RRB Nr. 483/2014
Lotteriefonds, Allgemeine Fondsmittel, Beiträge 2014, 2. Serie
16 avril 2014Allemand30 min
Source zh.ch
Lotteriefonds, Allgemeine Fondsmittel, Beiträge 2014, 2. Serie
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. April 2014
483. Lotteriefonds des Kantons Zürich (Allgemeine Fondsmittel, Beiträge 2014, 2. Serie) Gemäss § 61 Abs. 3 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung kann der Regierungsrat in eigener Zuständigkeit aus den allgemeinen Mitteln des Lotteriefonds pro Jahr Beiträge bis 10 Mio. Franken bewilli- gen. Der einzelne Beitrag darf dabei Fr. 500 000 nicht übersteigen. Zulasten dieses Gesamtbetrages ist im laufenden Jahr ein Beitrag von Fr. 5 044 000 bewilligt worden. Da mit RRB Nr. 1503/2007 zuguns- ten der Staatskanzlei (Konto «Staatsbeiträge an Kongresse, Veranstal- tungen usw.») jährlich ein Beitrag von Fr. 200 000 bewilligt wird, stehen dem Regierungsrat zulasten der Quote 2014 somit insgesamt noch Fr. 4 756 000 zur Verfügung. Die Finanzdirektion beantragt im Einvernehmen mit den zuständigen Fachdirektionen im Rahmen einer 2. Serie 2014 die folgenden Beitrags- leistungen aus dem Lotteriefonds:
1. Historisches Museum auf der Klosterinsel Rheinau Bereich Kultur Gesuchstellende Verein «Arbeitsgemeinschaft Pro Insel Rhein- Organisation au» (PIR): Der 1998 gegründete Verein PIR bezweckt, Grundlagen, Strategien und kon- krete Vorschläge für die zukünftige Nutzung der Klosterinsel Rheinau zu erarbeiten. Er be- rücksichtigt dabei die kulturelle Tradition der Rheinau, den denkmalpflegerischen Auftrag, die soziale Verträglichkeit sowie wirtschaftliche Bedürfnisse. Im Januar 2014 hat die PIR zu- sammen mit Pro Weinland die IG «Museum Rheinau» gegründet. Die IG wird Trägerschaft des neuen Museums. Ausgangslage Seit dem Auszug der Psychiatrischen Klinik aus den Gebäuden der Klosterinsel Rheinau im Jahr 2000 wurde nach einer neuen Nutzung für dieses Kulturgut von nationaler Bedeutung gesucht. 2009 konnten mit der Stiftung Schwei- zer Musikinsel Rheinau und den Hauswirt- schaftskursen des Mittelschul- und Berufsbil- dungsamtes der Bildungsdirektion zwei neue
Hauptnutzer gefunden werden. Bei der Planung der Neunutzung der ehemaligen Klosterge- bäude wurde der Westtrakt des Klosters für ein zukünftiges Museum freigehalten. Projektziel Das Museum soll die lokale Geschichte und insbesondere die Geschichte des Klosters ver- schiedenen Zielgruppen attraktiv vermitteln. Projektbeschrieb Die Hauptthemen des Museums sind bestimmt: Kelten, Kloster und psychiatrische Klinik. Zu- sammen mit dem Verein ProWeinland will der Verein PIR in einer zu gründenden Interessen- gemeinschaft Rheinau (IGR) ein Konzept für die inhaltliche Ausrichtung des Museums aus- arbeiten. Es ist eine zum Teil herausragende Objektsammlung vorhanden, der eine überre- gionale Ausstrahlungskraft zukommt. Kosten Fr. 403 300 Gewünschter Betrag Fr. 250 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 134 000. Der Rest- betrag muss durch Dritte gedeckt werden. Beurteilung Das Projekt entspricht den Richtlinien des Lot- teriefonds. Im vom Regierungsrat bewilligten Nutzungskonzept (RRB Nr. 944/2009) wurde das Museum als einer der vier Pfeiler der Neu- nutzung bezeichnet. Mit dem attraktiven Nut- zungskonzept wird das Museum zu einem be- kannten Anziehungspunkt für Kulturinteres- sierte. Bewilligter Betrag Fr. 250 000 Auflagen Die Gewährung des Beitrages ist an folgende Auflagen gebunden: – Das Projekt muss mit anderen laufenden oder geplanten kulturgeschichtlichen Mu- seumsprojekten von kantonaler Bedeutung abgestimmt werden. – Das Immobilienamt und die Abteilung Ar- chäologie und Denkmalpflege sind aktiv in die weiteren Planungsarbeiten einzubeziehen. – Die Vertretung der Baudirektion erhält ein Einsichtsrecht in die projektspezifischen Ab- rechnungen. – Die Auszahlung erfolgt erst, wenn die IGR gegründet ist und die Statuten vorliegen.
2. Elektronische Edition der offiziellen Gesetzessammlung des Kantons Zürich Bereiche Verwaltung Gesuchstellende Die Staatskanzlei des Kantons Zürich ist die Organisation zentrale Stabsstelle des Regierungsrates und erbringt die juristischen sowie administrativen Sekretariatsdienste. Ihr Rechtsdienst ist zu- ständig für die Herausgabe der Gesetzessamm- lung. Ausgangslage Die Offizielle Gesetzessammlung (OS) umfasst in gedruckter Form sämtliche Verfassungen, Gesetze und Verordnungen, die im Kanton Zü- rich seit 1803 erlassen wurden. Als wichtigste Informationsquelle zum jeweiligen Recht so- wie als Grundlage des demokratisch-rechts- staatlichen Handelns ist diese Sammlung so- wohl für die Öffentlichkeit als auch für die Forschung von Interesse. Während die neue- ren Erlasse seit 1999 zusätzlich zur rechtsgülti- gen gedruckten Fassung auch in digitaler Form auf ZH-Lex online publiziert werden, sind die älteren Bände der OS mit teilweise noch gülti- gen Erlassen nur schwer zugänglich. Projektziel Digitalisierung der älteren Bände der OS. Projektbeschrieb In Ergänzung zu den auf ZH-Lex publizierten Erlassen sollen die älteren Bände der OS für den Zeitraum von 1803 bis 2001 digitalisiert und als indizierte Volltexte auf der Online- Datenbank des Staatsarchivs verfügbar ge- macht werden. Digitalisiert werden müssen alle 69 Bände seit 1803. Diese umfassen rund 12 000 Erlasse auf insgesamt 43 000 Seiten. Die entsprechenden Arbeiten beanspruchen rund 2500 Arbeitsstunden, sodass sich das gesamte Projekt innerhalb von 18 Monaten verwirkli- chen lässt. Kosten Fr. 440 000 Gewünschter Betrag Fr. 440 000 Übrige Finanzierung Die Verwirklichung derartiger Projekte ist im gesetzlichen Auftrag der Staatskanzlei nicht vorgesehen und muss daher vollständig durch Drittmittel finanziert werden.
Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Es erscheint als zukunftsweisend, wenn auch die historischen Gesetzestexte des Kantons Zürich online verfügbar gemacht wer- den. Durch die Digitalisierung der älteren Bände der Gesetzessammlung wird das bereits bestehende Online-Angebot zentraler Quellen- serien (wie der Regierungsratsbeschlüsse und der Kantonsratsprotokolle) ergänzt. Bewilligter Betrag Fr. 440 000
3. Zürcherische Muslimische Notfallseelsorge Bereich Soziales Gesuchstellende Verein «Vereinigung der Islamischen Organi- Organisation sationen in Zürich» (VIOZ): Die VIOZ be- zweckt als eine Koordinationsstelle zwischen verschiedenen islamischen Organisationen und Gemeinschaften im Kanton Zürich, die Anlie- gen der Muslime in der Schweiz zu vertreten. Sie vertritt als Ansprechpartnerin der Behör- den sowie der Gemeinden die Anliegen des Islams und die der Muslime. Ziel der VIOZ ist die öffentliche und rechtliche Anerkennung sowie die Integration der Muslime des Kan- tons Zürich. Ausgangslage Im Kanton Zürich bekennen sich fast 100 000 Menschen zum Islam. Bereits heute leisten die Muslime durch ehrenamtliche Arbeit einen grossen Beitrag zur besseren Integration der Muslime im Kanton. Gerade in Notfällen be- steht ein Bedürfnis nach Unterstützung. Es ist dem VIOZ daher ein grosses Anliegen, dem wachsenden Bedarf gerecht zu werden. Mit zunehmender Beanspruchung drängen sich aber eine Institutionalisierung und Professionali- sierung insbesondere der Notfallhilfe und die fachliche Ausbildung der Seelsorger auf. Projektziel Planung, Aufbau und Betrieb einer muslimi- schen Notfallseelsorge.
Projektbeschrieb Das Pilotprojekt dauert zwei Jahre und ist in drei Phasen aufgeteilt. Phase A (3–6 Monate): Grundlagenerarbeitung. Phase B (3–6 Monate): Initiale Bereitstellung der Infrastruktur, Res- sourcen usw.). Phase C (12–18 Monate): Ope- rative Angebotsentwicklung. Ab Phase C soll die Notfallseelsorge den Behörden, den öffent- lichen Institutionen sowie den Musliminnen und Muslimen im Kanton Zürich als zentrale Stelle während einer Pilotphase von 18 Mona- ten an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Dafür sind zwei 100%-Stel- len vorgesehen. Zudem sollen Aus- und Wei- terbildungskurse für muslimische Seelsorger sowie eine Notfallzentrale für Hilfesuchende und Behörden eingerichtet werden. Kosten Fr. 742 960 Gewünschter Betrag Fr. 500 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung des Vereins VIOZ beträgt Fr. 242 960. Der Restbetrag muss über Dritte gedeckt werden. Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Menschen in schwierigen Le- benslagen brauchen Hilfe von Personen oder Stellen, denen sie vertrauen und bei denen sie sich verstanden fühlen. Für muslimische Per- sonen gibt es heute kein mit der christlichen Notfallseelsorge vergleichbares Angebot. Die Dienste der Zürcherischen Muslimischen Not- fallseelsorge werden nicht nur den Muslimin- nen und Muslimen zugutekommen, sondern auch die Behörden bei Notfällen unterstützen. Bei der VIOZ handelt es sich um einen grund- sätzlich ehrenamtlich geführten Dachverband mit verhältnismässig bescheidenen personellen und finanziellen Mitteln. Der Verein verfügt über einen einzigen bezahlten Angestellten mit einem 50%-Pensum. Bewilligter Betrag Fr. 500 000
Auflagen Der bewilligte Beitrag von Fr. 500 000 stellt für die VIOZ eine verhältnismässig grosse Summe dar. Im Projektbeschrieb ist die konkrete Organi- sation und Tätigkeit der neuen Muslimischen Notfallseelsorge noch nicht genau umschrie- ben. Vielmehr ist das Projekt so angelegt, dass in einer ersten Projektphase ein operatives Grundlagenkonzept mit konkreten Ablaufplä- nen und Checklisten erarbeitet werden soll, während in einer zweiten Phase dann die In- frastruktur, das Personal und die vertraglichen Strukturen bereitgestellt werden sollen. Erst für die dritte Phase ist der eigentliche Pilotbe- trieb vorgesehen. Vor diesem Hintergrund er- scheint es angebracht, die Auszahlung des Bei- trags entsprechend den drei Projektphasen zu staffeln. Die Gewährung des Beitrages ist an folgende Auflagen gebunden: – Der Aufbau der muslimischen Notfallseel- sorge ist in das Projekt Care Kanton Zürich einzubinden, worin die psychische Erste Hilfe im Kanton Zürich durch die beteiligten Part- ner einschliesslich Notfallseelsorge (NFSZH) gesamthaft geregelt werden soll. – Vor Auszahlung des Beitrages ist der Fach- stelle für Integration eine Kostenaufstellung des Projekts einzureichen. – Die Auszahlung erfolgt in drei Tranchen: Die erste Tranche im Umfang von einem Viertel des Beitrages wird zu Beginn des Projekts ausbezahlt, nachdem die Fachstelle für Integration die Kostenaufstellung ge- nehmigt hat. Die zweite Teilauszahlung von einem Viertel des Beitrages erfolgt, nach- dem der Fachstelle für Integration ein Grund- konzept vorgelegt und dieses von ihr geneh- migt wurde. Die dritte Tranche in der Höhe der Hälfte des Beitrages wird nach Bereit- stellung der für die Projektausführung not- wendigen Infrastruktur ausbezahlt.
4. Dachstockausbau Wohnhaus Waffenplatz Bereich Soziales Gesuchstellende Zürcher Stiftung für Gefangenen- und Entlas- Organisation senenfürsorge (zsge): Zweck der Stiftung ist es, Personen, die in einem Strafverfahren ste- hen oder verurteilt wurden, durch Beratung und Führung, durch Gewähren von Obdach und finanziellen Zuwendungen sowie in anderer Weise beizustehen. Ausgangslage Die Stiftung besitzt die Liegenschaft Waffen- platz 45 in Zürich. Dieses mehrstöckige Haus wird vollumfänglich zu Stiftungszwecken ge- nutzt. Die Wohnung im Parterre dient als Büro und allgemeine Küche für das Leitungsperso- nal und die Bewohnerinnen und Bewohner. In den vier darüber liegenden Wohnungen wer- den die Zimmer einzeln an Klientinnen und Klienten vermietet. Projektziel Ausbau des Dachstocks des stiftungseigenen Wohnhauses zwecks Vergrösserung der Wohn- fläche. Projektbeschrieb Mit baulichen Massnahmen soll die brachlie- gende Fläche auf dem Dachstock für Wohn- zwecke nutzbar gemacht und eine 3-Zimmer- Dachwohnung mit drei Einzelzimmern, einer Nasszelle und einer kleinen Wohnküche erstellt werden. Damit werden drei weitere Betreuungs- plätze im Wohnhaus Waffenplatz geschaffen, womit sich das Gesamtangebot auf 15 Plätze erhöhen wird. Dadurch kann der Betrieb wei- ter verbessert werden. Kosten Fr. 500 000 Gewünschter Betrag Fr. 400 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 100 000. Der Rest- betrag muss durch Dritte gedeckt werden. Beurteilung Das Gesuch entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Das Projekt für den Dachge- schossausbau ist zweckmässig und gerechtfer- tigt. Die Massnahmen dienen einem gemein- nützigen Zweck und haben Bedeutung für den ganzen Kanton Zürich. Da Massnahmen zur zusätzlichen Wärmedämmung aus dem Ge- bäudeprogramm des Kantons Zürich unter-
stützt werden können, ist eine Verminderung des nachgesuchten Betrages um Fr. 100 000 ge- rechtfertigt. Bewilligter Betrag Fr. 300 000
5. Erneuerungs- und Renovationsarbeiten Campo Cortoi Bereich Freizeit Gesuchstellende Gemeinnützige Genossenschaft Campo Cortoi: Organisation Die Genossenschaft mit Sitz in der Stadt Zürich wurde 1964 im Rahmen der Lager- und Frei- zeitaktivitäten des damaligen Jugendhauses Drahtschmidli gegründet. Die Genossenschaft bezweckt den Auf- und Ausbau ihrer Rustici auf Cortoi zu einem Erfahrungs- und Bildungs- raum für Kinder, Jugendliche und Familien. Ausgangslage Ab 1964 konnte die Genossenschaft in Mer- goscia TI Land und acht Häuser erwerben. Die verlassenen Steinhäuser wurden von jun- gen Leuten wieder aufgebaut und saniert. Die Infrastruktur ist einfach, aber zweckmässig. Es entstand ein kleines Ferien- und Lagerdorf mit 26 Schlafplätzen. Zwar wird laufend durch die Genossenschafter selbst an der Instand- haltung der Anlage gearbeitet; dennoch stehen nun gewisse Arbeiten an, die grössere Investi- tionen und das Beiziehen von Fachkräften er- fordern. Projektziel Anlässlich des 50-Jahr-Jubiläums der Genos- senschaft sollen verschiedene bauliche Sanie- rungsarbeiten in den Gebäuden durchgeführt sowie verschiedene Maschinen und Geräte er- setzt werden. Projektbeschrieb Die Massnahmen umfassen insbesondere Sanie- rungsarbeiten im Gemeinschaftshaus, aber auch in der Werkstatt sowie in einigen der Wohn- häuser. Die Arbeiten gestalten sich aufwendig, da der Weiler nicht mit einer Strasse erschlos- sen, sondern nur über einen 40-minütigen Fuss- marsch erreichbar ist. Baumaterial muss daher teilweise mit dem Helikopter angeschafft oder entsorgt werden. Kosten Fr. 85 500 Gewünschter Betrag Fr. 45 000
Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 18 500. Die Stadt Zürich beteiligt sich mit Fr. 5000. Von Stiftungen und Spenden wird ein Beitrag von Fr. 17 000 erwartet. Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. In Anbetracht der mehrheitlich aus dem Kanton Zürich stammenden Jugend- lichen (rund 80%), die auf Campo Cortoi ihre Freizeit verbringen, ist ein Unterstützungsbei- trag an die Erneuerungs- und Renovations- arbeiten gerechtfertigt. Bewilligter Betrag Fr. 45 000
6. 100 Jahre Verband Zürcher Polizeihundeführer Bereiche Sicherheit und Verwaltung Gesuchstellende Der Verein «Verband Zürcher Polizeihunde- Organisation führer» (VZPH) mit Sitz in Zürich verfolgt den Zweck, seine Aktivmitglieder in der Aus- bildung von Hunden für den Einsatz im Poli- zeidienst zu unterstützen. Ausgangslage Dem Diensthundewesen kommt im Bereich der öffentlichen Sicherheit Bedeutung zu. Deshalb ist es gerechtfertigt, die Bevölkerung für den Beitrag des Diensthundeeinsatzes zu sensibili- sieren. Dem Verband Zürcher Polizeihundefüh- rer gehören die Hundeführerinnen und -füh- rer der Kantonspolizeien der Kantone Zürich, Schaffhausen und Schwyz, der Stadtpolizeien Zürich und Winterthur, der züricherischen Kom- munalpolizeien und der Justizvollzugsanstalt Pöschwies an. Projektziel Verschiedene Vorführungen mit Hunden an- lässlich der Feier des 100-Jahr-Jubiläums des Vereins. Projektbeschrieb Der VZPH feiert 2014 sein 100-jähriges Beste- hen. Für den Jubiläumsanlass sind mehrere Vor- führungen mit Diensthunden im Fussballsta- dion «Schützenwiese» und ein Festakt in der Eulachhalle in Winterthur sowie eine Fest- schrift vorgesehen. Die Vorführungen (ein- schliesslich Helikoptereinsatz) sind öffentlich. Kosten Fr. 95 000 Gewünschter Betrag Fr. 10 000
Übrige Finanzierung Die Eigenleistung der Mitglieder beträgt Fr. 50 500. Der Restbetrag muss durch Dritte gedeckt werden. Beurteilung Das Projekt entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Diensthunde werden für die öffentliche Sicherheit (Schutzhunde, Betäu- bungsmittel- und Sprengstoffspürhunde sowie Leichen-, Blut- und Personensuchhunde) ein- gesetzt. Das öffentliche Interesse an dieser be- sonderen Polizeiaufgabe ist gross. Den Dienst- hundeführerinnen und -führern bietet sich hier eine Gelegenheit, sich der Öffentlichkeit zu präsentieren. Bewilligter Betrag Fr. 10 000 Auflage Die Auszahlung des Beitrages ist an die Auflage gebunden, dass dieser ausschliesslich für Vor- führungen mit Diensthunden eingesetzt wird.
7. Präventions- und Versorgungsprojekt «wikip» Bereich Soziales Gesuchstellende Winterthurer Präventions- und Versorgungs- Organisation projekt: Die Integrierte Psychiatrie Winter- thur – Zürcher Unterland (ipw), das Sozial- pädiatrische Zentrum (SPZ) der Kinderklinik am Kantonsspital Winterthur (KSW) und der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst des Kantons Zürich (KJPD) haben sich 2003 zu- sammengeschlossen, um das Winterthurer Prä- ventions- und Versorgungsprojekt für Kinder psychisch kranker Eltern (wikip) umzusetzen. Ausgangslage Kinder psychisch erkrankter Eltern sind vielen entwicklungsbedrohenden und überfordern- den, traumatisierenden Alltagssituationen aus- geliefert. Mit «wikip» sollen folgende Ziele er- reicht werden: Stabilisierung und Verbesserung der psychiatrischen und sozialen Versorgung von Familien durch frühzeitige Erkennung und Behandlung; Förderung der gesunden Ent- wicklung von Kindern; Anpassung des Kindes- schutzes an die Erfordernisse einer psychiatri- schen Erkrankung der Eltern; Verbesserung der psychischen Gesundheit und der Lebens- qualität sowie eine langfristige Senkung der Gesundheitskosten.
Projektziel Mit verschiedenen Pilotprojekten soll die psy- chiatrische und soziale Versorgung von Fami- lien nachhaltig verbessert und die Situation der Kinder durch frühzeitiges Erkennen von Prob- lemen und durch Unterstützung der Familie optimiert werden. Projektbeschrieb Neben der Schaffung einer Geschäftsstelle für Öffentlichkeitsarbeit, Steuerung und Koordi- nation sollen eine Anlauf- und Triagestelle, ein familienorientiertes Case Management, Eltern- gruppen, Sprechstunden und Wegleitungsstan- dards in der Klinik, ein Patenschaftsmodell, die aufsuchende Hilfe sowie ein kindertherapeuti- sches Angebot aufgebaut werden. Kosten Fr. 2 492 000 Gewünschter Betrag Fr. 500 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 260 000. Von Stiftungen usw. wurde ein Beitrag von Fr. 1 119 000 zugesichert. Der Fehlbetrag be- läuft sich auf Fr. 1 113 000, dieser muss durch Dritte gedeckt werden. Beurteilung Das Projekt entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Bei den Zielsetzungen geht es einerseits darum, eine nachhaltige Verbesse- rung der psychiatrischen und sozialen Versor- gung von Familien, die von der psychischen Krankheit eines oder beider Elternteile be- troffen sind, zu erzielen und frühzeitig die Situation der Kinder einzubeziehen. Zudem sollen eine Verbesserung der Unterstützung der Familien durch präventive, soziale und psycho- therapeutische Angebote und eine Optimie- rung von Kindesschutzmassnahmen erfolgen. Anderseits soll die gesunde Entwicklung von Kindern gefördert und sichergestellt werden. Damit wird dem Kindeswohl Rechnung ge- tragen und längerfristig kann von einer Ver- besserung der psychischen Gesundheit und der Lebensqualität der betroffenen Personen aus- gegangen werden. Diese Umstände können auch zu einer erheblichen Senkung der Ge- sundheitskosten führen. Bewilligter Betrag Fr. 500 000
Auflagen Die Gewährung des Beitrages ist an folgende Auflagen gebunden: – Der Lotteriefonds ist bei Projektbeginn über den Stand der Finanzierung zu orientieren und – es muss ihm dargelegt werden, welche Teile des Pilotprojektes aufgrund der Finanzie- rungssituation allenfalls zurückgestellt wer- den müssen (Angabe von Prioritäten). – Bei der Gewichtung der zu verwirklichen- den Projekte ist der Schaffung einer zentra- len Geschäftsstelle, die neben der Öffentlich- keitsarbeit vor allem für die Steuerung und Koordination zuständig ist, sowie der ge- planten «wikip»-Triage- und -Anlaufstelle, die auch Fachpersonen aus dem gesamten Kanton zugänglich gemacht werden soll, Vor- rang zu geben.
8. Projekt «Integriertes Altersversorgungs-Netzwerk» IAN Bereich Soziales Gesuchstellende Stiftung Pro Senectute Kanton Zürich / Für das Organisation Alter: Die Stiftung bezweckt, in ihrem Tätig- keitsgebiet das Wohl der älteren Menschen zu erhalten und zu heben. Ausganglage Das heutige Betreuungs- und Versorgungssys- tem für ältere Menschen ist geprägt von einer Vielzahl wenig aufeinander abgestimmter und koordinierter Dienstleistungen. Es fehlt an ko- ordinierenden Stellen und wirksamen Steue- rungsinstrumenten, mit denen unter anderem professionelle Situationsabklärungen und Be- darfsbemessungen für bedürftige ältere Men- schen vorgenommen und eine effiziente und qualitativ hochstehende Umsetzung von Be- treuungsmassnahmen sichergestellt werden können. Projektziel Entwicklung und Erprobung eines integrier- ten Altersversorgungs-Netzwerks in mindestens einer Pilotregion des Kantons Zürich. Projektbeschrieb Das dreijährige Pilotprojekt IAN will mit sei- nem integrierenden Altersversorgungskonzept sicherstellen, dass Menschen im Alter mög-
lichst lange gesund und autonom bleiben und dass sie dank Koordination der Dienstleistun- gen gleichzeitig möglichst wenige und nur be- darfsgerechte Unterstützungsleistungen in An- spruch nehmen. Zudem soll mit gezielter Ge- sundheitsförderung und Prävention bislang ungenügend ausgeschöpftes Potenzial geschaf- fen werden. Kosten Fr. 3 236 950 Gewünschter Betrag Fr. 500 000 Übrige Finanzierung Vom Förderfonds der Fachhochschule Nord- westschweiz und von weiteren Forschungsfonds wird ein Beitrag von Fr. 380 000 erwartet. Das Bundesamt für Sozialversicherungen beteiligt sich mit einem Beitrag von Fr. 72 500. Von Ge- meinden, Stiftungen und Sponsoren wird ein Beitrag von Fr. 224 000 beigesteuert. Vonsei- ten der Krankenkassen wird ein Betrag von Fr. 2 000 450 erwartet. Der Restbetrag muss durch Dritte gedeckt werden. Beurteilung Das Projekt entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Mit einer Anschubfinanzierung können die Versorgungsqualität der älteren Be- völkerung verbessert, die Mittel bedarfs- und bedürfnisgerechter eingesetzt sowie die Bera- tungs-, Betreuungs-, Behandlungs-, Rehabilita- tions- und Heimkosten von älteren Menschen gesenkt werden. Zudem müssen weniger sta- tionäre Versorgungseinrichtungen gebaut wer- den, weil Betagte infolge einer individuellen, bedarfsgerechteren ambulanten Versorgung länger in den eigenen vier Wänden leben kön- nen. Dadurch können auch die Gemeinden bei der Umsetzung ihres Versorgungsauftra- ges unterstützt werden. Bewilligter Betrag Fr. 500 000 Auflage Die Gewährung des Beitrages ist an die Auf- lage gebunden, dass Pro Senectute der Sicher- heitsdirektion jährlich über den Stand der Um- setzung des Projektes Bericht erstattet.
9. Überbrückungskredit «GO! Ziel selbstständig» Bereich Soziales Gesuchstellende Verein «GO! Ziel selbstständig»: Der 2008 ge- Organisation gründete Verein verfolgt den Zweck, Personen auf dem Weg in die Selbstständigkeit zu unter- stützen. Ausgangslage Die Trägerschaft des Vereins besteht aus der Stadt Zürich, der Zürcher Kantonalbank und der Stiftung Effort. Zielgruppe des Vereins sind Personen, die keine Chance auf einen Mikro- kredit bei einer Bank haben, einen solchen Kredit auf dem Weg in die Selbstständigkeit jedoch benötigen (Investitions- oder Betriebs- kredit). Die Vergabe des Kredites ist gekoppelt mit Beratung, Schulung und Coaching. Der jährliche Aufwand des Vereins beläuft sich auf Fr. 300 000. Mit Beiträgen der Stadt Zürich von 1,5 Mio. Franken wurde die Pilotphase 2009– 2013 sichergestellt. Einzige Einnahmequelle des Vereins bilden die Beratungsgebühren. Projektziel Unterstützung bei der Firmengründung von sogenannten «non-bancable persons» in Form von Beratung und Gewährung von Mikrokre- diten. Projektbeschrieb Zur Finanzierung der Geschäftsstelle ab 2018 hat die Volkswirtschaftsdirektion eine jährliche Beitragsleistung vorgesehen. Es muss jedoch die Zeitspanne 2014–2017 überbrückt werden. Der Verein macht geltend, rund ein Drittel der Kredite gehe an Kreditnehmerinnen und -nehmer aus dem Kanton Zürich ausserhalb der Stadt Zürich, weshalb der Kanton sich an den Kosten der Geschäftsstelle beteiligen solle. Er ersucht um einen Überbrückungsbeitrag von Fr. 400 000 (je Fr. 100 000 für die Jahre 2014– 2017). Kosten 2014–2017 Fr. 1 200 000 Gewünschter Betrag Fr. 400 000 Übrige Finanzierung An Einnahmen sind pro Jahr rund Fr. 13 000 budgetiert. Hinzu kommen Beiträge von Stif- tungen von rund Fr. 50 000. Der offene Restbe- trag muss durch die Stadt Zürich und Dritte gedeckt werden.
Beurteilung Das Projekt entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds, weil in bestimmten Fällen Über- brückungsbeiträge gewährt werden können. Der vorliegende Fall entspricht der betreffen- den Fondsbestimmung. Dem Verein GO! ist es gelungen, eine niederschwellige Anlaufstelle einzurichten, die eine andere Kundschaft an- spricht als die bestehenden Anlaufstellen für Firmengründerinnen und -gründer im Wirt- schaftsraum Zürich. Der Verein leistet zudem einen wichtigen Integrationsbeitrag, indem Er- werbslosen sowie insbesondere auch Migran- tinnen und Migranten neue berufliche Perspek- tiven geboten werden. Bewilligter Betrag Fr. 400 000 Auflagen Die Gewährung des Beitrages ist an folgende Auflagen geknüpft: – Eine Vertretung des Kantons (Amt für Wirt- schaft und Arbeit) erhält Einsitz im Vor- stand des Vereins. – Die Unterstützung durch den Lotteriefonds ist in der Kommunikation nach aussen zu erwähnen.
10. Projekt «Neues Kino Lagerplatz» Bereich Kultur Gesuchstellende Verein «Filmfoyer Winterthur»: Zweck des Ver- Organisation eins ist die nicht kommerzielle Verbreitung von Filmen. Der Verein betreibt ein Programm- kino, in dem einmal pro Woche Filme vorge- führt werden. Ausgangslage In Winterthur gibt es kein eigenständiges Pro- grammkino mit einem Wochenbetrieb. Das Filmfoyer, das für die Vorstellungen bis anhin einen Saal eines kommerziellen Kinos mietet, will seine Tätigkeit erweitern und plant den Bau eines eigenen Kinos im Lagerplatzareal in Winterthur. Projektziel Neues Programmkino und damit Erweiterung des Kulturangebotes auf dem Platz Winterthur. Projektbeschrieb Vorgesehen ist der Bau eines eigenen Kinos mit 84 Plätzen mit den notwendigen Technik- und Sanitärräumen sowie einem Foyer mit
Barbetrieb in einem bestehenden Schopf auf dem Lagerplatz-Gelände in Winterthur. Zur Hauptsache soll das neue Kino ein Programm- kino sein, in dem Reprisen, Filme aller Genres sowie Arthouse-Filme gezeigt werden. Kosten Fr 1 600 000 Gewünschter Betrag Fr. 500 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 90 000. Die Stadt Winterthur leistet einen Investitionsbeitrag von Fr. 100 000. Von Sponsoren wird ein Betrag von Fr. 910 000 erwartet. Der Restbetrag ist durch Dritte zu decken. Würdigung Das Projekt entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Das Vorhaben ist aus kultur- politischer Sicht zu begrüssen, weil dadurch Winterthur und die umliegende Region ein eigenständiges Programmkino mit einem Fünf- Tage-Betrieb erhalten, in dem künstlerisch wertvolle Filme gezeigt werden. Der geplante Einbau, u. a. Konstruktion, Raumeinteilung und Materialisierung, erscheint zweckmässig und angemessen. Das Lagerplatzareal ist zentral gelegen und gut erschlossen. Dank seiner Mi- schung aus Kleinbetrieben und Kulturstätten ist das Lagerplatzareal der ideale Standort für ein Programmkino. Bewilligter Betrag Fr. 500 000 Auflagen Der Beitrag ist an folgende Auflagen gebunden: – Die Stadt Winterthur zahlt den Investitions- beitrag von Fr. 100 000 vollumfänglich aus. – Die Stadt Winterthur überprüft das detail- lierte Betriebsbudget und sichert dem Lot- teriefonds schriftlich zu, dass die Finanzie- rung des Betriebes längerfristig gesichert ist. – Der Beitrag wird erst ausbezahlt, nachdem der Verein gegenüber dem Lotteriefonds den Nachweis über die vollständige Finanzierung der Gesamtkosten von Fr. 1 600 000 erbracht hat. – Es sind die Anforderungen des hindernis- freien Bauens zu beachten. In der vorders- ten Sitzreihe sollte Platz für ein bis zwei Roll- stuhlfahrerinnen und -fahrer vorgesehen sein.
11. Festival «ewz.stattkino» Bereich Kultur Gesuchstellende Verein «volts&visions»: Zweck des seit 1998 Organisation bestehenden Vereins ist es, das jährlich stattfin- dende Festival «ewz.stattkino» zu organisieren. Ausgangslage Das Festival ist in seiner Art in Europa einzig- artig, weil es nicht nur Spielfilme vorführt, son- dern zusätzlich Zürcher Künstlerinnen und Künstlern aus unterschiedlichen Sparten die Möglichkeit gibt, in Kombination mit Spielfil- men aufzutreten. Der Anlass erfreut sich gros- ser Beliebtheit. Projektziel Aus Anlass der 15. Durchführung des Festivals soll dem Zürcher Publikum mit einer zusätzli- chen Ausgabe der Veranstaltung die Gelegen- heit geboten werden, Höhepunkte der vergan- genen Jahre nochmals zu erleben. Projektbeschrieb Der Verein plant, im Oktober 2014 mit be- sonderen Produktionen aus den vergangenen 15 Jahren eine «Best of»-Ausgabe durchzufüh- ren. Das genaue Programm steht noch nicht fest. Kosten Fr. 269 500 Gewünschter Betrag Fr. 190 000 Übrige Finanzierung Die geplanten Einnahmen aus dem Ticketver- kauf betragen Fr. 60 000. Die übrigen Einnah- men sind mit Fr. 19 500 budgetiert. Der Rest- betrag muss durch Dritte gedeckt werden. Würdigung Das Projekt entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Das Festival «ewz.stattkino» ist ein origineller und einmaliger Anlass, bei dem Zürcher Künstlerinnen und Künstler mit ein- bezogen werden und in ganz eigenem Rahmen einen Auftritt haben. Die meisten Aufführun- gen waren in den vergangenen Jahren ausver- kauft. Bewilligter Betrag Fr. 160 000 Auflage Der Beitrag des Lotteriefonds ist an die Auflage gebunden, dass sich die Stadt Zürich mit einem Beitrag von mindestens Fr. 30 000 am Anlass beteiligt.
12. Schweizerschule Catania Bereich Bildung Gesuchstellende Schweizerschule Catania: Die Schweizerschule Organisation Catania (SSC) wurde 1904 gegründet. Sie ist eine der 17 vom Bund offiziell anerkannten Schweizerschulen im Ausland und die einzige deutschsprachige Schule in Süditalien. Ihr Pa- tronatskanton ist der Kanton Zürich. Ausgangslage Die Schule verfügt über zu wenige Schulräume; dadurch ist der tägliche Schulbetrieb beein- trächtigt. Es fehlt an Kapazität für die Aufnahme zusätzlicher Schülerinnen und Schüler. Zudem müssen die bestehenden Räumlichkeiten an die italienischen Gesundheits- und Sicherheits- normen angepasst werden. Projektziel Schaffung der betrieblichen Rahmenbedingun- gen, die eine wirtschaftlichere Nutzung der vor- handenen Räumlichkeiten ermöglichen, wo- durch der Schulbetrieb verbessert werden kann. Projektbeschrieb Die Schweizerschule Catania plant den Um- bau ihrer Räumlichkeiten. Insbesondere das
1. Obergeschoss des Hauptgebäudes soll um- gebaut und saniert werden. Zudem sind eine Anpassung der Schul- und Nebenräume an heutige betriebliche Anforderungen sowie die Bereitstellung von zusätzlichen Unterrichts- und Infrastrukturräumen vorgesehen. Kosten Fr 1 075 000 Gewünschter Betrag Fr. 500 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistungen betragen Fr. 55 000. Von Stiftungen und Privaten wird ein Beitrag von Fr. 35 000 erwartet. Der Restbetrag muss durch Dritte gedeckt werden. Würdigung Das Projekt entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Das Projekt ist detailliert und umfassend dokumentiert. Der Bedarf an zu- sätzlichen und heutigen Anforderungen genü- genden Unterrichts- und Nebenräumen ist nach- vollziehbar. Zudem sieht das voraussichtlich im nächsten Jahr in Kraft tretende neue Bun- desgesetz zur Vermittlung schweizerischer Bil- dung im Ausland vor, dass Schweizerschulen
im Ausland wachsen und ihre Gesamtschüler- zahl erhöhen sollen. Aus diesen Gründen sind die geplanten baulichen Anpassungen unum- gänglich. Bewilligter Betrag Fr. 500 000 Auflage Die Gewährung des Beitrages ist an die Auflage gebunden, dass während des Umbauvorhabens dem Lotteriefonds jährlich ein projektbezoge- ner Zwischenbericht zugestellt wird.
13. Festivalzentrum – Zurich Film Festival 2014 Bereich Kultur Gesuchstellende Spoundation Motion Picture GmbH: Die Ge- Organisation sellschaft mit Sitz in Zürich bezweckt die Er- bringung von Dienstleistungen, insbesondere Beratungsdienstleistungen und Projektbetreu- ungen sowie das Veranstalten von Filmfestivals. Ausgangslage Seit 2005 organisiert die Gesellschaft das inter- nationale Zurich Film Festival (ZFF), das Filme der talentiertesten Filmemacherinnen und Fil- memacher aus der Schweiz, Europa und der Welt zeigen will. Mit seinem hochkarätigen Kinoprogramm und abwechslungsreichen Rah- menveranstaltungen hat das ZFF in Zürich, in der Region und auch über die Landesgrenzen hinaus einen guten Ruf erworben. Im Zusam- menhang mit den veränderten Standortverhält- nissen auf dem Sechseläutenplatz und um dem stetigen Besucherwachstum gerecht zu werden, soll das Festivalzentrum vergrössert und auch den Sicherheitsauflagen angepasst werden. Das ZFF leistet einen wesentlichen Beitrag zur Förderung der Filmkultur und zur weiteren Vernetzung der Schweizer Filmbranche. Projektziel Um die bestehende Infrastruktur auf dem Sechseläutenplatz bestmöglich zu nutzen, ist eine runde Zeltkonstruktion notwendig. Damit können der empfindliche Bodenbelag des Plat- zes geschont, Kosten gespart und insbesondere die Sicherheit der Gäste gewährleistet werden. Projektbeschrieb Vorgesehen ist die Anschaffung eines mobilen Festivalzentrums in Form eines besonderen Rundzeltes mit entsprechendem Innenausbau.
Dieses kann jeweils während der Zeit des Fes- tivals auf dem Sechseläutenplatz aufgestellt werden. Eine entsprechende Bewilligung der Stadt liegt vor. Kosten Fr. 614 000 Gewünschter Betrag Fr. 495 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistungen betragen Fr. 109 000. Die Zürcher Kulturstiftung unterstützt das Projekt mit Fr. 10 000. Der Restbetrag muss durch Dritte gedeckt werden. Würdigung Das Projekt entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Mit der Zunahme der nationa- len und internationalen Resonanz beim Pub- likum, in den Medien und in der Filmwelt drängt sich eine Neukonstruktion eines ange- messenen Festivalzentrums auf. Da die Stadt Zürich auch direkt einen Beitrag leisten soll, ist eine Kürzung des nachgesuchten Betrages auf Fr. 450 000 gerechtfertigt. Bewilligter Betrag Fr. 450 000 Auflagen Die Gewährung des Beitrages ist an folgende Auflagen gebunden: – Die Stadt Zürich beteiligt sich mit mindes- tens Fr. 50 000 am Projekt. – Den Branchenvertretungen im Raum Zürich bzw. deren Dachorganisationen und den Interessenvertretungen wird Gelegenheit eingeräumt, die zusätzlichen räumlichen Kapazitäten kostenlos oder zu massvollen Preisen für ihre eigenen an das ZFF gekop- pelten Aktivitäten zu nutzen. – Soweit möglich, soll eine engere Koordina- tion mit den Aktivitäten des Zürich Film Office angestrebt werden. – Die Unterstützung durch den Lotteriefonds ist neben dem Logo «world class. swiss made» in der Kommunikation nach aussen zu er- wähnen.
14. Alusuisse Archiv Bereich Bildung Gesuchstellende Interessengemeinschaft zur Sicherung des Alu- Organisation suisse Archivs: Die 2013 gegründete IG zur Sicherung des Alusuisse Archivs hat das Ziel, die Erschliessung, langfristige Aufbewahrung und Sicherstellung des Alusuisse Archivs zu befördern. Der IG gehören neben ehemaligen Alusuisse-Mitarbeitenden, einem Wirtschafts- journalisten und einem Geschichtsprofessor auch die Leiterin des Schweizerischen Wirt- schaftsarchivs (SWA) an, welche die Projekt- leitung innehat. Ausgangslage Die Alusuisse wurde 1888 gegründet und pro- duzierte und verarbeitete an verschiedenen Standorten Aluminium. Nach einer wechsel- vollen Geschichte als international tätiges Un- ternehmen wurde die Alusuisse im Jahr 2000 von der kanadischen Konkurrentin Alcan übernommen. 2007 wurde Alcan seinerseits vom Bergbaukonzern Rio Tinto übernommen. Das Konzernarchiv der Alusuisse deckt die über 100-jährige Firmengeschichte ab und ent- hält damit wichtige Quellen zur Wirtschaftsge- schichte. Es lagert am Sitz der Tochtergesell- schaft Refonda in Niederglatt und umfasst mehrere 100 Laufmeter Material. Mit seinem Umfang, Inhalt und seiner Laufzeit stellt es ein herausragendes Firmenarchiv des 20. Jahrhun- derts dar. Projektziel Sicherung des Archivs der Alusuisse, um den Bestand für die Forschung zugänglich und nutz- bar zu machen. Projektbeschrieb Anhand des Archivs können für die Schweize- rische Wirtschaftsgeschichte bedeutsame The- men wie Exportorientierung, Energie- und Roh- stoffversorgung, Unternehmensfinanzierung, Globalisierung und vieles mehr erforscht wer- den. Um die Sicherung des Alusuisse Archivs langfristig zu gewährleisten, sind eine umfas- sende Bewertung, Erstellung von Findmitteln, Konservierung und fachgerechte Lagerung so-
wie die Sicherstellung der Benutzung notwen- dig. Der Archivdienstleister Docuteam wird beauftragt, die Erschliessung und Verpackung auszuführen. Das Archiv wird abschliessend im Schweizerischen Wirtschaftsarchiv in Basel- Stadt gelagert. Kosten Fr 460 000 Gewünschter Betrag Fr. 45 000 Übrige Finanzierung Die Alcan Holdings Switzerland AG bzw. Rio Tinto Alcan hat Fr. 250 000 zugesichert. Das Schweizerische Wirtschaftsarchiv (SWA) über- nimmt einen Anteil von Fr. 70 000. Lotterie- fonds verschiedener Alusuisse-Standorte wur- den um einen Gesamtbetrag von Fr. 100 000 angefragt. Würdigung Das Projekt entspricht den Richtlinien des Lot- teriefonds. Die ehemalige Alusuisse und heu- tige Alcan hatte bzw. hat ihren Sitz im Kanton Zürich. Die Bedeutung des Archivs der Alu- suisse für die schweizerische Wirtschaftsge- schichte steht ausser Frage; entsprechend be- steht an dessen Sicherung ein grosses öffentli- ches Interesse. Zwar handelt es sich bei der IG zur Sicherung des Alusuisse Archivs nicht um einen Verein oder eine Stiftung; da aber die Stiftung zur Förderung des SWA zugunsten der IG für allfällige Rückerstattungsansprüche bürgt, stellt dies keinen Hinderungsgrund dar. Ein Beitrag in der gewünschten Höhe von Fr. 45 000 würde zu einer Überfinanzierung von Fr. 5000 führen. Es ist gerechtfertigt, den Beitrag entsprechend zu kürzen. Da mit den Arbeiten rasch begonnen werden muss und von einer IG kein mehrjähriger Leistungsausweis erwartet werden kann, ist auf den üblicherwei- se geforderten Nachweis einer mehrjährigen erfolgreichen Tätigkeit seitens der gesuchstel- lenden Organisation zu verzichten. Bewilligter Betrag Fr. 40 000 Auflage Die Auszahlung des Beitrages ist an die Auflage gebunden, dass die anderen Kantone zusam- men mindestens Fr. 75 000 zusichern.
15. Historisch-kritische Ausgabe ausgewählter Werke Lavaters Bereich Bildung Gesuchstellende Forschungs-Stiftung Johann Caspar Lavater: Organisation Die 1996 errichtete Stiftung bezweckt die wis- senschaftliche Erforschung und öffentliche För- derung des Werkes von Johann Caspar Lavater aus Zürich, insbesondere die Edition einer his- torisch-kritischen Lavater-Ausgabe. Ausgangslage Aus dem Gesamtwerk Lavaters wurden jene Werke zur Bearbeitung vorgesehen, die zu sei- ner Zeit als bedeutend erachtet wurden und die auch heute noch wichtig sind. Die Arbeit an der Ausgabe wurde in den 1990er-Jahren aufgenommen und erwies sich als arbeitsin- tensiver als angenommen, weil erst durch die Editoren die erhaltenen, äusserst vielseitigen Korrespondenzen Lavaters ausgewertet wur- den und werden. Projektziel Herausgabe des Werkes von Johann Caspar Lavater, Teil 2. Projektbeschrieb Von den zehn geplanten Bänden und zwei Er- gänzungsbänden sind sieben Bände bereits er- schienen; die restlichen Bände sind in Vorbe- reitung. Die Ausgaben erscheinen im Verlag NZZ-Libro mit einer Auflage von 750 Exem- plaren. Bisher kam der Schweizerische Natio- nalfonds (NF) für die Löhne der Editoren auf. Aufgrund von Budgetkürzungen des NF kann die Ausgabe ohne zusätzliche Mittel nicht voll- endet werden. Die Kosten für die Gesamtaus- gabe belaufen sich auf rund 3,1 Mio. Franken. Kosten Fr. 335 000 Gewünschter Betrag Fr. 235 000 Übrige Finanzierung Verschiedene Stiftungen und Private wurden gesamthaft um einen Beitrag von Fr. 100 000 an- gefragt. Der Restbetrag soll vom Lotteriefonds des Kantons Zürich übernommen werden. Bemerkung Dem Regierungsrat stehen für 2014 noch Fr. 161 000 der Allgemeinen Lotteriefondsmit- tel zur Verfügung. Aus diesem Grund muss die Bewilligung des Beitrages zugunsten der Forschungsstiftung gesplittet erfolgen. Mit
vorliegendem Beschluss wird ein Beitrag von Fr. 160 000 gewährt. Über die Gewährung des restlichen Beitrages wird entschieden, wenn dem Regierungsrat im Rahmen der Allgemei- nen Mittel wieder Beitragsmittel zur Verfügung stehen. Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Mit RRB Nr. 1763/2005 wurde bereits 2005 ein Beitrag von Fr. 300 000 be- willigt. Da die Ausgabe ohne einen weiteren Beitrag des Lotteriefonds nicht finanziert und fertiggestellt werden kann, und unter Berück- sichtigung, dass immerhin rund Fr. 600 000 der Gesamtkosten von privaten Stiftungen einge- bracht wurden, ist ein erneuter Beitrag aus dem Lotteriefonds vertretbar. Allerdings ist eine Kürzung am nachgesuchten Beitrag ge- rechtfertigt, da 2005 bereits eine grosszügige Mitfinanzierung des Projektes erfolgte. Zu- gunsten des zweiten Projektteils ist ein Ge- samtbeitrag von Fr. 200 000 angebracht. Bewilligter Betrag Fr. 160 000 Auflagen Die Auszahlung des Beitrages ist an die Auflage gebunden, dass dem Kanton gratis je drei Be- legexemplare zugestellt werden.
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, folgende Beiträge zulasten des Lotteriefonds auszurichten (Konto 3636 3 000): in Franken
1. Verein Pro Insel Rheinau 250 000 Investitionsbeitrag
2. Staatskanzlei des Kantons Zürich 440 000 Investitionsbeitrag
3. Vereinigung Islamischer Organisationen 500 000 Investitionsbeitrag
4. Zürcher Stiftung für Gefangenen- und Entlassenenfürsorge 300 000 Investitionsbeitrag
5. Gemeinnützige Genossenschaft Campo Cortoi 45 000 Investitionsbeitrag
6. 100 Jahre Verband Zürcher Polizeihundeführer 10 000 Jubiläumsbeitrag
7. Präventions- und Versorgungsprojekt «wikip» 500 000 Investitionsbeitrag
8. Stiftung Pro Senectute 500 000 Investitionsbeitrag
9. Verein GO! 400 000 Überbrückungsbeitrag
10. Neues Kino Lagerplatz 500 000 Investitionsbeitrag
11. Verein «volts&visions» 160 000 Jubiläumsbeitrag
12. Schweizerschule Catania 500 000 Investitionsbeitrag
13. Spoundation Motion Picture GmbH 450 000 Investitionsbeitrag
14. Interessengemeinschaft zur Sicherung des Alusuisse Archivs 40 000 Aufbereitungsbeitrag
15. Forschungsstiftung Johann Caspar Lavater 160 000 Projekt- und Druckkostenbeitrag Total 4 755 000
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates und die Finanz- direktion.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:
Hösli