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Décision

RRB Nr. 59/2013

Interessengemeinschaft [IG] Rheinfall", Rahmenvereinbarung, Abschluss, Ermächtigung, Vertretung

23 janvier 2013Allemand8 min

Source zh.ch

Interessengemeinschaft [IG] Rheinfall", Rahmenvereinbarung, Abschluss, Ermächtigung, Vertretung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Januar 2013

59. Rahmenvereinbarung «Interessengemeinschaft [IG] Rheinfall» (Neuregelung, Genehmigung)

Erwägungen

A. Ausgangslage Der Kanton Zürich ist Eigentümer der Liegenschaft Schloss Laufen sowie der dazugehörigen Anlagen (Finanzvermögen). Auf den 1. Januar 2008 haben sich die damaligen Grundeigentümer im Bereich Rheinfall, namentlich der Kanton Schaffhausen, die Gemeinde Neuhausen am Rheinfall, die kantonale Pensionskasse Schaffhausen und der Kanton Zürich unter der Bezeichnung «Interessengemeinschaft (IG) Rheinfall» zu einer einfachen Gesellschaft zusammengeschlossen. Deren Zweck war die Aufwertung des Rheinfallgebietes als Naherholungsgebiet und für Touristinnen und Touristen im Rahmen des Projektes «Rheinfallgebiet/ Laufenareal» und dessen Umsetzung sowie die Sicherung einer ange- messenen Wertschöpfung für die Eigentümer bzw. Betreiber. Mit RRB Nr. 1760/2007 trat der Kanton Zürich der «Interessengemeinschaft (IG) Rheinfall» bei. Der Kanton Zürich wurde in der Interessengemein- schaft durch die Volkswirtschaftsdirektion vertreten. Wie in Art. 1 der damaligen Vereinbarung angestrebt, wurden die Immobilien auf der Schaffhauser Seite im alleinigen Eigentum des Kan- tons Schaffhausen zusammengefasst. Damit sind inzwischen zwei Ge- sellschafter, die Gemeinde Neuhausen am Rheinfall und die kantonale Pensionskasse Schaffhausen, aus der Interessengemeinschaft ausge- schieden. Zudem ist auch die im Juni 2008 beauftragte Geschäftsleitung zurückgetreten. Deren Aufgaben werden seither vom Kanton Schaff- hausen wahrgenommen. Mit Beschluss Nr. 504/2008 bewilligte der Regierungsrat einen Objekt- kredit für die Instandstellungsarbeiten und für attraktivitätssteigernde Massnahmen zur Umsetzung des touristischen Gesamtkonzeptes für das Schloss Laufen. Daher übertrug er die Vertretung des Kantons Zürich in der IG Rheinfall von der Volkswirtschaftsdirektion auf die Baudirek- tion (RRB Nr. 1871/2008). Die baulichen Massnahmen konnten im Jahr 2010 abgeschlossen werden. Seit dem 1. April 2010 ist das Schloss Lau- fen verpachtet. Die bisherige Tätigkeit der IG war insgesamt erfolgreich. So konnte unter anderem ein gemeinsames, die Kantonsgrenzen überschreitendes Kassen- und Ticketingsystem erstellt werden, was zu einer einheitlichen Wahrnehmung der Destination Rheinfall beitrug. Weitere wichtige

Themen waren die Ausarbeitung und Umsetzung von Werbemassnah- men, die einheitliche Betreuung des Internetauftrittes sowie die Koor- dination mit überregionalen Veranstaltungen. Aufgrund der veränderten Eigentumsverhältnisse, des Rücktrittes der externen Geschäftsleitung sowie den mit der bisherigen Zusammen- arbeit gemachten Erfahrungen haben die Kantone Schaffhausen und Zürich Verhandlungen über eine Anpassung der Grundlagen für die IG aufgenommen. In der Folge wurde die vorliegende Rahmenvereinbarung erarbeitet, zu deren Unterzeichnung die Baudirektion rückwirkend auf den 1. Januar 2013 zu ermächtigen ist. Zugleich ist über die künftige Vertretung des Kantons Zürich als Mitglied der Interessengemeinschaft IG Rheinfall zu entscheiden.

B. Ziele der Interessengemeinschaft An den Zielsetzungen der IG Rheinfall ergeben sich keine wesent- lichen Veränderungen: Im Vordergrund steht weiterhin die Aufwertung der Destination Rheinfall mit dem Ziel, die Wertschöpfung für die Eigen- tümer und Leistungserbringer zu steigern. Die Interessengemeinschaft erbringt in der Regel keine eigenen Leistungen für Besucherinnen und Besucher des Rheinfalls, sondern koordiniert kantonsübergreifend die zur Zielerreichung notwendigen Massnahmen unter Einbezug der Leis- tungserbringer und Dritter. Sie verfügt zu diesem Zweck über ein eigenes Budget und kann mit den Leistungserbringern und Dritten Ver- einbarungen abschliessen. Dabei stehen ein einheitlicher Auftritt (z. B. Ticketing-System, Kommunikation) und Massnahmen zur Vermarktung der Destination (Festlegen von Werbemassnahmen, Aktionen usw.) im Vordergrund. Die Besucherzahlen schwanken je nach Saison erheblich und sind stark witterungs- und konjunkturabhängig. In Anbetracht dieser Schwierigkeiten und des Umstands, dass die Besucherinnen und Besucher in der Regel nur verhältnismässig kurz am Rheinfall ver- bleiben, sind die Kantone übereingekommen, die Massnahmen zur Standortförderung stärker als bisher auf bestimmte Zielgruppen aus- zurichten. Ziel ist es, die Anzahl der Besucherinnen und Besucher und insbesondere deren Verweildauer nachhaltig zu erhöhen.

C. Nutzen für den Kanton Zürich Der Rheinfall stellt – ungeachtet der Kantons- und Gemeindegren- zen – ein eindrückliches Naturschauspiel dar. Eine umfassende touris- tische Aufwertung und Vermarktung des Rheinfalls kann folglich nur erfolgversprechend sein, wenn sie aus einer grenzüberschreitenden Gesamtperspektive von allen beteiligten Partnern gemeinsam angepackt wird. Im Gegenzug kommt eine durch die touristische Aufwertung er-

reichte Steigerung der Wertschöpfung des Rheinfalls sämtlichen Grund- eigentümern und damit auch dem Kanton Zürich als Eigentümer des Schlosses Laufen zugute. Der Kanton Zürich erlangt aus der Tätigkeit und der Mitgliedschaft in der IG indirekte Vorteile, indem er über seine vertragliche Beteiligung an den Eintritten, Umsätzen und Gewinnen des Pachtbetriebes Schloss Laufen beteiligt ist. Der Kanton Schaffhau- sen ist ein wichtiger und zuverlässiger Partner des Kantons Zürich und unterstützt diesen bei der Interessenwahrung in der Region. Eine akti- ve Rolle des Kantons Zürich bei der touristischen Aufwertung des Rheinfalles entspricht ausserdem einem Anliegen der Region Wein- land. Das bisherige Engagement ist daher weiterzuführen.

D. Die Rahmenvereinbarung «Interessengemeinschaft (IG) Rheinfall» Die Rahmenvereinbarung bezweckt die Aufwertung des Rheinfalls als Naherholungsgebiet und für Touristinnen und Touristen sowie die Sicherung einer angemessenen Wertschöpfung für die Eigentümer und Leistungsanbieter. Die vorliegende Rahmenvereinbarung zwischen den Kantonen Schaffhausen und Zürich ersetzt die Interessengemeinschaft Rheinfall mit mehreren Beteiligten, welcher der Kanton Zürich mit RRB Nr. 1760/2007 beigetreten war. Die Aktiven und Passiven der Vor- gängerorganisation werden übernommen. Die Gemeinschaft besteht aus dem Leitenden Ausschuss als obers- tem Organ und der Steuergruppe als Geschäftsführung. Der Leitende Ausschuss und die Steuergruppe sind paritätisch aus Vertretungen der beteiligten Kantone zusammengesetzt. Sämtliche Entscheide haben einstimmig zu erfolgen. Die Beteiligungsverhältnisse beruhen auf den Besucherzahlen auf der jeweiligen Rheinseite. Der Kanton Zürich ist mit 40% an der IG beteiligt. Die Steuergruppe ist für das operative Geschäft zuständig und bereitet die Geschäfte des Leitenden Aus- schusses, insbesondere die Festlegung des Budgets und die Rechnungs- abnahme, vor. Sie ist zu sämtlichen Handlungen berechtigt, die den gewöhnlichen Betrieb der gemeinschaftlichen Geschäfte betreffen. Sie kann im Rahmen des Budgets einmalige Ausgaben bis zu Fr. 50 000 und wiederkehrende Ausgaben bis zu Fr. 20 000 bewilligen. Werden diese Beträge überschritten, hat der Leitende Ausschuss zu entscheiden. Die Kompetenz zum Abschluss von Verträgen und zur Vergabe von Auf- trägen richtet sich nach der Ausgabenkompetenz. Verträge bedürfen der Doppelunterschrift. Der von den Beteiligten zu leistende finanzielle Beitrag wird jährlich vor Saisonbeginn (April/Mai) festgesetzt. Als Richt- grösse wird ein jährlicher Betrag von Fr. 200 000 angestrebt. Gewinne

und Verluste werden auf die Folgeperiode übertragen. Geschäfte und Handlungen, die ausschliesslich nur einen Kanton betreffen, sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung. Für die Verbindlichkeiten der Ge- meinschaft haften die beteiligten Kantone solidarisch. Im internen Verhältnis sind sie im Verhältnis ihrer Beteiligung haftbar. Die Verein- barung wird mit Wirkung ab dem 1. Januar 2013 auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungs- frist von sechs Monaten auf das Ende eines Jahres aufgelöst werden. Der Leitende Ausschuss kann Anpassungen von untergeordneter Be- deutung beschliessen.

E. Vertretung des Kantons Zürich Mit RRB Nr. 1760/2007 wurde die Volkswirtschaftsdirektion als Ver- treterin des Kantons Zürich in der damaligen IG Rheinfall bestimmt. Die Vertretung hatte in Abstimmung mit der Baudirektion zu erfolgen. Da gemäss RRB Nr. 504/2008 bauliche Themen im Vordergrund stan- den, übertrug der Regierungsrat die Vertretung des Kantons Zürich von der Volkswirtschaftsdirektion an die Baudirektion (RRB Nr. 1871/2008). Die Baudirektion beabsichtigt in den nächsten Jahren weitere Bautätig- keiten beim Schloss Laufen, da im Rahmen einer zweiten Bauetappe Umbau- und Instandsetzungsmassnahmen auf der Zürcher Seite an- stehen. Bis zu deren Abschluss erscheint es daher zweckmässig, die Ver- tretung des Kantons Zürich im Leitenden Ausschuss der IG Rheinfall (Ebene Regierungsmitglieder) weiterhin der Baudirektion zu übertra- gen. Sie hat diese in Abstimmung mit der Volkswirtschaftsdirektion vor- zunehmen. Die IG Rheinfall regelt neben dem baulichen Gesichtspunkt im eigentlichen Auftrag die Vermarktung der Destination Rheinfall in übergreifender Weise mit dem Nachbarkanton Schaffhausen. Aus diesem Grund nehmen für den Kanton in der Steuergruppe je eine Vertretung der Baudirektion und der Volkswirtschaftsdirektion Einsitz. Die Direk- tionen bezeichnen ihre jeweilige Vertreterin oder ihren jeweiligen Ver- treter. Nach Abschluss der baulichen Massnahmen ist die Vertretung im Leitenden Ausschuss der Volkswirtschaftsdirektion zu übertragen.

F. Finanzielles Mit den Beiträgen der Kantone an das Budget der Interessengemein- schaft Rheinfall von voraussichtlich jährlich Fr. 200 000 werden die Auf- wendungen zur Umsetzung der von den Organen der IG beschlossenen Massnahmen innerhalb der Fachbereiche wie z. B. Marketing, Ticketing und Koordinationsstelle abgegolten. Die Beteiligung des Kantons Zü- rich von 40% wird je zur Hälfte von der Baudirektion und von der Volkswirtschaftsdirektion getragen.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion und der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Baudirektion wird ermächtigt, die «Rahmenvereinbarung In- teressengemeinschaft (IG) Rheinfall» abzuschliessen.

II. Der Kanton Zürich wird im Leitenden Ausschuss der IG Rheinfall von der Baudirektion vertreten. Die Vertretung erfolgt in Abstimmung mit der Volkswirtschaftsdirektion, die bei Fragen, die ihre Zuständig- keit betreffen, beizuziehen und umfassend zu informieren ist.

III. Nach Abschluss der baulichen Massnahmen beim Schloss Laufen ist die Vertretung des Kantons Zürich im Leitenden Ausschuss der IG Rheinfall an die Volkswirtschaftsdirektion zu übertragen.

IV. Die Baudirektion und die Volkswirtschaftsdirektion bezeichnen je mindestens ein Mitglied für die Vertretung des Kantons Zürich in der Steuergruppe.

V. Der jährliche Beitrag des Kantons Zürich wird je zur Hälfte von der Volkswirtschaftsdirektion und von der Baudirektion getragen.

VI. Mitteilung an das Baudepartement des Kantons Schaffhausen, Beckenstube 7, 8200 Schaffhausen, sowie an die Direktionen des Regie- rungsrates.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi