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Décision

RRB Nr. 573/2016

Kantonale Volksabstimmung vom 5. Juni 2016, Ergebnisse, Publikation

15 juin 2016Allemand1 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Juni 2016

573. Kantonale Volksabstimmung vom 5. Juni 2016;

Erwägungen

Ergebnisse, Publikation Am 5. Juni 2016 fand die kantonale Volksabstimmung über folgende Vor- lage statt: Gesetz über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess (Änderung vom 30. November 2015; Wählbarkeitsvoraus- setzungen für Bezirksrichterinnen und Bezirksrichter) (ABl 2015-12-11) Die Zusammenstellung der Auswertungsergebnisse der Wahlbüros liegt vor. Gestützt auf § 81 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 1. September 2003 sind die Ergebnisse im Amtsblatt zu veröffentlichen. Innert einer Frist von fünf Tagen nach Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt kann beim Regierungsrat betreffend dieser Volksabstim- mung schriftlich Einsprache erhoben werden (§ 10d Verwaltungsrechts- pflegegesetz vom 24. Mai 1959).

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Ergebnisse der kantonalen Volksabstimmung vom 5. Juni 2016 werden mit Rechtsmittelbelehrung gemeindeweise im Amtsblatt veröf- fentlicht (ABl 2016-06-17).

II. Mitteilung an das Statistische Amt und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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