Sondermülldeponie Kölliken, Grundstückveräusserungen, Ermächtigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. Mai 2020
527. Sondermülldeponie Kölliken (Grundstückveräusserungen, Ermächtigung)
Erwägungen
A. Der Kanton Zürich ist neben dem Kanton Aargau, der Stadt Zürich und verschiedenen Unternehmen der Basler Chemie (Basler Chemische Industrie [BCI]) am Konsortium Sondermülldeponie Kölliken (SMDK) beteiligt. Das Konsortium ist als einfache Gesellschaft organisiert. Dem Kanton Zürich stehen 412∕3% der Stimmrechte zu. Gegründet wurde das Konsortium SMDK im Januar 1978, um der In dustrie und dem Gewerbe eine saubere und geordnete Entsorgung ihrer Abfälle anzubieten und den damals häufigen «wilden» Deponien und an deren widerrechtlichen Beseitigungspraktiken einen Riegel zu schieben. In Kölliken AG wurde eine ausgebeutete Tongrube gefunden, die sich (aus damaliger Sicht) für die Ablagerung von problematischen Abfällen geeig net hatte. Von 1978 bis 1985 wurden in der SMDK 375 000 t Sonderabfälle abgelagert. 1985 verfügte die Gemeinde Kölliken aufgrund erheblicher Geruchs belästigungen die Schliessung der Deponie. Es wurde in der Folge fest gestellt, dass die Deponie die eingelagerten Stoffe nur unvollständig zu rückhalten konnte. Insbesondere bewegten sich Schadstoffe aus der De ponie in Richtung des Grundwassers. Ab 1986 wurde daher die Deponie mit dem Ziel gesichert, den Schadstoffaustrag aus der Deponie zu unter binden. 2001 ordnete das Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau gestützt auf Art. 32c Abs. 1 des Umweltschutzgesetzes vom 7. Ok tober 1983 (SR 814.01) die altlastenrechtliche Sanierung der ehemaligen Deponie an. Im Rahmen der Sanierungsarbeiten wurden mehr als 660 000 t Material (Sonderabfälle sowie verunreinigtes Erd- und Fels material) entsorgt. Gegenwärtig wird die Deponie mit sauberem Aus hub- und Ausbruchmaterial aufgefüllt. Die Sanierungsphase dauert noch bis Ende 2020. Anschliessend beginnt eine «Nachsanierungsphase» (min destens bis 2028).
B. Das Konsortium SMDK verfügt über verschiedene Grundstücke, die teilweise mit Gebäuden bebaut sind. Soweit diese Grundstücke nicht mehr betriebsnotwendig sind, sollen sie nach und nach zu marktüblichen Preisen veräussert werden. Zudem ist nicht ausgeschlossen, dass in gerin gem Umfang Grundstückkäufe getätigt werden müssen (z. B. Landtausch). Gegenwärtig stehen folgende Grundstücke in der Gemeinde Kölliken im Eigentum der Konsortialen:
Parzellen- Fläche Zone Gebäudebestand Eintrag im Kataster der Nr. m2 belasteten Standorte 468 72 387 Landwirtschaft, Deponiegrundstück mit Ja, Wald SWALBA-Gebäude (Kläranlage, Sanierungsbedarf Werkstatt, Labor, Büros), Traxbaracke, «Deponiehüttli» 2408 1 358 Landwirtschaft Haus Safenwilerstrasse 34 Nein (Büros) 1212 1 092 WA2 (Wohnen Haus Safenwilerstrasse 29 Nein und Arbeiten, (Einfamilienhaus mit zweigeschossig) separatem Studio, Archiv SMDK, teilvermietet) 452 15 344 WA2 (6726 m2), Infopavillon SMDK, Ja, Naturschutz «Alte Werkstatt» keine Massnahmen (8618 m2) nötig 1782 1 180 WA2 Mehrfamilienhaus Safenwiler- Nein strasse 2/4 (4 Wohnungen, vermietet) 3149 1 694 WA2 Fremdlabor Ja, (noch bis etwa 2021) keine Massnahmen nötig 1490 7 164 WA2 altes Tonwerk, Ja, Abbruch 2021 geplant keine Massnahmen nötig 1865 693 WA2 Parkplatz Nein Die Geschäftsstelle Konsortium SMDK geht davon aus, dass durch die Veräusserung der Liegenschaften insgesamt ein Erlös von rund 6 Mio. Franken erzielt werden kann.
C. Gemäss dem Gründungsvertrag für eine Gesellschaft zur Finanzie rung von Bau und Betrieb einer Sondermülldeponie in Kölliken AG vom Januar 1978 bestehen im Konsortium SMDK folgende Organe: – der Steuerungsausschuss, bestehend aus je einem Mitglied der Kan tonsregierungen und der Stadtregierung sowie der Geschäftsleitung der Partner, – die Konsortialenversammlung, bestehend aus je zwei Vertretungen der Konsortialen, – die Revisionsstelle, bestehend aus der Finanzkontrolle des Kantons Zü rich und dem Amt für Finanzkontrolle des Kantons Aargau, – weitere Organe nach Bedarf des Konsortiums (Geschäftsleitung, Be triebsleitung usw.).
Die operative Führung des Konsortiums obliegt gemäss dem Grün dungsvertrag der Konsortialenversammlung. Diese setzt die strategischen Ziele und die Leistungsvereinbarung des Steuerungsausschusses um, be reitet dessen Geschäfte vor und bestimmt die weitere Organisation des Konsortiums. Sie beschliesst insbesondere die Bauprogramme sowie das Detailbudget und genehmigt die Bauabrechnungen; für den Betrieb vor Ort wurde eine Geschäftsstelle eingerichtet. Der Kanton Zürich wird zur zeit von Christoph Zemp, Dipl. Ing. ETH/SIA, Chef des Amtes für Ab fall, Wasser, Energie und Luft (AWEL), und Dr. iur. Hans W. Stutz, AWEL, Leiter Abteilung Recht, in der Konsortialenversammlung vertreten.
D. Da das Konsortium SMDK als einfache Gesellschaft organisiert ist, besteht an den Grundstücken des Konsortiums Gesamteigentum der Ge sellschafter (Art. 544 Abs. 1 OR, SR 220). Für Veräusserungsgeschäfte ist somit die Zustimmung aller Konsortialen erforderlich (Art. 534 Abs. 1 OR). Die Veräusserung der Grundstücke bedarf somit jeweils auch der Zustimmung des Kantons Zürich. Die Grundstücke sollen zum Verkehrswert veräussert werden. In der Regel wird bei den Veräusserungen eine öffentliche Ausschreibung durch geführt. Die Grundstücke, die dem Konsortium SMDK zugeordnet sind und die nicht mehr betriebsnotwendig sind, werden gemäss diesen Grund sätzen nach und nach verkauft; der Erlös wird dem Budget des Konsor tiums SMDK zugeschrieben.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die jeweiligen Vertreterinnen und Vertreter des Kantons Zürich in der Konsortialenversammlung des Konsortiums Sondermülldeponie Kölliken (SMDK) werden je einzeln ermächtigt, für den Kanton Zürich die Zustimmung zu Grundstückgeschäften im Zusammenhang mit den Liegenschaften des Konsortiums zu erteilen. Zudem werden sie ermäch tigt, den Kanton Zürich bei öffentlichen Beurkundungen und Grund buchgeschäften des Konsortiums SMDK mit Einzelunterschrift rechts verbindlich zu vertreten.
II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli