abklärungen der Geschäftsstelle iiz mit und stellt zudem analog zu den iiz-Spezialisten der anderen Institutionen die fachliche Qualität aus Sicht der Sozialhilfe sicher. Dadurch erhalten die Sozialhilfestellen der Gemeinden die notwendige fachliche und personelle Unterstützung und Entlastung. Die Stellen müssen neu auf 1. April 2011 geschaffen werden. Die Lohnkosten (einschliesslich Lohn- nebenkosten) für die zwei zusätzlichen Stellen betragen jährlich rund Fr. 230 000. Dazu kommen die Kosten für die Einrichtung der Arbeits- plätze (Mobiliar/IT) von einmalig rund Fr. 20 000. Die zusätzlichen Büroarbeitsplätze können in den bestehenden Räumlichkeiten des KSA eingerichtet werden, es entstehen somit keine zusätzlichen Miet- und Mietnebenkosten. Diese wiederkehrenden und einmaligen Auf- wendungen sind im Rahmen des Globalbudgets eingestellt.
c) Die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung hat den Auftrag, Jugendliche und Erwachsene bei ihrer Integration in das Bildungs- system und in die Berufs- und Arbeitswelt zu unterstützen (§ 53 Verord- nung zum EG BBG [VEG BBG]; LS 413.311). Die Berufsberatenden leisten mit ihrem Fachwissen zu Aus- und Weiterbildung, Bildungs- system und Arbeitsmarkt einen unverzichtbaren Beitrag für nachhal- tige Integrationslösungen, die für den Erfolg der interinstitutionellen Zusammenarbeit entscheidend sind. Um eine zielführende Mitarbeit im iiz-Netzwerk gewährleisten zu können, bedarf es qualifizierter Berufsberaterinnen und -Berater mbA als iiz-Spezialisten in den kan- tonalen Berufsinformationszentren. Es handelt sich um insgesamt 100 Stellenprozente. Es ist mit jährlichen Personalkosten von insgesamt Fr. 150 000 (einschliesslich Lohnnebenkosten) zu rechnen, die zu 60% vom Kanton und zu 40% von den Gemeinden zu tragen sind. Der Nettoaufwand von jährlich Fr. 90 000 ist im Rahmen des Globalbudgets 2011 der Leistungsgruppe Nr. 7502, Berufs- und Studienberatung, zu kompensieren und in den KEF 2012–2015 aufzunehmen. Entsprechend ist ab 1. April 2011 eine neue Stelle im Stellenplan des Amtes für Jugend und Berufsberatung zu schaffen.
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion, der Bildungsdirektion und der Sicherheitsdirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Konzept «iiz netzwerk kanton zürich» wird im Sinne der Erwä- gungen gemäss Kapitel B. in den Betrieb übergeführt, auf alle Gemein- den ausgedehnt und nach drei Jahren überprüft.
II. Im Stellenplan des Kantonalen Sozialamtes werden mit Wirkung ab 1. April 2011 befristet für drei Jahre folgende neue Stellen geschaffen: Richtposition Klasse VVO 2.0 Adjunkt/in 18
III. Im Stellenplan des Amtes für Jugend und Berufsberatung wird für die interinstitutionelle Zusammenarbeit (iiz) mit Wirkung ab 1. April 2011 befristet für drei Jahre folgende Stelle geschaffen: Richtposition gemäss Personalgesetz (Bemerkungen) Klasse VVO 1.0 Berufsberater/in mbA 19
IV. Mitteilung an den Gemeindepräsidentenverband Kanton Zürich, Postfach 2336, 8022 Zürich, die Sozialkonferenz des Kantons Zürich, c/o Stadtverwaltung Uster, Abteilung Soziales, Bahnhofstrasse 17, 8610 Uster, die SVA Zürich, Röntgenstrasse 17, Postfach, 8087 Zürich, sowie an die Sicherheitsdirektion, die Bildungsdirektionund die Volkswirt- schaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi