Lexipedia

Décision

RRB Nr. 557/2026

Fachstelle für Schulbeurteilung, Jahresbericht 2024/2025, Kenntnisnahme

27 mai 2026Allemand3 min

Source zh.ch

Fachstelle für Schulbeurteilung, Jahresbericht 2024/2025, Kenntnisnahme

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. Mai 2026

557. Fachstelle für Schulbeurteilung, Jahresbericht 2024/2025 (Kenntnisnahme)

Erwägungen

1. Ausgangslage Gemäss § 48 des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005 (VSG, LS 412.100) überprüft die Fachstelle für Schulbeurteilung (FSB) min- destens alle fünf Jahre die Qualität der Schulen in pädagogischer und organisatorischer Hinsicht. Sie erstattet der Schule und der Schulpflege Bericht. Gemäss § 49 VSG unterbreitet die Fachstelle dem Regierungs- rat jährlich einen Gesamtbericht über den Stand der Schulen. Die Ge- samtbeurteilung stützt sich auf die Auswertung der Einzelschulberich- te sowie der Daten aus den schriftlichen Befragungen und der Unter- richtsbeobachtung. Der vorliegende digitale Jahresbericht 2024/2025 (vgl. zh.ch/de/bildung/informationen-fuer-schulen/schulqualitaet-infor�- mationen-fuer-schulen/schulqualitaet-volksschule/jahresberichte/jahres- bericht-2024-2025.html) bezieht sich auf das vierte Jahr des Evaluations�- zyklus 2021–2026.

2. Zusammenfassende Ergebnisse Die FSB hat im Berichtsjahr 2024/2025 78 Regelschulen und 11Son- derschulen evaluiert. Das Evaluationsverfahren mündet in Kernaussagen, Erläuterungen dieser Kernaussagen sowie schulspezifischen Profilen in neun verschie- denen Qualitätsbereichen. In jeder Schule wird der Erfüllungsgrad der anhand des Zürcher Handbuchs Schulqualität formulierten Qualitäts- ansprüche entlang der Bewertungsstufen «Exzellente Praxis», «Fortge- schrittene Praxis», «Funktionsfähige Praxis» und «Ungenügende Praxis» beurteilt. Im Schuljahr 2024/2025 erhielten die evaluierten Schulen von der FSB mehrheitlich positive Rückmeldungen zur Qualität ihrer Arbeit. In den meisten Bereichen erreichen die Schulen mindestens eine funktions­ fähige, häufig eine fortgeschrittene Praxis. In den Primarschulen fallen die Ergebnisse besonders in der Unter- richtsgestaltung und im Schulklima positiv aus, während die Sekundar- schulen in mehreren Bereichen solide, aber weniger einheitlich beurteilt werden.

Entwicklungsbedarf zeigt sich schulstufen- und schulformübergrei- fend vor allem in einzelnen Aspekten der Zusammenarbeit im Schul- team sowie in der systematischen Schul- und Unterrichtsentwicklung. Eine «Ungenügende Praxis» wurde im Berichtsjahr an drei Regel- schulen sowie an einer Sonderschule festgestellt. In drei Fällen betrafen die wesentlichen Mängel im Sinne des Volksschulgesetzes den Quali- tätsbereich der Schul- und Unterrichtsentwicklung. Die FSB meldet die Evaluationsergebnisse den einzelnen Schulen mündlich und schriftlich zurück. Auf Systemebene werden die Erkennt- nisse aus einer Berichtsperiode nach der Kenntnisnahme durch den Regierungsrat mit Verantwortlichen der Bildungsdirektion, Gremien des Bildungsrates sowie mit Vertretungen der pädagogischen Hoch- schule und von Verbänden des Schulfelds vertieft. Mit dem neuen Online-Format beabsichtigt die FSB, die Ergebnisse zugänglicher und übersichtlicher zu präsentieren. Die Webversion des Jahresberichts erlaubt es unter anderem, interaktive Grafiken einzu- setzen, die in Kooperation mit der Bildungsplanung der Bildungsdirek- tion entstanden sind. Erstmals werden auch Ergebnisse aus der schriftlichen Befragung (Bilanzitems Eltern/Lehrpersonen) und aus der Unterrichtsbeobachtung (Dimensionen aus INSULA, einem Instrumentarium zur Unterrichts- beurteilung der Universität Zürich) standardmässig in den Bericht in- tegriert.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Vom Jahresbericht der Fachstelle für Schulbeurteilung über die Evaluationen des Schuljahres 2024/2025 wird Kenntnis genommen.

II. Mitteilung an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli