RRB Nr. 586/2014
Kantonale Volksabstimmung vom 28. September 2014, Anordnung
21 mai 2014Allemand2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. Mai 2014
586. Beschluss des Regierungsrates über die Anordnung
Erwägungen
der kantonalen Volksabstimmung vom 28. September 2014
Der Regierungsrat beschliesst: I. Die kantonale Volksabstimmung über die Vorlage Planungs- und Baugesetz (Änderung vom 28. Oktober 2013; Festlegung Mindestanteil preisgünstiger Wohnraum) (ABl 2014-01-10) wird auf Sonntag, den 28. September 2014, angesetzt. II. Den Stimmberechtigten wird die nachstehende Frage zur Beant- wortung mit Ja oder Nein vorgelegt: Stimmzettel Stimmen Sie folgender Vorlage zu? Planungs- und Baugesetz (Änderung vom 28. Oktober 2013; Festlegung Mindestanteil preisgünstiger Wohnraum) III. Die Wahlbüros übermitteln die Abstimmungsergebnisse am Ab- stimmungstag ab 10.00 Uhr bis spätestens 15.30 Uhr dem kantonalen Ab- stimmungsbüro mit der Wahl- und Abstimmungssoftware WABSTI II. IV. Das Statistische Amt wird beauftragt, diesen Beschluss in beson- deren Abzügen den Präsidentinnen und Präsidenten der Stadt- und Ge- meinderäte als Vorstehende der Wahlbüros mitzuteilen. V. Gegen diesen Beschluss kann innert fünf Tagen nach seiner Veröf- fentlichung im Amtsblatt schriftlich Einsprache beim Regierungsrat er- hoben werden (§ 10d Verwaltungsrechtspflegegesetz vom 24. Mai 1959).
VI. Veröffentlichung im Amtsblatt. VII. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, das Statis- tische Amt als kantonales Abstimmungsbüro sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi