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Décision

RRB Nr. 553/2024

Strassen, Zürich, Buchegg- und Rötelstrasse, Projektgenehmigung

29 mai 2024Allemand4 min

Source zh.ch

Strassen, Zürich, Buchegg- und Rötelstrasse, Projektgenehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Mai 2024

553. Strassen (Zürich, Buchegg- und Rötelstrasse;

Erwägungen

Projektgenehmigung) Das Tiefbauamt der Stadt Zürich reichte mit Schreiben vom 29. Februar 2024 das Projekt an der Buchegg- und Rötelstrasse (Bau Nr. 13 046) zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) ein. Gleichzeitig ersuchte es um die Zu- sicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Die Bucheggstrasse ist eine kantonal klassierte Hauptverkehrsstrasse (HVS 1). Auf ihr verlaufen eine regional klassierte Veloroute und eine Ausnahmetransportroute des Typs I. Auf der Rötelstrasse verläuft eine weitere regional klassierte Veloroute. Diese Verbindungen gelten als über- kommunal im Sinne von § 43 StrG, weshalb das Projekt der Genehmi- gung durch den Regierungsrat unterliegt (§ 45 Abs. 3 StrG). Im Anschluss an Werkleitungsarbeiten werden im Projektperimeter verschiedene bauliche Massnahmen an der Strassenoberfläche durch- geführt. Die Bushaltestelle «Lägernstrasse» in der Rötelstrasse wird in beiden Fahrtrichtungen hindernisfrei ausgebaut. Die Haltekante talwärts wird an bestehender Lage mit einer durchgehenden Höhe von 22 cm er- stellt. Die Haltekante bergwärts liegt heute unmittelbar nach einer Kurve. Deshalb wird sie auf den geraden Streckenabschnitt auf Höhe der Rötel- strasse Nr. 94 verschoben. Aus Platzgründen wird die separate Links- abbiegespur am Knoten Rötel-/Rosengartenstrasse aufgehoben. Neu wird ein Mehrzweckstreifen erstellt, welcher zusammen mit der Fussgänger- schutzinsel das Überholen haltender Busse durch den motorisierten In- dividualverkehr (MIV) verhindert. Weiter wird der Einmündungsbereich der Rosengarten- in die Rötelstrasse als Trottoirüberfahrt ausgestaltet und die bestehende Lichtsignalanlage (LSA) aufgehoben. Talwärts wird auf der Rötelstrasse bis zur Einmündung Rosengarten- strasse ein neuer Velostreifen markiert. Bergwärts wird der bestehende Velostreifen erweitert und verbreitert. Auf der westlichen Bucheggstrasse wird in der Zufahrt zum Bucheggplatz ein neuer Velostreifen markiert. Zugunsten der Sicherheit der geradeaus fahrenden Velos wird das Rechts- abbiegen für den MIV aus der Buchegg- in die Rötelstrasse unterbunden. Zwischen der Rötelstrasse und der östlichen Bucheggstrasse wird ein baulich abgetrennter Zweirichtungsradweg erstellt. Dafür wird der Be- reich des Fuss- und Veloverkehrs verbreitert und die Fahrbahn nach Nor- den verschoben. Für den MIV werden keine Fahrstreifen abgebaut und sämtliche überkommunalen Verkehrsbeziehungen bleiben erhalten. Mit dem neuen Zweirichtungsradweg wird der Einmündungsbereich der Hof- wiesenstrasse umgestaltet. Die Schutzinseln werden verschmälert und

die Fussgängerstreifen sowie die LSA den neuen Gegebenheiten ange- passt. Am Knoten östliche Bucheggstrasse/Bucheggplatz schliesst der neue Zweirichtungsradweg an den bestehenden Radweg an und wird zu- dem an die gegenüberliegende Strassenseite und damit an das Gemein- schaftszentrum Buchegg angeschlossen. Der Baubeginn ist für den Herbst 2024 geplant. Das Amt für Mobilität hat zum vorliegenden Projekt im Rahmen der Begehrensäusserung am 22. Dezember 2016 Stellung genommen. Die darin vorgebrachten Begehren gelten als bereinigt. Die Leistungsfähig- keit des überkommunalen Strassennetzes wird vorliegend nicht vermin- dert, weshalb das Vorhaben mit Art. 104 Abs. 2bis der Kantonsverfassung (LS 101) vereinbar ist. Die Mitwirkungs- und Auflageverfahren gemäss §§ 13 und 16 StrG wurden ordnungsgemäss durchgeführt. Das Projekt wurde vom 12. Juni bis 13. Juli 2020 öffentlich aufgelegt. Gegen das Projekt sind keine Ein- sprachen eingegangen. Der Stadtrat von Zürich hat mit Beschluss Nr. 2372 vom 30. August 2023 die Ausgaben bewilligt und das Projekt festgesetzt. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für das Projekt an der Buchegg- und Rötelstrasse betragen voraussichtlich Fr. 6 808 000. Davon können voraussichtlich Fr. 2 001 000 der Baupauschale belastet werden. Nach Vorlage der definitiven Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, welchen die Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG be- lasten kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt an der Buchegg- und Rötelstrasse in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Tiefbauamt, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli