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Polizei- und Justizzentrum Zürich, Neubau, Generalplanerleistungen BKP 291, Vergabeerhöhung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 31. Mai 2017

494. PJZ Polizei- und Justizzentrum Zürich, Neubau,

Erwägungen

Generalplanerleistungen (Vergabeerhöhung) Mit Beschluss vom 26. März 2012 (Vorlage 4855) bewilligte der Kantons- rat für den Neubau des Polizei- und Justizzentrums Zürich (PJZ) einen Objektkredit von 568,6 Mio. Franken. Mit Beschluss Nr. 740/2016 bewil- ligte der Regierungsrat für den Neubau des PJZ alsdann eine gebundene Ausgabe von 122 Mio. Franken. Dieser Kredit umfasst Leistungen und Investitionen für betriebliche und bauliche Infrastruktur für das Foren- sische Institut, die Polizeischule ZHPS, die internen Schiessanlagen, Teile der Mobiliarkosten, die Informatik-Infrastruktur ICT und den Ausbau der Einsatzzentrale EZZ. Die Generalplanerleistungen für den Neubau des PJZ wurden mit RRB Nr. 1190/2007 gestützt auf § 10 Abs. 1 lit. i der Submissionsverordnung (SVO; LS 720.11) an die Theo Hotz AG, Zürich, vergeben. Nach dem Pro- jektunterbruch zwischen September 2010 und dem Neustart im Mai 2012 wurden die Planungsarbeiten mit RRB Nr. 858/2014 erneut gestützt auf § 10 Abs. 1 lit. f SVO an das Generalplanerteam Theo Hotz Partner AG, Zürich, direkt vergeben. Diese Vergabe im Betrag von 50 Mio. Franken er- folgte für die Phasen Vorprojekt bis und mit Realisierung, einschliesslich Nebenkosten und Unvorhergesehenes, und ist durch den Objektkredit gedeckt. Über die Generalplanerleistungen für Aufträge im Rahmen der gebundenen Ausgaben gemäss RRB Nr. 740/2016 liegen von der Theo Hotz Partner AG Angebote für die Phasen Vorprojekt bis Realisierung, einschliesslich Nebenkosten und Unvorhergesehenes, vor. Diese zusätzlichen Arbeiten sind weiterhin durch die Theo Hotz Partner AG auszuführen und gestützt auf § 10 Abs. 1 lit. f SVO ihr zu ver- geben. Die Mehrkosten betragen gemäss Kostenschätzung insgesamt Fr. 24 343 500. Der Vergabebetrag von 50 Mio. Franken ist deshalb um Fr. 24 343 500 auf Fr. 74 343 500 zu erhöhen. Dieser Betrag kann sich für Unvorhergesehenes um Fr. 656 500 auf 75 Mio. Franken erhöhen. Diese Summe ist durch den Objektkredit und die Bewilligung der gebundenen Ausgaben gedeckt und geht zulasten des Kontos Nr. 5040 0 00000, Hoch- bauten.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Betrag der Vergabe an die Theo Hotz Partner AG, Zürich, gemäss RRB Nr. 858/2014 wird für die betriebliche und bauliche Infrastruktur für das Forensische Institut, die Polizeischule ZHPS, die internen Schiessan- lagen, Teile der Mobiliarkosten, die Informatik-Infrastruktur ICT und den Ausbau der Einsatzzentrale EZZ von Fr. 50 000 000 auf Fr. 74 343 500 er- höht. Dieser Betrag kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 75 000 0000 erhöhen.

II. Der Betrag geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 8700, Immobilienamt.

III. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.

IV. Mitteilung an die Direktion der Justiz und des Innern, die Sicher- heitsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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