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Décision

RRB Nr. 572/2011

Kulturförderung, Opernhaus Zürich AG, Objektkredit, Freigabe

4 mai 2011Allemand5 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Mai 2011

572. Kulturförderung, Opernhaus Zürich AG (Objektkredit für die Zeit vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011)

Erwägungen

1. Der Kantonsrat bewilligte am 30. Oktober 2006 einen Rahmenkredit von Fr. 415 056 356 (Preisstand 1. Januar 2006) für den Betrieb der Opern- haus Zürich AG in den Spielzeiten 2006/07 bis 2011/12 und ermächtigte den Regierungsrat zur Freigabe der einzelnen Objektkredite. Die Objektkredite von Fr. 28 161 500 für die Zeit vom 1. August bis 31. Dezember 2006, von Fr. 68 243 310 für 2007, von Fr. 75 740 042 für 2008, von Fr. 75 618 680 für 2009 und von Fr. 75 614 807 bzw. 79 900 000 für 2010 wurden mit RRB Nrn. 1757/2006, 504/2007, 377/2008, 577/2009, 277/2010 und 1900/2010 freigegeben.

2. Mit Schreiben vom 9. Februar 2011 ersucht die Opernhaus Zürich AG um den im Subventionsvertrag vorgesehenen Ausgleich der Teue- rung 2010 per 1. Januar 2011.

2.1. Gemäss Subventionsvertrag vom 30. Januar 1995 erfolgt die An- passung der Löhne des ständig beschäftigten Personals und der Renten der Rentenbezügerinnen und -bezüger nach Massgabe des dem kanto- nalen Personal und den Rentenbezügerinnen und -bezügern der kanto- nalen Versicherungskasse gewährten Teuerungsausgleichs (Art. 9 lit. a), was im Jahr 2011 einer Erhöhung von 0,3% der Löhne des ständig be- schäftigten Personals entspricht. Der Ausgleich der Teuerung auf den Gagen und Honoraren des nicht ständig beschäftigten Personals und auf den Sachkosten gemäss der letzten abgeschlossenen Jahresrechnung wird entsprechend der gemäss dem Zürcher Lebenskostenindex einge- tretenen Teuerung berechnet (Art. 9 lit. b und c), die 2010 0,5% beträgt. Der Teuerungsausgleich errechnet sich demnach wie folgt: Ab 1. Januar 2011 (Angaben in Franken) wiederkehrend einmalig total Art. 9 lit. a 0,3% Anpassung der Löhne des ständig beschäftigten 186 207 Personals einschliesslich Dienstaltersgeschenke Anpassung der Sozialleistungen 13 476 Einkauf des Teuerungsausgleichs in die Pensionskasse 50 853 Art. 9 lit. b 0,5% Teuerungsausgleich auf den Gagen 82 165 und Honoraren Art. 9 lit. c 0,5% Teuerungsausgleich auf den Sachkosten 180 165 Total 462 013 50 853 512 866

2.2. Gemäss Dispositiv IV des Kantonsratsbeschlusses vom 30. Oktober 2006 erhöht sich der Rahmenkredit im Umfang der Besoldungsanpas- sungen im Orchesterbereich aufgrund der vorliegenden Funktions- und Saläranalyse. Gemäss RRB Nr. 377/2008 sind diese Voraussetzungen (Einführung einer neuen Besoldungsordnung bei den Orchestern der Opernhaus Zürich AG und der Tonhalle-Gesellschaft auf den 1. Febru- ar 2008) erfüllt und der Objektkredit 2011 ist um Fr. 720 000 zu erhöhen.

3. Beim Objektkredit 2011 ist zu beachten, dass die Anrechnung des Beitrages des Kantons Zug zufolge des Inkrafttretens des Gesetzes über den Beitritt zur interkantonalen Kulturlastenvereinbarung (LS 440.6) seit 1. Januar 2010 entfällt. Es ergibt sich folgende Berechnung: Objektkredit 2011 (Angaben in Franken) Jahresbeitrag gemäss KRB vom 30. Oktober 2006 Ziff. 3b 67 617 726 Für Reallohnerhöhungen gemäss KRB vom 30. Oktober 2006 Ziff. 3c: 1 083 333 Januar–Juli 7/12 von 1 000 000, August–Dezember 5/12 von 1 200 000 Für Gagenteuerung gemäss KRB vom 30. Oktober 2006 Ziff. 3d: 1 083 333 Januar–Juli 7/12 von 1 000 000, August–Dezember 5/12 von 1 200 000 Für Übertitelungsanlage gemäss KRB vom 30. Oktober 2006 Ziff. 3e: 140 000 Intendantenwechsel gemäss KRB vom 30. Oktober 2006 Ziff. 3f 72 917 Januar–Juli 7/12 von 125 000 Besoldungsanpassungen Orchester gemäss KRB 720 000 vom 30. Oktober 2006 Ziff. 3g: Teuerungsausgleich 2007 (jährlich wiederkehrend) 417 744 Teuerungsausgleich 2008 (jährlich wiederkehrend) 2 424 416 Stufenanstieg 2008 (jährlich wiederkehrend) 676 778 Teuerungsausgleich 2009 (jährlich wiederkehrend) 1 651 674 Teuerungsausgleich 2010 (jährlich wiederkehrend) 52 718 Teuerungsausgleich 2011 (jährlich wiederkehrend) 462 013 Einkauf in die Pensionskasse 2011 (einmalig) 50 853 Total 76 453 505

4. Mit Schreiben vom 7. Dezember 2010 hatte die Opernhaus Zürich AG um die Zusicherung eines Beitrages von 1 Mio. Franken an das De- fizit der Spielzeit 2009/10 und um eine Erhöhung des Betriebsbeitrages für 2011 von 2 Mio. Franken ersucht. In Anerkennung ihrer schwierigen finanziellen Situation gewährte der Regierungsrat für die erste Hälfte der Spielzeit 2010/11 eine Erhöhung des Betriebsbeitrages von 1 Mio. Franken aus dem Rahmenkredit. Zudem hielt er fest, dass über einen weiteren Beitrag bei der Festsetzung des Objektkredites 2011 zu ent- scheiden sei (RRB Nr. 1900/2010).

Die negativen Umstände, die in der vergangenen Spielzeit zu einem Verlust von 4,92 Mio. Franken geführt haben, und die in RRB Nr. 1900/ 2010 ausführlich dargelegt wurden, dauern unvermindert an. Dies ist der Hochrechnung per 15. Februar 2011 zu entnehmen, die rückläufige Vorstellungseinnahmen von rund 2,6 Mio. Franken und eine Verminde- rung der Sponsoringeinkünfte von rund Fr. 500 000 ausweist. Unter Berücksichtigung ihrer anhaltenden schwierigen wirtschaftlichen Lage ist der Opernhaus Zürich AG eine Erhöhung des Betriebsbeitrages für 2011 von 2 Mio. Franken aus dem Rahmenkredit zu gewähren.

5. Im Budget 2011 der Fachstelle Kultur sind auf dem Konto 2234. 3636 3 23410, Kulturförderungsbeiträge, für Beiträge an die Opernhaus Zürich AG Fr. 78 600 000 eingestellt. Der Objektkredit von Fr. 78 453 505 ist darin enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Aus dem vom Kantonsrat am 30. Oktober 2006 bewilligten Rahmen- kredit für den Betrieb der Opernhaus Zürich AG in den Spielzeiten 2006/07 bis 2011/12 wird zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 2234, Fachstelle Kultur, für die Zeit vom 1. Januar bis 31. De- zember 2011 ein Objektkredit von Fr. 78 453 505 freigegeben unter Anrechnung der bereits erfolgten Zahlungen.

II. Mitteilung an das Präsidium und die Direktion der Opernhaus Zürich AG, Falkenstrasse 1, 8008 Zürich, die Abgeordneten des Regie- rungsrates im Verwaltungsrat der Opernhaus Zürich AG (5, Zustellung durch die Direktion der Justiz und des Innern) sowie an die Finanz- direktion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi