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Décision

RRB Nr. 575/2012

Agglomerationsprogramm Schaffhausen, Einreichung des Programms der 2. Generation, Genehmigung, Ermächtigung

30 mai 2012Allemand8 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. Mai 2012

575. Agglomerationsprogramm Schaffhausen (Einreichung des Programms der 2. Generation)

Erwägungen

1. Ausgangslage Gestützt auf das Infrastrukturfondsgesetz vom 6. Oktober 2006 (IFG; SR 725.13) und die Bundesgesetzgebung über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (Bundesgesetz über Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und der Nationalstrassenabgabe vom 22. März 1985 [MinVG; SR 725.116.2] und Verordnung über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer vom 7. November 2007 [MinVV; SR 725.116.21]), stellt der Bund Beiträge an Investitionen im Agglomerationsverkehr im Rahmen seiner Agglomerationspolitik in Aussicht. Grundlage für solche Bundesbeiträge sind Agglomerations- programme im Bereich Siedlung, Landschaft und Verkehr. Der Bund legte in der Weisung über die Prüfung und Mitfinanzierung der Agglo- merationsprogramme der 2. Generation vom 14. Dezember 2010 (nach- folgend Weisung) das Vorgehen für die Erarbeitung und Einreichung der Agglomerationsprogramme der 2. Generation fest. Der Bund be- absichtigt, auf der Grundlage dieser Programme ab 2015 Mittel für die darin enthaltenen Massnahmen freizugeben. Der Bundesanteil beträgt dabei höchstens 50% der anrechenbaren Kosten (Art. 21 MinVV) und wird von der Bundesversammlung auf der Grundlage eines Prüf- berichts für das Agglomerationsprogramm Schaffhausen 2. Generation beschlossen. Die Kantone Schaffhausen und Zürich bilden zusammen mit den be- troffenen Gemeinden den Verein Agglomeration Schaffhausen und da- mit die Trägerschaft für das Agglomerationsprojekt Schaffhausen. Der Kanton Zürich trat dem Verein Agglomeration Schaffhausen mit RRB Nr. 1426/2006 bei. Die Federführung für die Erarbeitung des Programms liegt beim Kanton Schaffhausen. Das Agglomerationsprogramm Schaff- hausen 2. Generation stellt eine Weiterentwicklung der 1. Generation dar. Es ist bis 30. Juni 2012 beim Bund einzureichen. Das Agglomerationsprogramm Schaffhausen umfasst die Gemeinden des Kantons Schaffhausen, teils als Vollmitglieder, teils als assoziierte Mitglieder, die Zürcher Gemeinden Dachsen, Flurlingen und Feuer- thalen sowie das thurgauische Diessenhofen als Vollmitglieder. Dane- ben sind zehn weitere Gemeinden des Weinlandes, des Unterlandes und einzelne angrenzende Gemeinden in Deutschland assoziierte Mitglieder.

2. Das Agglomerationsprogramm Schaffhausen 1. Generation Die Agglomeration Schaffhausen reichte dem Bund 2007 ein erstes Agglomerationsprogramm ein, das nun umgesetzt wird. In seinem Prüf- bericht erkannte das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) als Stärke des Programms den gezielten Ausbau des S-Bahn-Systems mit einem Viertelstundentakt und einigen neuen Haltestellen sowie dessen gute Abstimmung mit dem öV-Feinverteiler im Agglomerationskern. Ergänzend würdigte er positiv die angestrebte Parkplatzpolitik, die Ein- führung eines Mobilitätsmanagements sowie das Verkehrssystemmana- gement im Agglomerationskern. Zusätzlich werde mit den vorgeschla- genen Massnahmen im öV auch die Siedlungsentwicklung nach innen deutlich unterstützt, namentlich indem die Entwicklungsschwerpunkte konsequent mit dem öV erschlossen würden. Schwächen im Programm lagen gemäss ARE beim Fehlen einer aktiven Lenkung der Siedlungs- entwicklung ausserhalb der Entwicklungsschwerpunkte. Namentlich fehlten Lenkungsmassnahmen für Neueinzonungen. Dem Agglomera- tionsprogramm 1. Generation wurde vom Bund eine sehr gute Wirkung attestiert und ein Beitragssatz von 40% zugesprochen.

3. Das Agglomerationsprogramm Schaffhausen 2. Generation Für das Agglomerationsprogramm Schaffhausen 2. Generation wurde ein Zukunftsbild erstellt. Dieses stellt in bildhafter und textlich erläu- ternder Form den in der Programmregion für das Jahr 2030 angestreb- ten Zustand der Siedlung, der Landschaft und des Verkehrssystems dar. Neben dem Zukunftsbild ist die Analyse der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken der Programmregionen ein wesentlicher Bau- stein jedes Agglomerationsprogramms. Aufgrund des festgestellten Handlungsbedarfs und des Zukunftsbildes werden die Teilstrategien Verkehr, Siedlung und Landschaft bestimmt und daraus die notwendi- gen Massnahmen abgeleitet. Es wird nach Vorgabe des Bundes unter- schieden in A-Massnahmen (Umsetzung 2015–2018), B-Massnahmen (voraussichtliche Umsetzung zwischen 2018 und 2022) und C-Massnah- men (Massnahmen auf tiefem Planungsstand, Umsetzung nach 2022) sowie Eigenleistungen (Ae-Massnahmen). Das Zukunftsbild stellt die wesentlichen Raumstrukturen und die funktionale Gliederung der Agglomeration Schaffhausen akzentuiert dar. Die Ziele sollen mit der Umsetzung von Strategien zu Siedlung, Landschaft und Verkehr erreicht werden. Um die Naturlandschaft zu schonen, sollen die Siedlungsränder definiert und an empfindlichen Stellen Siedlungsbegrenzungen festgelegt werden. Die Siedlungsent-

wicklung soll hauptsächlich auf das Schaffhauser Kantonsgebiet und auf das Kerngebiet der Agglomeration sowie zweitrangig auf die Regio- nalzentren Stein am Rhein und Neunkirch konzentriert werden. Dadurch werden dem unerwünschten Ausufern der Siedlung Grenzen gesetzt. Der geplante regionale Naturpark umfasst die ländlichen Regionen Schaffhausens sowie die deutschen Gemeinden Jestetten und Lottstet- ten und schafft einen Ausgleich zum städtisch geprägten Raum. Der Naturpark weist eine hohe ökologische Qualität auf und trägt zur öko- nomischen Inwertsetzung des ländlichen Raumes bei. Entlang des Rheins soll eine Abstimmung zwischen Natur und Freizeit erfolgen und der vermehrten Gewinnung von Strom durch Wasserkraft Rechnung getra- gen werden. Im Bereich Verkehr sollen insbesondere der öffentliche Verkehr (öV) und der Fuss- und Veloverkehr gestärkt werden, um auch zukünf- tig die Erreichbarkeit der Zentren zu gewährleisten und gleichzeitig zu einem nachhaltigen Verkehrssystem beizutragen. Ziel ist es, 50% des erwarteten Verkehrswachstums mit diesen Verkehrsträgern zu über- nehmen. Bezüglich der grossräumigen Erreichbarkeit wurde durch die Eröffnung der sogenannten Miniautobahn A 4 Schaffhausen–Andel- fingen und die geplante Weiterführung bis Winterthur ein wichtiger Meilenstein erreicht. In Richtung Grossraum Zürich soll diese Achse in Übereinstimmung mit den Entwicklungsvorstellungen des Kantons Zürich auch in Zukunft die Haupterschliessung darstellen. Die S-Bahn Schaffhausen erfüllt nicht nur eine wichtige Erschliessungsfunktion innerhalb des Kantons und der Agglomeration, sondern verknüpft Schaffhausen mit den benachbarten Zentren in der Schweiz und in Deutschland. Durch die Verdichtung des Bahnangebotes wird Schaff- hausen zu einer leistungsfähigen öV-Drehscheibe, welche die Erreichbar- keit der Agglomeration und seiner Umlandgemeinden stark verbessert. Kerngebiet der S-Bahn Schaffhausen sind die genannten Siedlungsent- wicklungsräume. Im Kerngebiet sollen ein Viertelstundentakt angebo- ten und dadurch auch ein Beitrag zur Konzentration der Entwicklung in diesen Räumen geleistet werden. Darüber hinaus steigern zusätzliche oder aufgewertete Haltepunkte im Bereich der Entwicklungsschwer- punkte die Attraktivität des öV-Angebotes und tragen gleichzeitig zur Entwicklung dieser Standorte bei.

4. Auswirkungen für den Kanton Zürich Kostenrelevant sind die A-Massnahmen im Bereich Verkehr und die vom Bund nicht mitfinanzierten Eigenleistungen (Ae-Massnahmen), die für die Gesamtbeurteilung des Agglomerationsprogramms von Be- deutung sind. Darunter fallen alle Leistungen im Bereich Siedlung,

Landschaft und kleine Projekte im Bereich Verkehr. Der weitaus über- wiegende Anteil dieser Massnahmen liegt ausserhalb des Kantons Zü- rich. Die einzige ursprünglich im Programm vorgesehene Massnahme mit finanzieller Beteiligung des Kantons Zürich war die neue Halte- stelle Rheinfall. Aufgrund der grossen Kostensteigerung gegenüber dem ursprünglich bewilligten Betrag und dem bescheidenen Nutzen verzichtete der Regierungsrat mit Beschluss vom 23. Mai 2012 auf diese Massnahme und kürzte den Rahmenkredit für die 4. Teilergänzung der S-Bahn Zürich (RRB Nr. 537/2012). Entsprechend ist diese Massnahme im vorliegenden Agglomerationsprogramm Schaffhausen 2. Genera- tion nicht mehr enthalten. Dasselbe gilt für den damit eng zusammen- hängenden Serpentinenweg zwischen der Rheinfallbrücke und dem Schloss Laufen. Das Agglomerationsprogramm wirkt sich insgesamt für den Kanton Zürich und die an den Kanton Schaffhausen angrenzenden Gemeinden positiv aus, auch wenn sich die meisten der beitragsrelevanten Mass- nahmen ausserhalb des zürcherischen Hoheitsgebietes befinden. Mit dieser Zusammenarbeit erfolgen die Planungen in den Bereichen Sied- lung, Landschaft und Verkehr über die Kantonsgrenze hinweg aufei- nander abgestimmt und unter Einbezug der betroffenen Gemeinden. Die Vernetzung zwischen den Kantonen Schaffhausen und Zürich ist bereits heute eng. Auch wenn der Kanton Zürich nur am Rande durch Massnahmen direkt betroffen ist, ist nicht zu verkennen, dass einzelne Massnahmen am bestehenden Infrastrukturnetz anknüpfen und dessen Nutzen für den Kanton Schaffhausen und das benachbarte Ausland verbessern. Damit wird auch die Erreichbarkeit des Wirtschaftsraumes Zürich und insbesondere des Flughafens Zürich für die Grenzregion verbessert. Damit werden u. a. auch die Nutzungsmöglichkeiten des Flughafens Zürich für die Grenzregion verbessert. Der Kanton Zürich erwartet daher, dass bei der Umsetzung von Projekten, die einen bedeu- tenden Nutzen für den süddeutschen Raum haben, eine verkehrsträger- übergreifende Gesamtsicht eingenommen wird und auch ein Nutzen- Lasten-Ausgleich in Betracht gezogen wird. Um eine möglichst hohe Anerkennung der mit dem Agglomerations- programm verfolgten Ziele und der darin enthaltenen Massnahmen zu erreichen, wurden die betreffenden Kantone und Gemeinden eingela- den, zum Programm Stellung zu nehmen. Mit Schreiben vom 19. März 2012 nahm die Volkswirtschaftsdirektion zum Programmentwurf Stel- lung. Die vorgebrachten Anregungen wurden übernommen.

5. Weiteres Vorgehen Das Agglomerationsprogramm Schaffhausen 2. Generation soll an der Mitgliederversammlung des Vereins Agglomeration Schaffhausen vom 14. Juni 2012 verabschiedet und danach dem Bund zur Mitfinanzie- rung eingereicht werden. Die Volkswirtschaftsdirektion ist für die Ver- tretung des Kantons an der Vereinsversammlung zu ermächtigen. Das Bundesamt für Raumentwicklung wird das Programm bis 2013 prüfen. Nach Vorliegen des Bundesbeschlusses über die Freigabe der Mittel wird der Verein Agglomeration Schaffhausen mit dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation eine Leistungsvereinbarung abschliessen. Hierfür ist zu gegebener Zeit eine Ermächtigung einzuholen.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Agglomerationsprogramm Schaffhausen 2. Generation wird genehmigt.

II. Die Volkswirtschaftsdirektion wird ermächtigt, an der Mitglieder- versammlung des Vereins Agglomeration Schaffhausen vom 14. Juni 2012 der Verabschiedung des Agglomerationsprogramms Schaffhausen zuhanden des Bundes zuzustimmen.

III. Mitteilung an den Verein Agglomeration Schaffhausen, Geschäfts- stelle, Beckenstube 7, 8200 Schaffhausen, den Regierungsrat des Kan- tons Schaffhausen, 8200 Schaffhausen, sowie an die Direktion der Justiz und des Innern, die Baudirektion und die Volkswirtschaftsdirek- tion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi