RRB Nr. 529/2019
Prüfung von Minergie-Anträgen 1. August 2019 - 31. Juli 2023, neue Ausgabe
5 juin 2019Allemand3 min
Source zh.ch
Prüfung von Minergie-Anträgen 1. August 2019 - 31. Juli 2023, neue Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Juni 2019
529. Prüfung von Minergie-Anträgen (Ausgabenbewilligung)
Erwägungen
A. Ausgangslage Seit der Gründung des Vereins Minergie im Jahr 1998 ist die Baudirek- tion Zertifizierungsstelle für Minergie-Bauten im Kanton. Die Marke wird von der Wirtschaft, den Kantonen und dem Bund gemeinsam getra- gen und ist markenrechtlich geschützt. Minergie ist ein Baustandard für Neubauten und Gebäudeerneuerungen. Gemäss § 16 des Energiegesetzes vom 19. Juni 1983 (LS 730.1) kann der Kanton Massnahmen zur rationel- len Energienutzung und zur Nutzung von Abwärme und erneuerbaren Energien fördern. Die Förderung bestand anfänglich in der fachlichen Entwicklung des Vereins Minergie, seiner Gründung, der Subventionie- rung der Vereinstätigkeit und der Führung der Zertifizierungsstelle. Mitt- lerweile besteht zwischen dem Verein Minergie und dem Kanton ein ver- tragliches Lizenzverhältnis. In den letzten vier Jahren zertifizierte der Kanton jährlich rund 850 000 m² Energiebezugsfläche nach einem der drei Minergie-Standards. Das entspricht rund 550 Minergie-Zertifikaten pro Jahr. Die zurzeit gültigen Verträge mit den externen Auftragnehmern für die Prüfung der Minergie-Anträge laufen Ende Mai 2019 aus. Die vor- handenen personellen Mittel reichen nicht aus, die Minergie-Antragsprü- fung intern zu gewährleisten. Aus diesen Gründen wird der Auftrag für die externe Minergie-Antragsprüfung erneut ausgeschrieben.
B. Kosten Die Kosten für die externe Minergie-Antragsprüfung (rund 550 An- träge) werden auf jährlich rund Fr. 450 000 (einschliesslich MWSt) ge- schätzt. Der Auftrag soll sich auf eine Laufzeit von vier Jahren erstrecken. Gesamthaft beträgt die Ausgabe Fr. 1 800 000. Es handelt sich um eine neue Ausgabe (§ 37 Abs. 1 Gesetz über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 [LS 611]) zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 8500, AWEL.
C. Finanzierung Den jährlichen Ausgaben für die externe Minergie-Antragsprüfung von rund Fr. 450 000 (einschliesslich MWSt) stehen im Durchschnitt der letzten vier Jahre Einnahmen der Baudirektion aus den Zertifizierungs- gebühren von rund Fr. 1 000 000 pro Jahr gegenüber. Die Ausgaben kom-
men nur zum Tragen, wenn auch die Einnahmen anfallen. Aus der Dif- ferenz zwischen den Einnahmen und den Ausgaben bestreitet die Bau- direktion die Kosten für die Qualitätskontrolle, die eigenen Aufwände und die Beiträge an den Verein Minergie. Der Restbetrag fällt an den Kan- ton. Im Budget 2019 sowie im KEF 2019–2022 sind jährlich Fr. 450 000 im Aufwand der Erfolgsrechnung enthalten; der für das Jahr 2023 notwen- dige Betrag wird im KEF 2020–2023 einzustellen sein. Die Verbuchung des Aufwands und Ertrags erfolgt auf dem Projekt Nr. 85P-1503.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Prüfung von Minergie-Anträgen vom 1. August 2019 bis 31. Juli 2023 wird eine neue Ausgabe von Fr. 1 800 000 zulasten der Er- folgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8500, AWEL, bewilligt.
II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli