RRB Nr. 482/2013
Bezirksgebäude Uster, Nasszellen, Sanierung, gebundene Ausgabe
30 avril 2013Allemand3 min
Source zh.ch
Bezirksgebäude Uster, Nasszellen, Sanierung, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. April 2013
482. Uster, Bezirksgebäude (Sanierung Nasszellen)
Erwägungen
A. Ausgangslage Das Bezirksgebäude Uster wurde 1914 erbaut und in den 1970er-Jah- ren erweitert. Im Zuge der Regionalisierung der Staatsanwaltschaft zog diese und auch die Kantonspolizei aus, was eine teilweise Instandstellung ermöglichte. Aus Kostengründen wurde damals auf die Sanierung der heute fast 50-jährigen Nasszellen verzichtet, was seither häufig zu Not- massnahmen führte. Darum nahm die Baudirektion im Sommer 2012 vertiefte Abklärungen vor und der Projektantrag mit Ausgaben von rund Fr. 900 000 wurde mit RRB Nr. 69/2013 für die nächste Phase frei- gegeben. Bei der Weiterbearbeitung des Projektes zeigte sich, dass die Kosten höher ausfallen, da auch im Bereich der Kanalisation bauliche Massnahmen notwendig werden.
B. Projekt Die sanitären Installationen sind am Ende ihrer Nutzungsdauer an- gelangt und müssen in allen Geschossen ersetzt werden. Die Leitungs- führungen müssen sichtbar sein. Daher sind die bestehenden Decken abzuhängen. Die Böden werden mit Glasmosaik belegt. Die Wände wer- den neu verputzt und gestrichen und nur hinter den Sanitärapparaturen geplättelt. Im Altbau werden in den Toilettenanlagen erstmals Heizkör- per eingebaut und, wo erforderlich, die Fenster ersetzt. Im Ergänzungs- bau sind weiter die Lüftungsanlagen vollständig zu ersetzen. Aufgrund ihres Alters ist zugleich auch der grösste Teil der Kanalisationsanlagen instand zu stellen. Die bestehenden Sicherheitsrolladen im Erdgeschoss sind nicht ver- stellbar und in geschlossenem Zustand lichtundurchlässig. Da die Fens- ter in diesem Bereich aus Sicherheitsglas sind, können funktionellere und mit weniger Unterhaltsaufwand verbundene Lamellenstoren ange- bracht werden.
C. Ausgabenbewilligung Die Kosten für diese Massnahmen betragen gemäss Kostenvoranschlag vom 6. Februar 2013 Fr. 1 111 000 (Preisstand 1. April 2012). Sie setzen sich wie folgt zusammen:
Tabelle: Bau- und Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (Fr.) (Bauteilgruppe) Fr. % Jahre Abschreibung Kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 213 166 19,2% 120 1 776 2 665 4 441 Hochbauten Rohbau 2 131 545 11,8% 40 3 289 1 644 4 933 Hochbauten Ausbau 276 561 24,9% 30 9 219 3 457 12 676 Hochbauten Installationen 489 728 44,1% 30 16 324 6 122 22 446 Ausstattung, Mobilien 0 0,0% 20 0 0 0 Total 1 111 000 100,0% 48,5* 30 608 13 888 44 495 * Kostengewichtete Nutzungsdauer
Für das Vorhaben ist gestützt auf § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 111 000 zu bewilligen. Das Immobilienamt hat für die Projektierung mit Verfügung vom 22. August 2012 eine Ausgabe von Fr. 90 000 bewilligt. Diese Kosten sind in der gesamten Ausgabe enthal- ten und die genannte Ausgabenbewilligung ist aufzuheben. Die Finanzierung erfolgt über die Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 8700, Immobilienamt. Die Kosten gehen zulasten des Kon- tos 5041 0 00000. Das Vorhaben ist im Budget 2013 nicht enthalten, kann aber durch Verschiebungen bei anderen Projekten kompensiert werden. Die Kapitalfolgekosten der Ausgabe betragen jährlich rund Fr. 44 495. Sie bestehen aus den Abschreibungen, die sich aus den unterschiedlichen Abschreibungssätzen je Bauteilgruppe zusammensetzen, und den jähr- lichen kalkulatorischen Zinsen von 2,5%.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Sanierung der Nasszellen im Bezirksgebäude Uster wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 111 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8700, Immobilienamt, bewilligt.
II. Die Ausgabenbewilligung des Immobilienamtes vom 23. August 2012 von Fr. 90 000 wird aufgehoben.
III. Mitteilung an das Bezirksgericht Uster, die Verwaltungskommission des Obergerichts, die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi