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Décision

RRB Nr. 457/2022

Härtefallkommission, Amtsdauer 2019-2023, Wahl

23 mars 2022Allemand1 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. März 2022

457. Härtefallkommission (Amtsdauer 2019–2023, Wahl)

Erwägungen

Die Härtefallkommission zählt gemäss § 2 der Verordnung über die Härtefallkommission (LS 142.31) einschliesslich der Präsidentin oder des Präsidenten sieben bis neun Mitglieder. Zurzeit verfügt die Kommission über acht gewählte Mitglieder. Zur Ergänzung der Härtefallkommission ist per 1. April 2022 Roland Schmid, lic. iur., Präsident des Handelsgerichts, zu wählen.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für den Rest der Amtsdauer 2019 –2023 wird Roland Schmid, lic. iur., mit Wirkung ab 1. April 2022 als Mitglied der Härtefallkommission ge- wählt.

II. Mitteilung an den Genannten, die Härtefallkommission (Versand durch die Sicherheitsdirektion) sowie an die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Peter Hösli

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