Lexipedia

Décision

RRB Nr. 568/2019

Fachstelle für Schulbeurteilung, Jahresbericht 2017/2018, Kenntnisnahme

12 juin 2019Allemand4 min

Source zh.ch

Fachstelle für Schulbeurteilung, Jahresbericht 2017/2018, Kenntnisnahme

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Juni 2019

568. Fachstelle für Schulbeurteilung (Jahresbericht 2017/2018)

Erwägungen

1. Ausgangslage Gemäss § 48 des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005 (VSG, LS 412. 100) überprüft die Fachstelle für Schulbeurteilung mindestens alle fünf Jahre die Qualität der Schulen in pädagogischer und organisatorischer Hinsicht. Sie erstattet der Schule und der Schulpflege Bericht. Gemäss § 49 VSG erstattet die Fachstelle dem Regierungsrat jährlich einen Ge- samtbericht über den Stand der Schulen. Die Gesamtbeurteilung stützt sich auf die Auswertung der Einzelschulberichte sowie der Daten aus den schriftlichen Umfragen. Der vorliegende elfte Gesamtbericht 2017/ 2018 bezieht sich auf das zweite Jahr des dritten Evaluationszyklus. Der Bildungsrat hat den Gesamtbericht an seiner Sitzung vom 13. Mai 2019 zur Kenntnis genommen.

2. Zusammenfassende Ergebnisse Die Fachstelle für Schulbeurteilung hat im Berichtsjahr 2017/2018 97 Regelschulen und 15 Sonderschulen evaluiert. Das Evaluationsver- fahren mündet in Kernaussagen sowie Stärken und Schwächen in acht (bei Primarschulen) bzw. neun (bei Sekundarschulen) verschiedenen Quali- tätsbereichen. In jeder Schule wird der Erfüllungsgrad dieser auf dem Zürcher Handbuch Schulqualität beruhenden Qualitätsansprüche ent- lang der Prädikate «Exzellente Praxis», «Fortgeschrittene Praxis», «Funk- tionsfähige Praxis» und «Ungenügende Praxis» beurteilt. Die nachfol- gende Abbildung zeigt die Beurteilung für alle im Berichtsjahr evaluier- ten Regelschulen. Auch im Schuljahr 2017/2018 ist die Qualität der Zürcher Volksschulen gut. An mehr als 80% der Schulen konnte in den Qualitätsbereichen Schul- gemeinschaft, Zusammenarbeit mit den Eltern und Unterrichtsgestal- tung eine fortgeschrittene oder gar exzellente Praxis festgestellt werden. In den Bereichen Schulführung, Individuelle Lernbegleitung und Sonder- pädagogische Angebote gilt dies noch für rund 50% bis 60% der Schulen. Die Qualitätsansprüche zur Beurteilung der Schülerinnen und Schü- ler sowie zur Qualitätssicherung und -entwicklung hingegen erfüllten über 70% der Schulen lediglich teilweise («Funktionsfähige Praxis»). Die Ein- stufung «Ungenügende Praxis» erfolgte in vier Fällen, einmal im Be- reich der Schulführung und dreimal im Bereich von Qualitätssicherung und -entwicklung.

Qualitätsausprägungen 2017/2018

Schulgemeinschaft

Unterrichtsgestaltung

Individuelle Lernbegleitung

Sonderpädagogische Angebote

Beurteilung der Schülerinnen und Schüler

Schulführung

Qualitätssicherung und -entwicklung

Zusammenarbeit mit den Eltern

Berufswahlvorbereitung

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%

Exzellente Praxis Fortgeschrittene Praxis Funktionsfähige Praxis Ungenügende Praxis

Im Schuljahr 2017/2018 wurden bei vier Regelschulen wesentliche Qua- litätsmängel im Sinne des Volksschulgesetzes festgestellt. Dies wurde den Schulen jeweils an der Rückmeldeveranstaltung erläutert und in den Eva- luationsberichten festgehalten. Die betreffenden Schulpflegen sind auf- gefordert, aufgrund der Empfehlungen gemeinsam mit der Schulleitung einen Massnahmenplan zur Qualitätsentwicklung zu erarbeiten. In der Folgeevaluation kann beurteilt werden, inwieweit die ergriffenen Mass- nahmen umgesetzt worden sind. Seinen inhaltlichen Schwerpunkt widmet der Gesamtbericht 2017/2018 dem Berufswahlprozess an Regelschulen, den die Fachstelle für Schul- beurteilung seit zwei Schuljahren mit einem besonderen Verfahren be- urteilt. In den Schuljahren 2016/2017 und 2017/2018 wurden 56 Sekundar- schulen durch die Fachstelle für Schulbeurteilung evaluiert. Die Arbeit, die von den Sekundarschulen im Bereich der Berufswahl- vorbereitung geleistet wird, kann insgesamt als gut eingestuft werden. Unter anderem werden in den Evaluationsberichten die Aspekte Zusam- menarbeit/Austausch, Strukturiertheit, Engagement und Individualisie- rung als positiv beschrieben. Kritisiert werden qualitative Unterschiede in der Umsetzung innerhalb der Schule oder fehlende Koordination. Der der Beurteilung zugrunde liegende Qualitätsanspruch «Die Schule bereitet die Schülerinnen und Schüler gezielt auf den Übertritt in die beruf‌liche Grundbildung und in weiterführende Schulen vor» wurde an allen evaluierten Sekundarschulen als «Fortgeschrittene Praxis» oder zumindest als «Funktionsfähige Praxis» beurteilt. In 85% aller Fälle wurde die Bewertungsstufe «Fortgeschrittene Praxis» gewählt. Kein ein- ziges Mal entschieden sich die Evaluationsteams für die Bewertungsstu- fen «Exzellente Praxis» oder «Ungenügende Praxis».

Da die Fachstelle für Schulbeurteilung grossen Wert darauf legt, die Qualität ihrer eigenen Arbeit laufend zu prüfen und zu verbessern, wur- den die Evaluationsberichte verschlankt, klarer strukturiert und grafisch neu gestaltet. Einige Elemente des neuen Konzepts schlagen sich auch im aktuellen Jahresbericht nieder, der gegenüber den Vorjahren mit neuen Gestaltungselementen versehen ist. Die Fachstelle für Schulbeurteilung meldet die Evaluationsergebnisse den einzelnen Schulen mündlich und schriftlich zurück. Auf System- ebene werden die Erkenntnisse aus einer Berichtsperiode nach der Kennt- nisnahme durch den Regierungsrat mit Verantwortlichen der Bildungs- direktion, im Bildungsrat und in der zuständigen bildungsrätlichen Kom- mission sowie mit Vertretungen der Pädagogischen Hochschule Zürich und von Berufs- und Fachverbänden besprochen.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Vom Jahresbericht der Fachstelle für Schulbeurteilung über die Eva- luationen des Schuljahres 2017/2018 wird Kenntnis genommen.

II. Mitteilung an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli