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Raumkonzept Schweiz, Entwurf, Konsultation, Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. April 2011

474. Konsultation zum Raumkonzept Schweiz (Stellungnahme)

Erwägungen

Am 11. Mai 2006 vereinbarten das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), die Kon- ferenz der Kantonsregierungen (KdK) und die Konferenz der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren (BPUK) sowie der Schweizerische Gemeindeverband und der Schweizerische Städteverband, gemeinsam ein Raumkonzept Schweiz zu erarbeiten. Ziel dieses Konzepts ist eine schweizweit einheitliche Grundlage für eine koordinierte Raument- wicklungspolitik zwischen den drei staatlichen Ebenen. Die Konsultation zum Entwurf des Raumkonzepts Schweiz wurde am 21. Januar 2011 eröffnet. Gemäss Beschluss der Plenarversammlung der KdK ist für die Kapitel 1–3 und 5 des Raumkonzepts die Ver- abschiedung einer gemeinsamen Stellungnahme vorgesehen. Eine ge- meinsame Stellungnahme zu Kapitel 4 des Raumkonzepts, das die ein- zelnen Handlungsräume, darunter auch den Metropolitanraum Zürich, behandelt, wird hingegen als nicht sinnvoll erachtet. Die Kantonsregie- rungen sollen dazu vielmehr gegenüber dem federführenden Bundes- amt für Raumentwicklung direkt Stellung nehmen. Einen ersten Entwurf der Stellungnahme zum Raumkonzept Schweiz hat der leitende Ausschuss der KdK am 11. Februar 2011 zuhanden der Kantonsregierungen verabschiedet. Die Kantone haben Gelegenheit, sich bis zum 11. April 2011 zu diesem Entwurf zu äussern.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Sekretariat der KdK (auch in elektronischer Form an mail@kdk.ch): Mit Schreiben vom 15. Februar 2011 haben Sie uns eingeladen, uns zum Entwurf einer Stellungnahme zum Raumkonzept Schweiz zu äussern. Gerne nehmen wir dazu wie folgt Stellung: Allgemeine Bemerkungen Wir halten den vorliegenden Entwurf des Raumkonzepts Schweiz für einen tauglichen Orientierungsrahmen für die raumwirksamen Tätig- keiten auf allen drei Staatsebenen. Dieser fehlt bis heute. Das Raum- konzept zeigt, fachlich vertieft, die Herausforderungen und Stossrich-

tungen der Raumentwicklung in der Schweiz auf und enthält wertvolle Anregungen für die Planungsträger. Zum positiven Gesamteindruck tragen insbesondere der schlüssige Aufbau in Ziele (Kapitel 2), allge- meine Strategien (Kapitel 3), Strategien zur Stärkung der Handlungs- räume (Kapitel 4) und Umsetzungsempfehlungen (Kapitel 5) bei. Be- sonders hervorzuheben ist die Handlungsorientierung des vorliegenden Entwurfs, die durch das Konzept der Handlungsräume und die Umset- zungsempfehlungen zum Ausdruck kommt. Das Vorgehen, das Raum- konzept Schweiz im Rahmen eines tripartiten Prozesses auszuarbeiten, hat sich als gewinnbringender Lernprozess für alle Beteiligten heraus- gestellt. Kapitel 1, Kontinuität und Innovation in der Raumordnungspolitik Die Ausgangslage wird aus unserer Sicht zutreffend umrissen. Wir begrüssen es ausdrücklich, dass das umfangreiche Kapitel «Trends und Herausforderungen» in ein eigenes Dokument ausgelagert wurde und nicht Bestandteil des Raumkonzepts selbst ist. Allenfalls wäre es hilf- reich, die zentralen Trends und Herausforderungen im Raumkonzept in einigen wenigen Sätzen nochmals aufzugreifen. Kapitel 2, Vielfalt, Solidarität und Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz erhalten Das Raumkonzept will dazu beitragen, Qualitäten zu fördern, na- türliche Ressourcen zu schonen, Mobilität zu steuern, Wettbewerbs- fähigkeit zu stärken und Solidarität zu leben. Wir unterstützen diese übergeordneten Ziele ausdrücklich. Sie stehen im Einklang mit den Aussagen des kantonalen Raumordnungskonzepts (ROK-ZH). Im Ein- zelnen haben wir folgenden Ergänzungsantrag: – Die Instrumente und Möglichkeiten der Neugestaltung des Finanz- ausgleichs und der Aufgabenteilung sollen mit besonderer Berück- sichtigung der Lastenabgeltung zwischen Bund und Kantonen (NFA) konsequent genutzt werden (Kapitel 2.4). Kapitel 3, Den Raum Schweiz nachhaltig gestalten Wir begrüssen die allgemeinen Strategien ausdrücklich. Es erscheint uns sinnvoll, die bestehende Zusammenarbeit zu stärken und weiterzu- entwickeln. Die Hauptverantwortung muss dazu im Bereich der Raum- planung bei den Kantonen liegen. Bei den Karten 1 bis 3 besteht noch Abstimmungsbedarf zu kanto- nalen Raumordnungskonzepten. Es handelt sich um Detailanpassungen, die in direkten Gesprächen mit den kantonalen Raumplanungsfach- stellen vorgenommen werden sollten.

Im Übrigen haben wir folgende Änderungsanträge: – Die Aussagen bezüglich der Abstimmung von Verkehrsinfrastruktur und Raumentwicklung können wir grundsätzlich unterstützen. Wir sind ebenfalls der Auffassung, dass das Raumkonzept Schweiz kaum einen geeigneten Rahmen darstellen dürfte, um eine Grundsatz- diskussion über Kostenwahrheit und marktwirtschaftliche Steuerungs- und Anreizinstrumente im Verkehrsbereich zu führen (Kapitel 3.5). – Die Karte 3, welche die ausgelasteten und konfliktträchtigen Korri- dore zeigt, sollte mit weiteren Korridoren von nationaler oder inter- nationaler Bedeutung ergänzt werden. Im Raum Zürich betrifft dies die Korridore Zürich–Bülach–Schaffhausen sowie Zürich–Thalwil– Pfäffikon SZ (Kapitel 3.5). Die erheblichen Kapazitätsengpässe auf diesen Korridoren können auch im Rahmen der 4. Teilergänzung der S-Bahn Zürich und den Fernverkehrsausbauten nicht nachhaltig beseitigt werden. – Schliesslich sind wir mit der KDK der Ansicht, dass es Sache der Kantone sein muss, nach ihrem Ermessen die räumlichen Vorausset- zungen für Alternativenergien in ihrer Richtplanung festzulegen. Es ist zudem zu ergänzen, dass dem sparsameren Umgang mit Energie eine entscheidende Bedeutung bei der Sicherstellung der künftigen Energieversorgung zukommt (Kapitel 3.6). Kapitel 4, Handlungsräume stärken Wir begrüssen den Ansatz, Handlungsräume zu definieren, deren spezifische Qualitäten und Herausforderungen aufzuzeigen sowie daraus strategische Stossrichtungen vorzuschlagen. Die gesamtschwei- zerische Auswahl von zwölf Handlungsräumen erscheint uns zweck- mässig. Wir sind zudem ebenfalls der Auffassung, dass die zum Teil recht starken Vernetzungen zwischen einzelnen Handlungsräumen in Kapitel 4.4 noch zu wenig zum Ausdruck kommen und es diesbezüglich noch Ergänzungen bedarf. Zum Handlungsraum Metropolitanraum Zürich werden wir uns im Rahmen unserer Stellungnahme gegenüber dem federführenden Bun- desamt für Raumentwicklung äussern. Kapitel 5, Gemeinsam handeln Im Bereich der Umsetzung des Raumkonzepts sehen wir die grösste Herausforderung. Es ist jedenfalls erforderlich, dass neben einem grund- sätzlichen politischen Bekenntnis der drei Staatsebenen auch geklärt wird, welche konkreten Aufgaben die Partner übernehmen sollen. Es ist deshalb ausdrücklich zu begrüssen, dass die tripartite Projektorgani- sation weitergeführt werden soll.

Auch wenn das Raumkonzept Schweiz den Charakter einer Orien- tierungs- und Entscheidhilfe hat, spricht unserer Ansicht nach nichts dagegen, von einer Umsetzung des Raumkonzepts zu sprechen. Die Legitimation ist letztlich eng mit der erfolgreichen Fortführung der tripartiten Projektorganisation verknüpft. Soweit der Bund mit dem Raumkonzept Schweiz angehalten werden soll, eine übergeordnete Raumentwicklungspolitik anzustreben, kann dies im Einklang mit der bestehenden Kompetenzordnung nur im Sinne einer Ergänzung zu den entsprechenden kantonalen Strategien verstan- den werden. Wichtig erscheint uns jedenfalls, dass das Raumkonzept Schweiz bezüglich der Koordination der raumwirksamen Tätigkeiten des Bundes einen wesentlichen Beitrag leistet. Sämtliche Bundesstellen sind deshalb anzuhalten, in ihrem Zuständigkeitsbereich einen substan- ziellen Beitrag an die Umsetzung des Raumkonzepts zu leisten. Dies betrifft namentlich die Bereiche Verkehr, Infrastruktur, Energie sowie Land- und Forstwirtschaft. Mit Befriedigung stellen wir fest, dass der kantonale Richtplan ge- mäss Raumkonzept Schweiz künftig noch stärker als Instrument zur Steuerung der räumlichen Entwicklung der Städte und Gemeinden genutzt werden soll. Allerdings sind wir mit der KdK einig, dass die Nennung weiterer, eher informeller Instrumente der Raumplanung die Schlüsselrolle des kantonalen Richtplans nur unzureichend wiedergibt. Was die weiteren Empfehlungen an die Kantone betrifft, so bean- tragen wir eine Ergänzung des Abschnitts «Innovative Ansätze für den Lasten-Nutzen-Ausgleich entwickeln». Es sind nicht ausschliesslich Zen- tren, die Leistungen des ländlichen Raumes (Freizeit, Erholung, Wohn- raum, Biodiversität) beziehen. Eine im umfassenden Sinne verstandene Solidarität bedeutet auch, dass die durch die Zentren erbrachten Leis- tungen (z. B. Konsum, Kultur, Bereitstellen grosser Arbeitsplatzgebiete, Dulden grosser Verkehrsinfrastrukturen) in diesem Zusammenhang gewürdigt werden. Die Projektpartner haben sich zum Ziel gesetzt, dass die Stossrich- tungen des Raumkonzepts die drei Staatsebenen in hohem Ausmass durchdringen. Dazu bedarf es einer entsprechenden dauerhaften Organisation. Es ist daher eine entsprechende Anlaufstelle zu bezeich- nen, welche das Umsetzungsprogramm bewirtschaftet und laufend kommuniziert. Es genügt jedenfalls nicht, nach fünf Jahren eine Bilanz zu ziehen. Als Alternative ist zu prüfen, ob die Umsetzung in den Hand- lungsräumen auch in bestehenden (z. B. Metropolitankonferenzen) oder entstehenden Organisationen erfolgen kann.

Wichtig erscheint uns letztlich auch der Hinweis, dass eine Weiter- entwicklung des Bundesrechts insbesondere in der Raumplanung ge- stützt auf das Raumkonzept erfolgen sollte. Dazu bedarf es allerdings entsprechender Querbezüge im Raumkonzept selbst. Es ist deshalb darzulegen, welche Folgerungen für die zweite Teilrevision des RPG gezogen werden.

II. Dieser Beschluss ist bis zur Beschlussfassung der KdK, längstens aber bis zum 30. Juni 2011, nicht öffentlich.

III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates (nach Beschlussfassung der KdK), an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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