Gemeindewesen. Zweckverband Zivilschutz Oberes Furttal, neue Statuten, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Januar 2020
56. Gemeindewesen (Zweckverband Zivilschutz Oberes Furttal)
Erwägungen
1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) und § 73 Abs. 1 des Gemeindegesetzes vom 20. April 2015 (GG, LS 131.1) können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Die Statuten bedürfen der Ge- nehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 92 Abs. 4 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Statuten setzt die Genehmigung des Regierungs- rates voraus (vgl. § 80 Abs. 2 GG). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt. Im Weiteren bedürfen Änderungen von Na- men von Zweckverbänden der Genehmigung des Regierungsrates (§ 73 Abs. 4 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 GG).
2. Die Politischen Gemeinden Buchs, Dällikon und Regensdorf bilden seit 2004 einen Zweckverband für den Betrieb einer regional tätigen Zivilschutzorganisation (RRB Nr. 658/2004). Anlässlich der Urnenab- stimmung vom 20. Oktober 2019 haben die Stimmberechtigten der Ver- bandsgemeinden eine Totalrevision der Statuten beschlossen. Der Be- zirksrat Dielsdorf hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel eingelegt wurden. Die neuen Statuten des Zweckverbands Zivilschutz Oberes Furttal enthalten die notwendigen Anpassungen an das Gemeindegesetz, insbesondere die Einführung eines eigenen Haus- halts. Im Weiteren soll der Name des Zweckverbands geändert werden. Statt «Schutz und Rettung oberes Furttal» soll der Name «Zivilschutz Oberes Furttal» lauten. Der neue Name bildet den Hauptzweck des Ver- bands, den Betrieb einer regional tätigen Zivilschutzorganisation, besser ab als der bisherige Name «Schutz und Rettung». Die wie bisher im Na- men bestehende Zusatzbezeichnung «Oberes Furttal» ist für die Um- schreibung des Gebiets der drei Verbandsgemeinden geografisch korrekt (vgl. RRB Nr. 829/2017). Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens (am 1. Ja- nuar 2020) ersetzen die neuen Statuten die bis dahin geltenden Statuten vom 7. Mai 2009.
3. Die Bestimmungen sowie die Namensänderung geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Sicherheitsdirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Statuten des Zweckverbands Zivilschutz Oberes Furttal werden genehmigt.
II. Die Änderung des Namens des Zweckverbands auf Zivilschutz Oberes Furttal wird genehmigt.
III. Mitteilung an – den Verbandsvorstand Zweckverband Zivilschutz Oberes Furttal, Gemeindeverwaltung Dällikon, Schulstrasse 5, 8108 Dällikon, – die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden – Buchs, Gemeindeverwaltung, Badenerstrasse 1, 8107 Buchs, – Dällikon, Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 5, 8108 Dällikon, – Regensdorf, Gemeinderatskanzlei, Watterstrasse 116, Postfach, 8105 Regensdorf, – den Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, – die Sicherheitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli