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Décision

RRB Nr. 539/2018

Gemeindewesen, Stadt Wetzikon, Gemeindeordnung, Änderung, Genehmigung

13 juin 2018Allemand2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. Juni 2018

539. Gemeindeordnung (Stadt Wetzikon)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Verfassung des Kantons Zürich vom 27. Fe- bruar 2005 (KV; LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schul- gemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Gemeindeordnungen bedürfen der Genehmi- gung des Regierungsrates. Der Regierungsrat prüft die Gemeindeord- nungen auf ihre Rechtmässigkeit (vgl. Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Geneh- migung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeinde- ordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Gemeindegesetz vom 20. April 2015 [GG]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Stadt Wetzikon haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 4. März 2018 eine Teilrevision der Gemeinde- ordnung (GO) beschlossen. Die Änderungen treten auf den Beginn der Amtsdauer 2018–2022 in Kraft (Art. 50 Abs. 3 GO). Die Änderungen der Gemeindeordnung umfassen die Aufhebung zweier Bestimmungen und die Änderung einer Bestimmung über die Kommissionen des Gemeinde- parlaments und deren Aufgaben, sowie eine Bestimmung über die Wahl solcher Kommissionen. Neu wird der Organisationserlass des Parlaments die Kommissionen des Gemeindeparlaments und ihre Zuständigkeiten regeln (§ 31 Abs. 2 lit. a GG). Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Stadt Wetzikon am 4. März 2018 beschlossene Änderung der Gemeindeordnung wird genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat Wetzikon, Bahnhofstrasse 167, 8622 Wetzikon, den Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hin- wil, sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli