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Décision

RRB Nr. 453/2016

Gemeindewesen, Schulgemeinde Stammertal, Gemeindeordnung, Änderung, Genehmigung

18 mai 2016Allemand2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. Mai 2016

453. Gemeindeordnung (Schulgemeinde Stammertal)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV) regeln die poli- tischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Gemeinde- ordnungen bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Der Regie- rungsrat prüft die Gemeindeordnungen auf ihre Rechtmässigkeit (vgl. Art. 89 Abs. 3 KV). Die Genehmigung durch den Regierungsrat hat kons- titutive Wirkung, d. h., die entsprechenden Gemeindebeschlüsse werden erst nach der Genehmigung wirksam. Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Schulgemeinde Stammertal haben am 28. Februar 2016 an der Urne einer Teilrevision der Gemeindeordnung zugestimmt. Die Änderungen umfassen im Wesentlichen die Verkleine- rung der Schulpflege von elf auf sieben Mitglieder und die Aufhebung der Baukommission. Die geänderten Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Schulgemeinde Stammertal am 28. Februar 2016 beschlossene Änderung der Gemeindeordnung wird genehmigt.

II. Mitteilung an die Schulpflege der Schulgemeinde Stammertal, Bahn- hofstrasse 7, 8476 Unterstammheim, den Bezirksrat Andelfingen, Schloss- gasse 14, 8450 Andelfingen, sowie an die Bildungsdirektion und die Direk- tion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Hösli

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