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Décision

RRB Nr. 483/2013

Strassenfonds, Wädenswil, Seestrasse 81, Kat.-Nr. 5110, Landerverkauf, Genehmigung

30 avril 2013Allemand2 min

Source zh.ch

Strassenfonds, Wädenswil, Seestrasse 81, Kat.-Nr. 5110, Landerverkauf, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. April 2013

483. Strassenfonds (Wädenswil, Seestrasse 81, Landverkauf)

Erwägungen

Der Kanton Zürich ist in Wädenswil Eigentümer des Grundstückes Kat.- Nr. 5110, das zum Buchwert von Fr. 820 400 dem Strassenfonds zugeord- net ist. Auf der Parzelle mit einer Gesamtfläche von 605 m2 befindet sich ein Wohn- und Geschäftshaus, das erheblichen Instandstellungsbedarf aufweist. Das Grundstück liegt in der Kernzone, wird für staatliche Bedürfnisse nicht mehr benötigt und kann deshalb verkauft werden. Mit RRB Nr. 1102/2010 wurde die Baudirektion ermächtigt, den Ver- kauf weiterzubearbeiten und dem Regierungsrat zur Genehmigung zu unterbreiten. Nachdem die Stadt Wädenswil zunächst kein Interesse an der Liegen- schaft zeigte, wurde diese öffentlich ausgeschrieben. Es gingen sechs An- gebote mit Preisen zwischen Fr. 1 200 000 und Fr. 1 500 000 ein. Kurz vor Ablauf der Eingabefrist entschloss sich die Stadt Wädenswil, die Liegen- schaft zu erwerben. Sie beabsichtigt nach eigenen Angaben, Raum für studentisches Wohnen zu schaffen. Der vereinbarte Kaufpreis von Fr. 1 500 000 kann als vorteilhaft be- zeichnet werden. Das Immobilienamt schloss am 13. März 2013 mit der Stadt Wädenswil den nun zu genehmigenden Kaufvertrag ab. Die Einnahmen von Fr. 1 500 000 sind wie folgt zu verbuchen: Fr. 820 400 zugunsten Konto 5925.1084 0 00000, Gebäude Strassenfonds, unter gleichzeitiger Abschreibung im Inventar; Fr. 679 600 zugunsten Konto 5925.4411 0 00000, Gewinn aus Verkäufen von Sachanlagen Finanzvermögen. Die Gebühren und Auslagen des Notariates und Grundbuchamtes werden von den Parteien je zur Hälfte übernommen. Die Grundstück- gewinnsteuer geht zulasten des Verkäufers. Diese ist dem Konto 5925. 3137 0 00000, Steuern und Abgaben, zu belasten.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der zwischen dem Kanton Zürich und der Stadt Wädenswil am 13. März 2013 auf dem Notariat Wädenswil öffentlich beurkundete Ver- trag über den Verkauf des Grundstückes Kat.-Nr. 5110, Wädenswil, zum Kaufpreis von Fr. 1 500 000 wird genehmigt.

II. Mitteilung an die Stadt Wädenswil, Abteilung Immobilien, Florhof- strasse 6, Postfach, 8820 Wädenswil, das Notariat und Grundbuchamt Wädenswil, Zugerstrasse 16, 8820 Wädenswil, sowie an die Finanzdirek- tion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi