RRB Nr. 487/2019
Stadt Zürich, Kanonengasse RVS 30067, Abschnitt Lager- bis Militärstrasse, Genehmigung
22 mai 2019Allemand3 min
Source zh.ch
Stadt Zürich, Kanonengasse RVS 30067, Abschnitt Lager- bis Militärstrasse, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. Mai 2019
487. Strassen (Zürich, Kanonengasse RVS 30067)
Erwägungen
Mit Schreiben vom 11. Februar 2019 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr (AFV), das Projekt für die Sanierung und die Neugestaltung der Kanonengasse, Abschnitt Lager- bis Militärstrasse, Zürich (Bau Nr. 10 048), zur Geneh- migung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassen- gesetzes (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Das Projekt steht im direkten Zusammenhang mit dem bereits im Bau befindlichen Ausbau der Lagerstrasse und sieht vor, die Kanonengasse für das bevorstehende, erhöhte Verkehrsaufkommen – auch aufgrund der Sperrung Langstrasse – auszubauen. Für die erwartete Leistungs- steigerung ist die Kapazität des Knotens Kanonengasse/Lagerstrasse ungenügend, weshalb die Erstellung einer separaten Linksabbiegespur erforderlich wird. Beim Knoten Kanonengasse/Militärstrasse wird die Verkehrsführung für die von der Lagerstrasse nach rechts abbiegenden Fahrzeuge durch Anpassung des Strassenrandes verbessert. Das sehr kurze Stück Radstreifen zwischen der Lager- und Militärstrasse wird zu- gunsten des Gehweges aufgehoben. Dadurch kann Platz für die Ergän- zung der Baumallee nach Alleenkonzept sowie für Zweiradabstellplätze gewonnen werden. Um die Sicherheit der Fussgängerinnen und Fuss- gänger zu verbessern, sollen die Fussgängerübergänge an beiden Kno- Mittelinseln versehen werden. Der Baubeginn ist für Sommer 2019 – koordiniert mit dem Ausbau der Lagerstrasse – vorgesehen. Die Kanonengasse ist eine regionale Verbindungsstrasse (RVS 30067). Mit Schreiben vom 28. August 2017 hat das AFV im Rahmen der Be- gehrensäusserung zum Projekt Stellung genommen und keine Bemerkun- gen angebracht. Mit dem Projekt wird die Leistungsfähigkeit der über- kommunalen Strassen erhöht, weshalb es den Vorgaben von Art. 104 Abs. 2bis der Kantonsverfassung (LS 101) entspricht. Das Mitwirkungs- und Auflageverfahren nach §§ 13 und 16 StrG wurde ordnungsgemäss durchgeführt und das Projekt wurde vom 20. April bis 22. Mai 2018 aufgelegt. Innerhalb der Auflagefrist gingen keine Einspra- chen ein. Mit Stadtratsbeschluss Nr. 65 vom 30. Januar 2019 wurde das Projekt festgesetzt. Dieser Beschluss ist rechtskräftig. Einer Genehmi- gung steht nichts entgegen.
Die Gesamtkosten für die Sanierung und die Neugestaltung der Kano- nengasse im Abschnitt Lager- bis Militärstrasse betragen rund Fr. 2 939 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Die Aufwendungen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf voraussichtlich rund Fr. 2 511 000. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschafts- direktion gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanz- controllingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belasten kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für die Sanierung und die Neugestaltung der Kanonen- gasse im Abschnitt Lager- bis Militärstrasse in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Amtshaus V, Werdmühleplatz 3, 8001 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli