Verwaltungsrechnung 2015, Zwischenberichterstattung I, Stand 10. Mai 2015, mit Stichtagsbilanz 30. April 2015
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. Juni 2015
590. Verwaltungsrechnung 2015, Zwischenberichterstattung I (Stand 10. Mai 2015, mit Stichtagsbilanz 30. April 2015)
Erwägungen
1. Ergebnisschätzung Aufgrund der Jahresendschätzungen der Direktionen, der Staatskanz- lei, der obersten kantonalen Gerichte und der Anstalten wird die Erfolgs- rechnung 2015 mit einem Aufwandüberschuss von 108 Mio. Franken ab- schliessen. Das geschätzte Jahresergebnis fällt damit um 135 Mio. Franken schlechter aus als das Budget, das noch von einem Ertragsüberschuss von 27 Mio. Franken ausgegangen ist. Diese Saldoverschlechterung wird im Wesentlichen mit folgenden Ver- änderungen in der Finanzdirektion erklärt: Die Steuererträge fallen ge- mäss der neuesten Hochrechnung des Steueramtes um insgesamt 110 Mio. Franken tiefer als budgetiert aus. Die Mindererträge verteilen sich dabei auf die Staatssteuern (–90 Mio. Franken) und die direkte Bundessteuer (–20 Mio. Franken). Sie können durch die doppelt so hoch wie budge- tierte Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (+117 Mio. Franken) kompensiert werden. Daneben fällt jedoch die Gewinnausschüt- tung der ZKB um 56 Mio. Franken schlechter aus als geplant. Zudem ist die vom Kantonsrat beschlossene pauschale Korrektur der Erfolgsrech- nung in Höhe von 100 Mio. Franken zentral in der Finanzdirektion ein- gestellt, kann dort jedoch nicht erzielt werden. Zwar melden die Direktio- nen bereits Verbesserungen, diese können die zentrale Korrektur zum derzeitigen Stand aber nicht wettmachen. Bei den Nettoinvestitionen wurde im Budget 2015 eine zentrale Korrek- tur in Höhe von 210 Mio. Franken vorgenommen, die auf der Annahme beruht, dass das Budget für die Investitionsausgaben (mit Ausnahme der ZKB-Dotationskapitalerhöhung) nur zu 80% ausgeschöpft wird. Hinter den budgetierten Nettoinvestitionen von 1205 Mio. Franken stehen dem- nach ursprünglich eingestellte Nettoinvestitionen von 1415 Mio. Franken. Zurzeit schätzen die Direktionen, dass sich die Nettoinvestitionen per Ende 2015 auf 1325 Mio. Franken belaufen. Sie liegen damit um 90 Mio. Franken unter den ursprünglich geplanten Nettoinvestitionen. In der Jahresendschätzung ist demnach beinahe die Hälfte der erwarteten Min- derausschöpfung gemeldet. Erfahrungsgemäss dürfte die Ausschöpfung der Investitionsausgaben im Verlauf des Jahres noch sinken.
In der diesjährigen Investitionsrechnung sind Investitionsausgaben von 500 Mio. Franken für die Erhöhung des ZKB-Dotationskapitals ein- gestellt. Zum heutigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass die ZKB diese Kapitalerhöhung im laufenden Jahr beziehen wird.
2. Eingaben der Direktionen, der Staatskanzlei, der Rechtspflege und der Anstalten Tabelle 1: Voraussichtliches Jahresergebnis 2015, Abweichungen zum Budget (in Mio. Franken, + besser bzw. Ertragsüberschuss, – schlechter bzw. Aufwandüberschuss/Nettoinvestitionen) Erfolgsrechnung Investitionsrechnung Saldo total (Budget 2015) 27 –1205 Schätzung: Abweichungen – Regierungsrat und Staatskanzlei –0 0 – Direktion der Justiz und des Innern +8 +2 – Sicherheitsdirektion –0 –5 – Finanzdirektion –177 –211 – Volkswirtschaftsdirektion +7 +17 – Gesundheitsdirektion +25 +38 – Bildungsdirektion –12 +1 – Baudirektion +13 +36 – Behörden und Rechtspflege +3 +0 – Anstalten –2 +1 Summe Abweichungen zum Budget 2015 –135 –120 Voraussichtliches Jahresergebnis 2015 Saldo –108 –1325 Die Beträge in den Tabellen sind gerundet. Totalisierungen können deshalb von der Summe der einzelnen Werte abweichen.
Tabelle 2: Grösste Veränderungen (in Mio. Franken, + besser, – schlech- ter) Erfolgsrechnung –123 FD Zentral in der Finanzdirektion eingestellte Korrekturen, die in der Rechnung bei allen Direktionen umgesetzt werden: Saldoverbesserung gemäss Budget- beschluss Kantonsrat (–100); Abschreibungskorrektur, weil Investitionsaus- gaben nur zu 80% ausgeschöpft werden (–14); Verzicht auf den Teuerungs- ausgleich (–9). –110 FD Tiefere Steuererträge: Die Staatssteuererträge werden um 90 Mio. Franken (Laufende Periode –31, Quellensteuern –30, Nachträge –29), die Erträge aus der direkten Bundessteuer um 20 Mio. Franken tiefer eingeschätzt. –54 FD Abweichung gegenüber budgetierten Gewinnausschüttungen: ZKB (–56), Axpo Holding AG (–5), Flughafen Zürich AG (+7). –11 BI Mehraufwand wegen höherer Zahl Zürcher Studierender an ausserkantonalen Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen.
–8 FD BVK-Sanierungsbeiträge werden den Leistungsgruppen intern belastet und der Leistungsgruppe Nr. 4950 gutgeschrieben. Für 2015 werden geringere interne Verrechnungen erwartet, die entsprechenden Verbesserungen fallen in den Direktionen an. –5 RP Notariate, Grundbuch- und Konkursämter: Rückgang bei den Gebühren- erträgen. –5 BI Höherer Staatsbeitrag an PHZH wegen Fortführung der Quereinsteiger- ausbildungen (vgl. Ziff. 4, Nachtragskredite). +5 JI Kantonaler Finanzausgleich: Verbesserung beim Übergangsausgleich. +6 GD Verbesserungen durch Einführung der Wohnsitzprüfung bei Spitalrechnungen. +13 BD AWEL: Geringere Kapitalfolgekosten (weniger Investitionsbeiträge und Wasser- bauinvestitionen) und geringerer Sachaufwand (Projektverzögerungen). +22 GD Verbesserung, weil sich Tarife bei der somatischen Akutversorgung und Rehabilitation weniger stark entwickeln als erwartet. +117 FD Gewinnausschüttung der SNB fällt doppelt so hoch wie budgetiert aus. +18 Saldo übrige Abweichungen –135 Total Abweichungen
Investitionsrechnung –210 FD Zentral eingestellte Investitionskorrektur, weil angenommen wird, dass das Budget für Investitionsausgaben (ohne Erhöhung ZKB-Dotationskapital) nur zu 80% ausgeschöpft wird; die Verbesserungen fallen in allen Direktionen an. –10 VD Budgetierte Teilauflösung einer Rückstellung fällt nicht an, weil die Rück- abwicklung der Lärmrechnung bereits 2014 erfolgt ist. +12 VD Geringere Beiträge für Strassenbauten der Städte Zürich und Winterthur. +14 BD Geringere Hochbauinvestitionen im Immobilienamt wegen Projektverzöge- rungen (Polizei- und Justizzentrum sowie Klosterinsel Rheinau). +17 VD Tiefere Investitionsbeiträge für 4. Teilergänzungen S-Bahn (+10 Mio. Franken) und Tram Hardbrücke (+3,3 Mio. Franken). Zudem verschieben sich Projekte der VBZ nach dem Behindertengleichstellungsgesetz ins Folgejahr (+3,7 Mio. Franken). +18 BD Geringere Nettoinvestitionen im Wasserbau sowie verzögerte Ausrichtung von Investitionsbeiträgen in den Bereichen Energie und Phosphor Mining. +38 GD Spitäler zahlen Darlehen, die sich aus der Umwandlung altrechtlicher Investitionsbeiträge ergeben haben, vorzeitig zurück. +1 Saldo übrige Abweichungen –120 Total Abweichungen
3. Berichterstattung zur Leistungsentwicklung Es wurden keine wesentlichen Leistungsabweichungen gegenüber dem Budget gemeldet.
4. Nachtragskredite Dem Kantonsrat wurden mit der I. Serie 2015 (Vorlage 5196) zwei Nachtragskreditbegehren in der Erfolgsrechnung beantragt. Tabelle 3: Nachtragskredite I. Serie 2015 (in Mio. Franken, – Nachtrags- kredit) Direktion Begründung Betrag Bildungsdirektion Höherer Staatsbeitrag wegen Mehraufwand –4,8 in Pädagogischer Hochschule (PHZH) aufgrund Weiterführung der Quereinsteigerausbildungen Anstalten (PHZH) Personalbedarf wegen Weiterführung der Quereinsteiger- –4,8 ausbildungen höher als geplant Die Jahresendschätzung zeigt die finanziellen Auswirkungen der Nach- tragskredite auf die Bildungsdirektion und die Anstalten (vgl. Ziff. 2): Der Saldo der Bildungsdirektion verschlechtert sich wegen des höheren Staatsbeitrags um 4,8 Mio. Franken. Hingegen bleibt der Saldo der PHZH ausgeglichen, weil der Mehraufwand durch den höheren Staatsbeitrag ausgeglichen wird. Der Staatshaushalt wird durch die beiden Nachtrags- kredite demnach nur um 4,8 Mio. Franken zusätzlich belastet.
5. Bewilligte Kreditüberschreitungen Die Direktionen haben von Januar bis April 2015 keine Kreditüber- schreitungen bewilligt.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Vom ersten Zwischenbericht der Finanzdirektion über die Verwal- tungsrechnung 2015 mit Stichtag 30. April 2015 wird Kenntnis genom- men.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates, das Obergericht, das Verwaltungsgericht, das Sozialversicherungsgericht, die Direktionen des Regierungsrates, die Staatskanzlei sowie an die Finanzkontrolle.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi