RRB Nr. 475/2022
Umsetzung der technischen Säule des 4. EU-Eisenbahnpakets - 2. Schritt, Schreiben an das UVEK
23 mars 2022Allemand4 min
Source zh.ch
Umsetzung der technischen Säule des 4. EU-Eisenbahnpakets - 2. Schritt, Schreiben an das UVEK
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. März 2022
475. Umsetzung der technischen Säule des 4. EU-Eisenbahnpakets –
2. Schritt; Vernehmlassung Mit Schreiben vom 17. Dezember 2021 hat das Eidgenössische Departe- ment für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation den Kantons- regierungen die Vorlage zur Umsetzung der technischen Säule des 4. EU- Eisenbahnpakets (4RP[TP]) und den damit einhergehenden Entwurf zur Änderung des Eisenbahngesetzes (EBG; SR 742.101) zur Stellungnahme unterbreitet. Zur Umsetzung der 4RP(TP) hat die Schweiz bereits erste Anpassun- gen der Eisenbahnverordnung (SR 742.141.1) vorgenommen. Für eine voll- ständige Umsetzung müssen nun in einem zweiten Schritt Anpassungen des EBG vorgenommen werden. Letztere bilden Gegenstand des vor- liegenden Vernehmlassungsverfahrens. Die Vorlage zielt darauf ab, der Schweizer Bahnbranche den Zugang zu vereinfachten Zulassungsverfahren für die Teilsysteme der Eisenbahn zu verschaffen und Vorschriften in Bezug auf die technische Interope- rabilität sowie Sicherheitsstandards zu harmonisieren. Zudem soll der Schweiz ermöglicht werden, bei der von der EU geplanten Weiterent- wicklung von Vorschriften im Zuge der Digitalisierung im Bahnverkehr mitzuwirken. Letztlich soll mit all diesen Massnahmen der Eisenbahn- sektor gestärkt werden.
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an WeiterentwicklungRegelwerke@bav.admin.ch): Mit Schreiben vom 17. Dezember 2021 haben Sie uns die Vorlage zur Umsetzung der technischen Säule des 4. EU-Eisenbahnpakets (4RP[TP]) und den damit einhergehenden Entwurf zur Änderung des Eisenbahn- gesetzes (EBG; SR 742.101) zur Stellungnahme unterbreitet. Wir danken für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussern uns wie folgt: Der Kanton Zürich unterstützt die Zielsetzungen und Stossrichtungen der Vorlage zur Umsetzung der 4RP(TP), welche die Interoperabilität des Schweizer Normalspurnetzes zum europäischen Gesamteisenbahn- netz auch in Zukunft sicherstellen will. Die konkreten Anpassungen des EBG sind im Übrigen stark technischer bzw. betrieblicher Natur, weshalb wir uns dazu nicht näher äussern können.
Beantwortung der Fragen gemäss Fragenkatalog:
1. Sind Sie mit den generellen Zielsetzungen der Vorlage, die technische Säule des 4. EU-Eisenbahnpakets (4RP[TP]) in der Schweiz umzusetzen, einverstanden? Ja.
2. Sehen Sie weitere oder andere Massnahmen, die zur Schaffung eines zusammenwachsenden Europäischen Eisenbahnsystems und zur Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit des Eisenbahnsektors umgesetzt werden müssten? Keine Bemerkungen.
3. Sind Sie mit der vorgesehenen Stossrichtung zur Harmonisierung von Vorschriften, Verfahren und Methoden im Interoperabilitäts- bereich-Bereich auch in der Schweiz einverstanden? Ja.
4. Wie die bisherigen Interoperabilitätsvorgaben sollen auch die im Rahmen des 4RP(TP) harmonisierten und weiterentwickelten Vorschriften, Verfahren und Methoden wo sinnvoll zu Optimierungs- zwecken auch im nicht interoperablen Bereich zur Anwendung kommen. Sind Sie damit einverstanden? Wir gehen davon aus, dass die Richtlinie (EU) 2016/798 auch weiter- hin nicht für Trambahnen des öffentlichen Nahverkehrs gelten wird. «Strassenbahnen und Stadtbahnfahrzeuge» sind gemäss Art. 2 Abs. 2 der genannten EU-Richtlinie grundsätzlich von deren Anwendungsbereich ausgenommen. Dies ist angesichts der besonderen Natur solcher Bahnen richtig. Eine Ausweitung des Anwendungsbereichs wäre nicht zweck- mässig.
5. Erachten Sie die im Rahmen der Umsetzung des 4RP(TP) vorgesehene Reduktion der vorherrschenden Komplexität für An- tragsteller wie EVU und Fahrzeug- und Teilsystemhersteller aufgrund unterschiedlicher nationaler Regeln als hinreichend bzw. als zielführend? Keine Bemerkungen.
6. Erachten Sie die vorgeschlagenen Anpassungen zur Vereinheit- lichung der Zulassungsverfahren auf Basis von 4RP(TP) für die Teilsysteme als hinreichend bzw. als zielführend? Keine Bemerkungen.
7. Erachten Sie die Stossrichtung und die vorgeschlagenen Mittel zur Stärkung der ERA und der Zusammenarbeit der Sicherheits- behörden und Unfalluntersuchungsstellen als sinnvoll? Ja.
8. Sehen Sie nebst den in der Vorlage erwähnten Auswirkungen (auf den Bund, die Volkswirtschaft, Umwelt, etc.) weitere erwähnens- werte Auswirkungen? Keine Bemerkungen.
9. Haben Sie zu übrigen Themen der Vorlage Bemerkungen? Keine Bemerkungen.
10. Gibt es Themen, die Ihrer Ansicht nach zu wenig berücksichtigt wurden, welche und weshalb? Keine Bemerkungen.
II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates, den Zürcher Verkehrsverbund sowie an die Volks- wirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:
Peter Hösli