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Décision

RRB Nr. 457/2021

Tätigkeitsbericht 2019/2020, Kindesschutzkommission, Kenntnisnahme

5 mai 2021Allemand1 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Mai 2021

457. Kindesschutzkommission (Tätigkeitsbericht 2019/2020)

Erwägungen

Die Kindesschutzkommission erstattet dem Regierungsrat gemäss § 3 der Verordnung über die Kindesschutzkommission vom 28. März 2012 (LS 852.17) alle zwei Jahre Bericht über ihre Tätigkeit. In den vergangenen beiden Berichtsjahren hat sich die Kindesschutz- kommission auf die Themenschwerpunkte «Kinder psychisch kranker Eltern», «Bestrafungsverhalten von Eltern in der Schweiz», «Kindeswohl- gefährdung im Vorschulalter» sowie aus aktuellem Anlass «Kindesschutz und Corona» konzentriert. Ferner verfasste die Kindesschutzkommission Stellungnahmen und Mitberichte zu kantonalen und eidgenössischen Vorlagen.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Vom Tätigkeitsbericht der Kindesschutzkommission 2019/2020 wird Kenntnis genommen.

II. Mitteilung an die Kindesschutzkommission sowie an die Bildungs- direktion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli