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Décision

RRB Nr. 581/2025

Bildungszentrum Uster, Erweiterung Aussensportanlage, neue Ausgabe

4 juin 2025Allemand4 min

Source zh.ch

Bildungszentrum Uster, Erweiterung Aussensportanlage, neue Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Juni 2025

581. Bildungszentrum Uster, Erweiterung Aussensportanlage

Erwägungen

(neue Ausgabe)

Ausgangslage Das Bildungszentrum Uster umfasst die Berufsfachschule Uster und die Kantonsschule Uster. Der Sportflächenbedarf ist hoch. Der Neubau Bildungszentrum Uster wurde im Mai 2019 fertiggestellt. Im Wettbe- werbsprogramm für den Neubau des Bildungszentrums war die Errich- tung einer Aussensportanlage vorgesehen. Im Rahmen der Kreditbe- ratung wurde aus Kostengründen jedoch – mit Ausnahme des Rasen- spielfeldes – auf deren Errichtung verzichtet. Hingegen wurden bauliche Vorkehrungen wie Elektroanschlüsse und Leerrohre bereits installiert, um die Eingriffstiefe und Kosten bei einer späteren Verwirklichung der Aussensportanlagen zu vermindern. Aufgrund des Wachstums der Schülerzahlen konnte das Schulraum- provisorium nach der Erstellung des Neubaus Bildungszentrum Uster 2019 nicht wie geplant rückgebaut werden. Das Schulraumprovisorium musste sogar erweitert werden (RRB Nr. 303/2023). Die Kantonsschule Uster verfügt heute über Schulraum für rund 1250 Schülerinnen und Schüler, wovon weniger als die Hälfte im Bildungszentrum Uster unter- gebracht ist. Dieser Kapazitätsausbau wirkt sich auch auf den Bedarf der Sportunterrichtsflächen aus. Zur Abdeckung des Sportunterrichts soll daher künftig vermehrt auch auf Aussensportflächen zurückgegriffen werden können.

Projekt Geplant sind zwei Allwettersportplätze, eine 100-m-Laufbahn und eine Weitsprunganlage. Auf weitere Elemente wie z. B. eine Kugelstoss- anlage, Beachvolleyfelder oder eine Finnenbahn wird aus Kostengrün- den verzichtet. Die Allwettersportplätze können multifunktional für verschiedene Ballspiele genutzt werden. Für die Erstellung der beiden Allwetterplätze ist eine Drainageschicht einzubauen. Diese dient der Verhinderung von Staunässe bei Starkniederschlag. Zur Einfassung des Platzes wird der Belag mit Betonbundsteinen umrandet. Zur Sicher- stellung der Barrierefreiheit werden Betonsteine sowie Winkelelemente für eine Rampe eingebaut. Darüber hinaus sind Ballfangzäune, Grün- flächen, Bepflanzungen, Weg- und Belagsoberflächen sowie zusätzliche Sitz- und Ruhemöglichkeiten vorgesehen.

Finanzielles Die Kosten für das Vorhaben belaufen sich gemäss Kostenschätzung vom 17. Januar 2025 auf Fr. 1 800 000 und weisen eine Genauigkeit von ±10% auf (Preisstand: Zürcher Index der Wohnbaupreise, April 2024, 1197,2 Punkte, Basis 1939, Zürcher Index der Wohnbaupreise). Die Kos- ten setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle 1: Baukostenplan (BKP) BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten in Franken 1 Vorbereitungsarbeiten 25 000 4 Umgebung 1 535 000 5 Baunebenkosten 25 000 6 Reserve 170 000 9 Ausstattung 45 000 Total (einschliesslich MWSt) 1 800 000 Für das Vorhaben ist gestützt auf §§ 36 lit. b und 37 Abs. 1 des Ge- setzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) eine neue Aus- gabe von Fr. 1 800 000 durch den Regierungsrat zu bewilligen. Die Aus- gabe von Fr. 1 755 000 für die bauliche Massnahme geht zulasten der In- vestitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Ver- waltungsvermögen. Die Kosten für die Ausstattung von Fr. 45 000 gehen zulasten der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung. Für das Vorhaben sind im Budget 2025 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanz- plan 2025–2028 folgende Beträge eingestellt. Tabelle 2: Verteilung pro Jahr gemäss aktueller Planung (in Franken) bis 2024 2025 2026–2028 Total 2025–2028 Leistungsgruppe Nr. 8750 46 600 1 350 000 1 100 000 2 450 000 Reserven 170 000 Leistungsgruppe Nr. 7306 45 000 45 000 Total 2 665 000 Die Kapitalfolgekosten für die Investitionsausgabe von Fr. 1 800 000 betragen Fr. 62 078. Sie bestehen aus den Abschreibungen sowie den kal- kulatorischen Zinsen von 0,75% der Kosten. Tabelle 3: Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (in Franken) (Bauteilgruppe) in Franken in % Jahre Abschreibung kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 384 314 21,4 80 4 804 1 441 6 245 Hochbauten Rohbau 2 0 0 40 0 0 0 Hochbauten Ausbau 1 249 020 69,4 30 41 634 4 684 46 318 Hochbauten Installationen 116 666 6,4 30 3 889 438 4 327 Hochbauten Ausstattung 50 000 2,8 10 5 000 188 5 188 Total 1 800 000 100 55 327 6 751 62 078

In den Gesamtkosten von Fr. 1 800 000 sind die mit Verfügung des Immobilienamtes vom 16. Februar 2022 bewilligten Kosten für die Pro- jektierung Fr. 236 000 enthalten. Diese Verfügung ist bezüglich der Aus- gabe aufzuheben. Es fallen keine betrieblichen und personellen Folge- kosten an.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion und der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Erstellung der Aussensportanlage des Bildungszentrums Uster wird eine neue Ausgabe von insgesamt Fr. 1 800 000 bewilligt. Davon gehen Fr. 1 755 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leis- tungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, und Fr. 45 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohn- baupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2024)

III. Die mit Verfügung des Immobilienamtes vom 16. Februar 2022 bewilligte Ausgabe für die Projektierung von Fr. 236 000 wird aufgeho- ben.

IV. Mitteilung an die die Finanzdirektion, die Bildungsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli