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Décision

RRB Nr. 446/2012

Strassen, Zürich, Seilergraben bis Biberlinstrasse, Projektgenehmigung

2 mai 2012Allemand3 min

Source zh.ch

Strassen, Zürich, Seilergraben bis Biberlinstrasse, Projektgenehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. Mai 2012

446. Strassen (Zürich, Seilergraben bis Biberlinstrasse)

Erwägungen

Mit Schreiben vom 15. März 2012 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr (AFV), das Projekt für den Bau einer Hochspannungsleitung und Erneuerun- gen von Strassenoberflächen verschiedener Strassen im Abschnitt Seilergraben bis Biberlinstrasse, auf dem Gebiet der Stadt Zürich (Bau Nr. 08 122), zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Strassengesetzes (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Bau- und Unterhalts- pauschale. Die EWZ der Stadt Zürich sieht vor, seine Übertragungskapazität im 150-kV-Netz zu erhöhen. Dafür ist auf einer Länge von rund 2,5 km eine erdverlegte 150-kV-Hochspannungsleitung zwischen dem Seiler- graben und der Biberlinstrasse geplant. In verschiedenen Strassen werden im Zuge der Bauarbeiten Erneuerungen am Strassenoberbau und an Werkleitungen sowie lokal gestalterische Massnahmen am Strassen- raum vorgenommen. Überkommunale Interessen sind in folgenden Teilabschnitten des Projektes betroffen: Rämistrasse (HVS 17; Querung bei Knoten Kantonsschulstrasse), Bergstrasse (RVS 30052, Abschnitt Dolder- bis Sprensenbühlstrasse), Abschnitt Klusplatz–Hegibach- strasse–Biberlinstrasse (regionaler Fussweg). In der Bergstrasse sind Massnahmen vorgesehen, die der Bau- und Unterhaltspauschale angerechnet werden können. Hier werden Erneue- rungen am Gehweg, lokal im Fahrbahnbereich sowie der Strassenent- wässerung vorgenommen. Zudem wird die Bushaltestelle Klosbach- strasse behindertengerecht ausgebaut. Der Baubeginn ist für Mai 2012 vorgesehen und die Bauarbeiten dauern bis etwa Mitte 2014. Mit Begehrensäusserung vom 18. Januar 2012 hat das AFV dem Vor- haben ohne Auflagen zugestimmt. Die Leistungsfähigkeit wird nicht beeinträchtigt, da die Oberfläche des bestehenden Strassenraumes nicht verändert wird. Nach Durchführung des Mitwirkungsverfahrens nach § 13 StrG hat die Stadt Zürich das Projekt vom 27. Mai 2011 bis 27. Juni 2011 öffentlich aufgelegt und das Einspracheverfahren nach §§ 16 und 17 StrG eröffnet. Gegen das Projekt sind keine Einsprachen eingegangen. Das Vorhaben wurde mit Stadtratsbeschluss Nr. 1591 am 21. Dezember 2011 festgesetzt. Dieser Beschluss ist rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts ent-

gegen. Die Gesamtkosten für den Bau einer Hochspannungsleitung und Erneuerungen von Strassenoberflächen verschiedener Strassen im Abschnitt Seilergraben bis Biberlinstrasse betragen Fr. 36 091 000 (inkl. Verwaltungskosten Werke). Die Aufwendungen zulasten der Bau- pauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf voraussichtlich rund Fr. 390 000, diejenigen zulasten der Unterhalts- pauschale auf voraussichtlich rund Fr. 233 000. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. a der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (FCV; LS 611.2) die- jenigen Beträge festsetzen, die von der Stadt Zürich der Abrechnung über die Bau- und Unterhaltspauschale gemäss §§ 46 und 47 StrG belastet werden können.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt der Stadt Zürich für den Bau einer Hochspannungs- leitung und Erneuerungen von Strassenoberflächen verschiedener Stras- sen im Abschnitt Seilergraben bis Biberlinstrasse in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 StrG genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi