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Décision

RRB Nr. 460/2018

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Glattfelden, neue Gemeindeordnung, Genehmigung

23 mai 2018Allemand2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Glattfelden, neue Gemeindeordnung, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Mai 2018

460. Gemeindeordnung (Politische Gemeinde Glattfelden)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV) regeln die poli- tischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Gemeinde- ordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat kons- titutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Gemeinde- gesetz vom 20. April 2015). Allfällige Mängel werden durch die Genehmi- gung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Glattfelden ha- ben an der Urnenabstimmung vom 26. November 2017 die Totalrevision der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde beschlossen. Der Ge- meindevorstand bestimmt das Datum des Inkrafttretens der Gemeinde- ordnung, welche die notwendigen Anpassungen an das Gemeindegesetz vom 20. April 2015 enthält. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gemeindeordnung wird die bis dahin geltende Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Glattfelden aufgehoben. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Glattfel- den am 26. November 2017 beschlossene Gemeindeordnung wird geneh- migt.

II. Mitteilung an den Gemeinderat Glattfelden, Gemeinderatskanzlei, Dorfstrasse 74, Postfach, 8192 Glattfelden, den Bezirksrat Bülach, Bahn- hofstrasse 3, 8180 Bülach, sowie an die Bildungsdirektion und die Direk- tion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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