Lexipedia

Décision

RRB Nr. 517/2012

Kantonales Labor, Sanierung Laborräume, gebundene Ausgabe

23 mai 2012Allemand5 min

Source zh.ch

Kantonales Labor, Sanierung Laborräume, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Mai 2012

517. Kantonales Labor (Sanierung)

Erwägungen

Im Kantonalen Labor an der Fehrenstrasse in Zürich werden Lebens- mittel und Gebrauchsgegenstände wie Textilien und Geschirr, die alle dem Lebensmittelrecht unterstehen, chemisch, mikrobiologisch, physi- kalisch und sensorisch geprüft. Der Labortrakt des Kantonalen Labors wurde vor 30 Jahren in Betrieb genommen. Seither hat sich die Arbeits- weise in den Laboratorien der Lebensmittelkontrolle stark verändert. Die ursprünglichen manuellen, nasschemischen Untersuchungen sind weitgehend einer Instrumentenanalytik mit neuen Anforderungen an die Ausstattung und Ergonomie der Laborarbeitsplätze gewichen. Darüber hinaus ergibt sich nach 30-jähriger intensiver Nutzung ein Verschleiss an Armaturen und Mobiliar mit einem entsprechenden Reparatur- und Erneuerungsbedarf. Im Einzelnen zeigen sich heute folgende Mängel: – Die Armaturen für Wasser, Druckluft und Erdgas sowie Kompo- nenten der Elektroinstallationen wie Unterverteiler und Leistungs- schalter sind reparaturanfällig, es fehlen Ersatzteile. – Das Labormobiliar entspricht in seinen Abmessungen nicht mehr den Analysegeräten und ist schadhaft, seine Anordnung genügt nicht mehr den geänderten Arbeitsabläufen. – Die schlechte ergonomische Situation gefährdet die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. – Alle Laborräume sind beinahe gleich eingerichtet. Ein Umplatzieren der Instrumentenanalytik in einen besser geeigneten Raum ist daher nicht möglich. Das Kantonale Labor ist nach ISO/EN 17025 akkreditiert. Die zutage getretenen Mängel gefährden diese Akkreditierung. Die Sanierungsmassnahmen beschränken sich, von einzelnen Infra- strukturanpassungen abgesehen, auf die 28 Laborräume, da die Fassade bereits 1995 und die Gebäudetechnik 2006 bis 2008 erneuert worden ist. Im Wesentlichen sind folgende Massnahmen vorgesehen: – Labormobiliar: Die Tische mit Unterbauten, Spültische, Schränke, Regale, Medien- säulen und Tischabzüge werden ersetzt. – Elektroanlagen: Die Stockwerkverteiler und die Elektroinstallationen in den Labor- räumen werden ersetzt.

– Wärmeverteilung: Die Verteilleitungen werden isoliert und die Einzelraumregulierung wird saniert. – Lüftungsanlagen: Die Luftdurchlässe, die variablen Volumenstromregler und Zu- und Abluftkanäle in den Laborräumen werden ersetzt. – Kälteanlagen: Einzelne Kleinkälteanlagen werden dort installiert, wo dies aus analysetechnischen Gründen notwendig ist. – Sanitäranlagen: Die Ver- und Entsorgungsleitungen in den Laborräumen werden ersetzt. Die Arbeiten werden in zwei Etappen durchgeführt. In einer Pilot- phase werden 2012 und 2013 fünf Laborräume saniert. Für sie sind die Erneuerungsmassnahmen im Detail festgelegt. Aufbauend auf den Er- fahrungen dieser ersten Etappe, wird dann die zweite Sanierungsetappe für die übrigen 23 Räume durchgeführt. Für diese Phase besteht noch ein gewisser Gestaltungsspielraum. Damit immer ausreichende Labor- kapazität zur Verfügung steht, werden in der zweiten Etappe die Labor- räume geschossweise saniert. Das Kantonale Hochbauamt hat durch das Architekturbüro GLP Architekten AG, Zürich, ein Projekt mit Kostenvoranschlag ausarbeiten lassen. Die Kosten der Massnahmen betragen gemäss Kostenvoranschlag der Architekten vom 18. November 2011 Fr. 6 000 000 (Kostenstand 1. April 2011, Genauigkeitsgrad Etappe 1 +/–10%, Etappe 2 +/–20%). Sie setzen sich wie folgt zusammen: Etappe 1 Etappe 2 Gesamtprojekt Fr. Fr. Fr. Gebäude 956 000 2 962 000 3 912 000 Baunebenkosten 18 000 68 000 86 000 Ausstattung 210 000 802 000 1 012 000 Reserve 116 000 868 000 990 000 Total (einschliesslich MWSt 8,0%) 1 300 000 4 700 000 6 000 000

Gemäss IPSAS errechnen sich die jährlichen Kapitalfolgekosten für das Gesamtprojekt wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Kalkulatorische Abschreibung Abschreibung Zinsen (2,5%) nach IPSAS/H+ Fr. Fr. Fr. Konto 5041 1 00000 Hochbauten Rohbau 1 7,8% 467 000 5 840 3% 14 000 Konto 5041 2 00000 Hochbauten Rohbau 2 2,5% 150 900 1 890 3% 4 500 Konto 5041 3 00000 Hochbauten Ausbau 11,2% 671 000 8 390 3% 20 100 Konto 5041 4 00000 Hochbauten Installationen 54,3% 3 257 100 40 700 5% 162 960 Konto 5069 0 00000 Anschaffung Mobilien 24,2% 1 454 000 18 180 10% 145 400 Total (einschliesslich MWSt 8%) 100% 6 000 000 75 000 – 346 900 Total 6 000 000 421 900 Personelle und betriebliche Folgekosten entstehen nicht. Die Abwicklung des Projektes erfolgt gemäss Standardprozess der Immobilienverordnung. Der Regierungsrat genehmigte den Projekt- antrag mit Beschluss Nr. 341/2010 und geschätzte Kosten von Fr. 4 500 000. Die Mehrkosten von Fr. 1 500 000 ergeben sich im Wesentlichen aus ur- sprünglich nicht berücksichtigten Infrastrukturanpassungen ausserhalb der Laborräume sowie Provisorien zur Aufrechterhaltung des Labor- betriebes während der Umbauzeit. Für das Vorhaben ist gestützt auf § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG) eine gebundene Ausgabe von Fr. 6 000 000 zur Erhaltung und zeitgemässen Ausstattung der vor- handenen Bausubstanz zu bewilligen. Die Ausgabe geht zulasten des Kontos 6120.5041, Erneuerungsunterhalt Hochbau. Im Budget 2012 sind für das Vorhaben Fr. 500 000 eingestellt. Im Konsolidierten Ent- wicklungs- und Finanzplan für das Jahr 2013 sind Fr. 800 000 eingestellt. Der restliche Betrag ist im KEF 2012–2015 für die Jahre 2014 und 2015 enthalten und wird für das Jahr 2016 in die Finanzplanung 2013–2016 aufgenommen.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Sanierung der Laborräume des Kantonalen Labors wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 6 000 000 zulasten der Investitions- rechnung der Leistungsgruppe Nr. 6100, Aufsicht und Bewilligungen im Gesundheitswesen, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Bau- kostenindexes gemäss nachfolgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Kostenstand 1. April 2011).

III. Die Baudirektion wird beauftragt, die entsprechenden Verträge abzuschliessen.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi