RRB Nr. 56/2025
Kommission für Behindertenfragen, Amtsdauer 2023-2027, Ersatzwahl
29 janvier 2025Allemand2 min
Source zh.ch
Kommission für Behindertenfragen, Amtsdauer 2023-2027, Ersatzwahl
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Januar 2025
56. Kommission für Behindertenfragen
Erwägungen
(Amtsdauer 2023–2027, Ersatzwahl) Gemäss § 45 Abs. 2 der Selbstbestimmungsverordnung vom 19. April 2023 (LS 831.51) wählt der Regierungsrat die Mitglieder der Kommis- sion für Behindertenfragen. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Mit RRB Nr. 838/2023 wurde Sylvia Veraguth, Vorstandsmitglied Sozialkonferenz Kanton Zürich, als Vertretung der Gemeinden für die Amtsdauer 2023– 2027 in die Kommission für Behindertenfragen gewählt. Innerhalb der Sozialkonferenz wurden Ende 2024 die Zuständigkei- ten für Kommissionen neu verteilt. Aufgrund dieser Neuverteilung ist Sylvia Veraguth aus der Kommission für Behindertenfragen zurückge- treten. Claudia Bühlmann, Stadträtin Soziales, Wädenswil, soll als neues Mit- glied in der Kommission für Behindertenfragen Einsitz nehmen. Mit der Ersatzwahl ist Sylvia Veraguth formell aus der Kommission zu ent- lassen.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Sylvia Veraguth wird unter Verdankung der geleisteten Dienste rückwirkend per Ende Dezember 2024 als Mitglied der Kommission für Behindertenfragen entlassen.
II. Für den Rest der Amtsdauer 2023–2027 wird Claudia Bühlmann, Stadträtin Soziales, Wädenswil, als Mitglied der Kommission für Behin- dertenfragen gewählt.
III. Mitteilung an die Genannten, die Kommission für Behinderten- fragen (Versand durch die Sicherheitsdirektion) sowie an die Sicherheits- direktion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli