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Décision

RRB Nr. 527/2012

Strassen, Stäfa/Hombrechtikon, 17 Seestrasse, Instandsetzung, gebundene Ausgabe

23 mai 2012Allemand2 min

Source zh.ch

Strassen, Stäfa/Hombrechtikon, 17 Seestrasse, Instandsetzung, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Mai 2012

527. Strassen (Stäfa/Hombrechtikon, 17 Seestrasse, km 49.335–50.065

Erwägungen

Strasseninstandsetzung, Ausgabenbewilligung) Die 17 Seestrasse in Stäfa/Hombrechtikon ist Teil der Hauptverkehrs- strasse von Zürich nach Rapperswil. Die Fahrbahn im Sanierungsabschnitt befindet sich in einem schlechten Zustand. Belagsausbrüche, tiefe Spurrinnen, Abplatzungen und defekte Abschlüsse erfordern die Instandsetzung. Die Strassenbeleuchtung wird im Zuge der Bauarbeiten zurückge- baut. Dies erfolgt gemäss Beleuchtungsreglement des Kantons Zürich vom Januar 2005. Dazu liegen die Zustimmungen der Gemeinden Stäfa und Hombrechtikon bereits vor. Aufgrund umfangreicher Laboruntersuchungen und in Absprache mit der Fachstelle Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamtes wird die Instandstellung der Anlagen zur Werterhaltung und aus Gründen der Verkehrssicherheit vorgenommen. Die Arbeiten sind zulasten des baulichen Unterhaltes vorgesehen. Sie umfassen im Wesentlichen den Ersatz der Binder- und Deckschicht sowie die Instandstellung der Abschlüsse, wenige Entwässerungsanlagen und die Entfernung der Beleuchtung. Eine rund 8 m2 grosse Fläche, die bereits heute als Geh- weg benutzt wird, soll erworben werden. Vorgesehene Massnahmen: – Ersatz der defekten, verwitterten Fahrbahnabschlüsse; – Instandstellen der Strassenentwässerung und Schachtarmaturen, wo nötig; – Entfernen der obersten alten Belagsschichten (insgesamt 80 mm); – Einbau einer Binderschicht von 50 mm und einer Deckschicht von 30 mm; – Belagsersatz Gehwege, neu Tragschicht 65 mm stark und 25 mm Deckbelag; – kleiner Landerwerb. Das Unterhaltsprojekt ist im Programm Verkehr und Infrastruktur 2012 enthalten.

Für die Strasseninstandsetzung (einschliesslich Landerwerb, Entwäs- serung und Abbruch Beleuchtung) ist gemäss Finanzplan vom 4. März 2012 mit folgenden Kosten zu rechnen: in Franken Landerwerb 5 000 Bauarbeiten 1 125 000 Nebenarbeiten 135 000 Technische Arbeiten 40 000 Total 1 305 000 Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG gebundene Ausgabe von Fr. 1 305 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400.31410 80050, Strassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-40227), zu bewilligen. Die Ausgaben sind im Budget 2012 enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung der 17 Seestrasse, Gemeinde Stäfa/ Hombrechtikon, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 305 000 zu- lasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Diese Ausgabenbewilligung wird nach Massgabe des Schweizeri- schen Baupreisindexes gemäss der Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 4. März 2012).

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi