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Décision

RRB Nr. 483/2021

Kantonsspital Winterthur, Geschäftsbericht 2020 und Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie 2020, Genehmigung

5 mai 2021Allemand8 min

Source zh.ch

Kantonsspital Winterthur, Geschäftsbericht 2020 und Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie 2020, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Mai 2021

483. Kantonsspital Winterthur, Geschäftsbericht und Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie für das Jahr 2020 (Genehmigung)

Erwägungen

A. Ausgangslage Gemäss § 11 Abs. 3 Ziff. 2 des Gesetzes über das Kantonsspital Win- terthur (KSWG, LS 813.16) erstellt die Spitaldirektion die Rechenschafts- berichte und den Antrag zur Gewinnverwendung zuhanden des Spital- rates. Der Spitalrat verabschiedet die Rechenschaftsberichte und den An- trag zur Gewinnverwendung zuhanden des Regierungsrates (§ 10 Abs. 3 Ziff. 5 KSWG), und dieser verabschiedet sie zuhanden des Kantonsrates (§ 8 Ziff. 6 KSWG). Dem Kantonsrat wiederum obliegt gemäss § 7 Ziff. 3 KSWG die Genehmigung, wobei die Genehmigung der Gewinnverwen- dung aufgrund des direkten Sachzusammenhangs zusammen mit der Ge- nehmigung der Staatsrechnung erfolgt. Die vom Kantonsrat zu genehmi- gende Jahresrechnung des Kantonsspitals Winterthur (KSW) entspricht der Rechnung der Leistungsgruppe Nr. 9520 und ist damit Teil der Staats- rechnung. Der Spitalrat hat den umfassenden Geschäftsbericht des KSW für das Jahr 2020 mit Beschluss vom 13. April 2021 genehmigt. Der Spitalrat erstattete der Gesundheitsdirektion zudem am 6. April 2021 seinen Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie (§ 10 Abs. 3 Ziff. 3 KSWG). Gestützt darauf erstellte die Gesundheitsdirektion ihren Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie des KSW. Die- ser ist vom Regierungsrat zu verabschieden, damit er schliesslich durch den Kantonsrat genehmigt werden kann (§§ 7 Ziff. 5 und 8 Ziff. 9 KSWG). Auf operativer Ebene ist aus dem Geschäftsjahr 2020 Folgendes zu berichten: – Es resultierte ein Reingewinn (Konsolidierte Erfolgsrechnung) von 1,7 Mio. Franken; – im stationären Bereich sind die Fallzahlen und der Ertrag zurückge- gangen; – auch im ambulanten Sektor nahmen die Anzahl der behandelten Pa- tientinnen und Patienten und der Ertrag ab; – der durchschnittliche Fallschweregrad (Case Mix Index [CMI]) blieb praktisch unverändert; – die mittlere Aufenthaltsdauer konnte erneut leicht verkürzt werden und liegt noch bei 4,8 Tagen; – die EBITDA-Marge sank auf 6,2%, die Eigenkapitalquote blieb prak- tisch unverändert bei 63,2%.

B. Geschäftsbericht 2020 im Einzelnen Das Berichtsjahr stand auch zahlenmässig ganz im Zeichen der Co- ronapandemie. Die Anzahl Austritte im stationären Bereich nahm im Be- richtsjahr um 4,1% auf 26 885 ab, die Anzahl Taxpunkte im ambulanten Sektor sank um 2,8% auf rund 122 Mio. Die mittlere Aufenthaltsdauer sank wie im Vorjahr um 0,1 Prozentpunkte auf 4,8 Tage. In der Konse- quenz nahm die Anzahl Pflegetage recht deutlich ab auf noch 130 021 (Vorjahr: 138 022). Weil einerseits die Behandlung nicht dringlicher Fälle mit geringerem Schweregrad teilweise verschoben, anderseits viele schwere Covid-­19-Fälle betreut werden mussten, nahm der CMI im Berichtsjahr leicht zu und stieg von 1,033 auf 1,042. Der Anteil der zusatzversicherten Patientinnen und Patienten nahm gegenüber dem Vorjahr um 0,2 Prozentpunkte auf 21,2% ab. Von der Pan- demie unberührt stieg die Zahl der Geburten minim, von 1 781 im Vorjahr auf 1 792. Trotz der Einschränkungen aufgrund der Coronapandemie stand die Qualität der Betreuung und Behandlung im Vordergrund. Dies wurde auch von den Patientinnen und Patienten so wahrgenommen. 97,4% aller Teilnehmenden der Zufriedenheitsbefragung von 2020 würden das KSW weiterempfehlen (unverändert). Und trotz Ausnahmezustand konnten drei Rezertifizierungen von Qualitätslabels erfolgreich abgeschlossen werden, nämlich jene für die Stroke Unit zur Behandlung von Schlag- anfallpatientinnen und -patienten, für das Tumorzentrum und für die Aufbereitungs- bzw. Sterilisierungseinheit für Medizinprodukte. Die Arbeiten am Neubau «didymos», der das alte Betten-Hochhaus ersetzen wird, gingen weiter, allerdings mit coronabedingten Unterbrü- chen und teilweise deutlich geringerer Geschwindigkeit wegen der Bau- stellen-Schutzkonzepte gegen die Übertragung von Covid-19. Die Ver- zögerungen gegenüber dem ursprünglichen Fahrplan summierten sich bis Ende Jahr auf rund sechs Monate. Und auch die Forschung am KSW blieb nicht unbeeinflusst von Co- vid-19. Forschungsprojekte mit direktem Patientenkontakt mussten zwi- schenzeitlich sistiert werden. In der Konsequenz führte die Pandemie zum Abbruch verschiedener Projekte oder zu geringeren Teilnehmer- rekrutierungen. Immerhin konnte Ende des Berichtsjahres der erste KSW-­Forschungspreis verliehen werden. Der Preis ging an eine For- schungsgruppe am Institut für Therapien und Rehabilitation, die unter- suchte, wie psychosoziale Faktoren das Resultat bestimmter Schulter- operationen beeinflussen. Wie die Entwicklung der wichtigsten stationären und ambulanten Leis- tungsindikatoren – Austritte und Taxpunkte – schon erwarten lässt, hatte die Pandemie negative Folgen für das Spital auch in finanzieller Hinsicht.

Der Ertrag nahm insgesamt gegenüber dem Vorjahr um 15,9 Mio. auf 536,9 Mio. Franken ab. Demgegenüber stieg der Aufwand um 11,5 Mio. auf 535,2 Mio. Franken im Berichtsjahr an. Ausschlaggebend für diese ungünstige Entwicklung waren eindeutig die Coronapandemie und die damit verbundenen zeitweiligen Unterbrüche bei der Behandlung von nicht an Covid-19 erkrankten Personen: Die Ertragsausfälle aufgrund von Co- rona beliefen sich geschätzt auf 20 Mio. bis 30 Mio. Franken netto. Aus dem coronabedingt höheren Personal- und Sachaufwand wiederum resultier- ten Mehrkosten von rund 6 Mio. bzw. 2 Mio. Franken. Diesen Ertragsein- bussen bzw. Mehraufwendungen stehen coronabedingte Zahlungen des Kantons an das Spital im Umfang von knapp 3 Mio. Franken gegenüber zur Deckung von Aufbaukosten sowie von Kosten für die Sonderschulung von IPS-Personal und das Führen spezieller Covid-19-Intensivpflege- und -Bettenstationen. Dementsprechend resultierte für 2020 nur noch ein marginaler Ge- winn von 1,7 Mio. Franken (Vorjahr: 29,1 Mio. Franken). Die EBITDA-­ Marge – das Betriebsergebnis vor Abschreibungen und Zinsen – betrug noch 6,2% (Vorjahr: 10,6%). Das entspricht zwar dem durchschnittlichen Jahresergebnis der Schweizer Akutspitäler vor der Pandemie, ist aber nicht genug für eine nachhaltige Eigenfinanzierung des KSW. Die Finanzkontrolle testierte die Konzernrechnung des KSW am 1. April 2021. Der Personalbestand umgerechnet in Vollzeitstellen betrug am 31. De- zember 2020 2523 (Vorjahr: 2465), verteilt auf 3420 Mitarbeitende (Vor- jahr: 3294). Dazu kommen 675 Auszubildende, Praktikantinnen und Prak- tikanten sowie Assistenzärztinnen und -ärzte (Vorjahr: 632). Der Anteil der Frauen lag wie im Vorjahr bei rund 76%.

C. Gewinnverwendung Gemäss § 10 Abs. 3 Ziff. 5 KSWG verabschiedet der Spitalrat den An- trag zur Verwendung des Gewinns (bzw. zur Deckung des Verlusts) zu- handen des Regierungsrates. Der Regierungsrat verabschiedet gemäss § 8 Ziff. 6 KSWG den Antrag zur Verwendung des Gewinns (bzw. zur De- ckung des Verlusts) zuhanden des Kantonsrates. Der Gewinn des KSW beträgt Fr. 1 670 695.00 gemäss Abschluss nach Swiss GAAP FER. Dieser ist massgebend für die Gewinnverwendung. Nach den Rechnungslegungsvorschriften des Kantons (Handbuch für Rechnungslegung) ergibt sich ein Verlust von Fr. 3 290 920.00. Das Gesundheitswesen ist infolge der Coronapandemie seit März 2020 grossen Belastungen ausgesetzt. Das gilt insbesondere für die Akutspitä- ler. Trotz namhaften Ertragsausfällen während des Lockdowns konnte das KSW knapp einen Gewinn erzielen, wobei das Spital gemäss dem enthaltenen Gewinnvorbehalt bezüglich der Ertragsausfälle keine Leis-

tungen aus dem Massnahmenpaket gemäss RRB Nr. 572/2020 beanspru- chen kann. Aufgrund dieser Ausgangslage beantragt der Regierungsrat, auf eine Gewinnverwendung zugunsten des Kantons Zürich im laufen- den Jahr zu verzichten. Der Gewinn (Swiss GAAP FER) soll in vollem Umfang den freien Reserven (Eigenkapital) zugewiesen werden. Die Eigenkapitalquote kann durch die Zuweisungen im Hinblick auf die gegenwärtigen Belastungen weiter gestärkt werden. Sie beträgt unter der Berücksichtigung der beantragten Gewinnverwendung 63,2% und liegt damit über der Schwelle, welche bei der Verselbstständigung massgeb- lich war. Der Spitalrat des KSW hat zuhanden des Regierungsrates für die Ge- winnverwendung beantragt, den Gewinn vollumfänglich einzubehalten, und keine Verwendung zugunsten des Kantons vorgesehen. Er begrün- det diesen Antrag mit den laufenden bedeutenden Investitionen (Bau- projekt Hochhaus, Beschaffung Klinikinformationssystem) bzw. den da- raus folgenden Belastungen der Bilanz. Die beantragte Gewinnverwendung und der damit verbundene Ver- zicht auf eine teilweise Verwendung zugunsten des Kantons ist den gegen- wärtigen Belastungen geschuldet und stellt kein Präjudiz für die kommen- den Jahre dar. Die Grundsätze zur zukünftigen Gewinnverwendung sollen im Rahmen der bevorstehenden Überarbeitung der Eigentümer- strategie des KSW festgeschrieben werden.

D. Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie Aus Eigentümersicht ist hervorzuheben, wie gut das KSW mit den aussergewöhnlichen Bedingungen infolge der Coronapandemie bis jetzt zurechtgekommen ist. Das KSW ging den Auftrag des Eigentümers bzw. die Zielsetzungen aus der Eigentümerstrategie effizient und unterneh- merisch an, ohne die Balance in der Gewichtung der einzelnen Ziele zu verlieren. Trotz der grossen Zusatzbelastungen passte sich das KSW dy- namisch und situationsgerecht den Herausforderungen an und konnte jederzeit eine ausreichende und qualitativ hochstehende Versorgung der Patientinnen und Patienten gewährleisten. Es gelang ihm, das ausser- ordentliche Jahr mit einem positiven Betriebsergebnis abzuschliessen. Verbesserungen sind aus Eigentümersicht im Rückblick auf kommuni- kative Pannen im Berichtsjahr zu erwarten. Diese insgesamt sehr guten Leistungen sind auf moderne und leis- tungsfähige Führungsstrukturen, eine umsichtige Strategiearbeit und die zweckmässige Nutzung von zeitgemässen Management-Tools zurück- zuführen. Das KSW nimmt die mit der Verselbstständigung verbundene unternehmerische Eigenverantwortung wahr, und es ist ihm darüber hinaus gelungen, eine positive Betriebskultur zu etablieren. Damit be- steht eine gute Grundlage, um die zahlreichen Herausforderungen, die in den kommenden Jahren auf das KSW zukommen werden, zu meistern.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Geschäftsbericht des Kantonsspitals Winterthur für das Jahr 2020 wird zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.

II. Der Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie wird ge- nehmigt und zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.

III. Mitteilung an das Kantonsspital Winterthur, Brauerstrasse 15, 8401 Winterthur, sowie an die Finanzdirektion und die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli