RRB Nr. 592/2016
Veloförderprogramm, Zwischenbericht
15 juin 2016Allemand12 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Juni 2016
592. Zwischenbericht zum Veloförderprogramm
Erwägungen
1. Ausgangslage Am 1. November 2010 bewilligte der Kantonsrat einen Rahmenkredit von 20 Mio. Franken zur Umsetzung des Veloförderprogramms (VFP; Vorlage 4664). Er beauftragte den Regierungsrat, nach Ablauf von fünf Jahren einen Zwischenbericht über den Stand der Umsetzung und nach Ablauf der Programmperiode einen Schlussbericht über die erzielten Wirkungen zu erstatten. Ziel des Förderprogramms ist, den Anteil des Veloverkehrs am Ge- samtverkehr zu erhöhen und das Velo als wichtiges Verkehrsmittel neben dem motorisierten Individualverkehr (MIV) sowie dem öffentlichen Ver- kehr (öV) zu positionieren. Die Umsetzung des Veloförderprogramms liegt in der Verantwortung der Koordinationsstelle Veloverkehr (KoVe) im Amt für Verkehr. Die KoVe hat am 1. Februar 2012 mit der Umset- zung des Veloförderprogramms begonnen. Der Schlussbericht wird somit Anfang 2022 erstattet. Laut der Repräsentativbefragung «Mikrozensus Mobilität und Ver- kehr 2010» legen die Zürcherinnen und Zürcher im Schnitt täglich weni- ger als 1 km mit dem Fahrrad zurück. Damit bewältigt das Velo nur rund 2% des Verkehrsaufkommens. Nimmt man die zurückgelegten Wegetap- pen zum Massstab, so beträgt der Marktanteil des Fahrrads rund 4%. Die- sem bescheidenen Marktanteil steht die Tatsache gegenüber, dass drei Viertel der Zürcher Bevölkerung immer oder zeitweise über ein Fahrrad verfügen können. Insgesamt ist der Anteil des Velos am Gesamtverkehr seit mehreren Jahren rückläufig. Das Velo hat auch deshalb ein sehr gros- ses Potenzial, weil rund jede zweite Autofahrt nicht länger als 5 km ist. Dieses Potenzial soll mit dem Veloförderprogramm ausgeschöpft wer- den, um dem rückläufigen Trend des Velofahrens entgegenzuwirken. Die Velonutzung bei Kindern und Jugendlichen auf dem Schulweg ist ebenfalls rückläufig, ist aber von Gemeinde zu Gemeinde sehr unter- schiedlich. Der Mittelwert 2013 betrug rund 18%, wie eine Erhebung der KoVe bei den Schulleiterinnen und Schulleitern sowie Kinder- und Jugendinstruktorinnen und -instruktoren der Kantonspolizei Zürich er- gab. Kann der Schulweg mit öV oder Schulbus bewältigt werden, hat dies einen direkten Einfluss auf den Anteil des Veloverkehrs am Schulweg- verkehr.
Das VFP umfasst 14 ständige Aufgaben (S01–S14) sowie 19 Aufbau- massnahmen (A01–A19). Diese werden von der KoVe in fünf Hand- lungsfeldern zusammengefasst und bearbeitet: – Netzkonzeption: Bereitstellung eines sicheren und attraktiven Alltags- und Freizeitvelonetzes – Qualität: Sicherstellung einer einheitlichen Qualität der Veloinfrastruk- tur – Wissenstransfer: Förderung des Wissensaustauschs, Anbieten von Bera- tungen – Kommunikation: Förderung des lebenslangen Velofahrens, Entwick- lung des Kantons Zürich zum Velokanton – Datengrundlagen: Aufbau und Fortführung einer aussagekräftigen Datenbasis zum Veloverkehr Seit 2012 berichtet die KoVe jährlich in ihren Jahresberichten über besondere Projekte und über den Umsetzungsstand der einzelnen Mass- nahmen. Diese Berichte wurden jeweils der Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt des Kantonsrates, den interessierten kantonalen Stellen und den Veloverantwortlichen der Gemeinden zugestellt und auf der Website www.velo.zh.ch veröffentlicht. Die KoVe ist nach rund vierjähriger Tätigkeit als Anlaufstelle für Velo- fragen innerhalb und ausserhalb der kantonalen Verwaltung bekannt. In dieser Zeit konnte die KoVe mit verschiedenen Projekten die Grundlage schaffen für eine nachhaltige Veloförderung im Kanton Zürich. Nachfol- gend wird über den Umsetzungsstand der einzelnen Massnahmen kurz berichtet.
2. Handlungsfeld Netzkonzeption Das Veloverkehrsnetz gemäss der bisherigen Radwegplanung – der vom Regierungsrat mit Beschluss Nr. 1233/2001 festgelegten Radwegstra- tegie – ist weitgehend umgesetzt oder befindet sich in der Umsetzung. Mit einem neuen kantonalen Velonetzplan (A08, A11, S07, S08) soll das Veloverkehrsnetz weiterentwickelt und die Radwegstrategie abgelöst wer- den. Der Velonetzplan legt entsprechend der Zielsetzung des VFP das Schwergewicht auf den Alltagsveloverkehr. Pendlerinnen und Pendler auf dem Weg zur Arbeit, Ausbildungsstätte oder Einkauf sind die Haupt- zielgruppen. Veloverbindungen müssen möglichst direkt, sicher und durch- gängig sein, damit sie für den Alltagsveloverkehr attraktiv sind. Fahrt- unterbrechungen und Netzlücken vermindern die Attraktivität und sind daher nach Möglichkeit zu vermeiden. Die Benutzung der Infrastruktur soll zudem klar und einfach sein. Dies sind Voraussetzungen dafür, dass das Velo als Verkehrsmittel auf kurzen (0–5 km) bis mittleren Distanzen (5–15 km) stärker genutzt wird und so- mit eine Alternative zum öV und MIV darstellen kann.
Der vom Regierungsrat am 15. Juni 2016 beschlossene Velonetzplan (RRB Nr. 591/2016) setzt diese Vorgaben um und stellt eine zentrale Mass- nahme aus dem VFP dar. Er schliesst die Lücke der strategischen Pla- nung im Bereich des Veloverkehrs. Die Planung erfolgte auf der Grund- lage einer Potenzial- und einer Nachfrageabschätzung. Für das festgelegte Netz wurden eine systematische Schwachstellenanalyse durchgeführt und erste Lösungsansätze aufgezeigt. Die Umsetzungsplanung des Velonetz- plans erfolgt 2016 durch das Amt für Verkehr, Abteilung Infrastruktur- planung. Der kantonale Velonetzplan dient als Grundlage für die Agglo- merationsprogramme und die regionalen Richtpläne. Bemerkungen zu einzelnen Massnahmen Nach der Beschlussfassung des Regierungsrates zum Velonetzplan (A08) wird dieser im GIS-Browser des Kantons veröffentlicht. Im Rah- men des Velonetzplans wurde ein Bike & Ride-Konzept (A11) erarbeitet. Seit dem Sanierungsprogramms San04.300 werden keine Staatsbeiträge für solche Anlagen nach § 5 des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr mehr ausgerichtet. Für die Umsetzung des Bike & Ride-Konzepts kön- nen somit keine staatlichen Mittel eingesetzt werden. Für Bike & Ride- Anlagen können Städte und Gemeinden jedoch über die Agglomerations- programme Bundesbeiträge beantragen. Die Massnahme A12 kann in Bezug auf die kantonale Mitfinanzierung nicht umgesetzt werden. Für die Wegweisung der Alltagsveloverbindungen (S08) wurden Grund- sätze definiert. Im Rahmen der Umsetzung des Velonetzplans wird ein Wegweisungskonzept erarbeitet. Aufbaumassnahmen Stand A08 Kantonales Routennetz publizieren und kommunizieren Veröffentlichung vorgesehen A11 Entwicklung kantonales Bike & Ride-Konzept abgeschlossen A12 Umsetzung kantonales Bike & Ride-Konzept offen; keine Mitfinanzierung des Kantons A13 Velomitnahme im öV besser kommunizieren offen Ständige Aufgaben S07 Systematische Radverkehrsnetzplanung Velonetzplan abgeschlossen (mit allen Strassen und Wegen) auf kantonaler, laufende Aktualisierung regionaler, lokaler Ebene S08 Signalisation: kantonal, regional einrichten, laufend aufeinander abstimmen S09 Entwicklung einer «Velopolitik als System» laufend mit messbaren Zielen für zehn Jahre S13 Anwendung der Finanzierungsinstrumente überprüfen laufend und Anpassungsbedarf der Instrumente ausweisen S14 Schnittstelle öV – Velo klar definieren offen
3. Handlungsfeld Qualität Die Qualität der Infrastruktur spielt bei der Entscheidung, ob das Velo im Alltag mehr oder weniger genutzt wird, eine wichtige Rolle. Mit Merk- blättern zur Veloparkierung wurde ein wichtiges Hilfsmittel für Plane- rinnen und Planer, Architektinnen und Architekten sowie Gemeinden entwickelt (S12). Die Merkblätter zeigen im Sinne von Empfehlungen auf, wodurch sich eine attraktive, sichere und zweckmässige Veloparkierung auszeichnet. Weiter wurden Best-Practice-Beispiele mit unterschiedli- chen Veloverkehrsführungen aufbereitet und auf der Website www.velo. zh.ch (Netzplanung) veröffentlicht. Um das gesammelte Wissen direkt an Mitarbeitende des Kantons, der Gemeinden sowie Planungsbüros weiterzugeben, führte die KoVe 2015 eine Veloexkursion durch (siehe auch Handlungsfeld Wissenstransfer). In Abstimmung mit dem Weg- weisungskonzept (S06) wird 2016 ein Merkblatt zur lokalen Wegweisung erarbeitet (A09). Mit diesen Massnahmen sollen kantonsweite Qualitäts- standards geschaffen werden. Zudem wird das Fachwissen gesammelt und den Gemeinden Unterstützung geboten. Aufbaumassnahmen Stand A09 Gemeinden bei Einrichtung lokaler Signalisation Start 2016 unterstützen Ständige Aufgaben S12 Qualitätsstandards setzen, anwenden, einfordern laufend bezüglich Infrastruktur, Signalisation, Parkierung
4. Handlungsfeld Wissenstransfer Die Handlungsfelder Wissenstransfer und Kommunikation ergänzen sich und stehen in direkter Abhängigkeit zueinander. Im Handlungsfeld Wissenstransfer steht die Vermittlung von Wissen an die Veloverantwort- lichen der Zürcher Gemeinden, an Vertretung von Raum- und Verkehrs- planungsbüros sowie an Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung im Mittelpunkt. Darüber hinaus werden die Vernetzung und der gegensei- tige Austausch dieser Personen gefördert. Dabei hat sich die KoVe als kompetente Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Verkehrsmittel Velo etabliert. Von besonderer Bedeutung ist die zentrale Bereitstel- lung von aktueller Expertise in Form von Merkblättern, Faktenblätter usw. auf www.velo.zh.ch.
Die KoVe hat folgende Veranstaltungen für die oben genannten Ziel- gruppen durchgeführt (A01, A02, A03, S02): – 2012 erste Velofachtagung «Veloparkierung» einschliesslich Ausstel- lung Veloparkierungssysteme – 2013 Exkursion «abschliessbare Veloparkierungsanlagen» – 2014 zweite Velofachtagung «Velonetzplanung» – 2015 Veloexkursion «Best Practice Infrastruktur» – Jährliche Durchführung des SchweizMobil Workshops Weiter wurden folgende verwaltungsinterne Veranstaltungen durch- geführt (A02): – 2013 Velo-Lunch für verschiedene Ansprechpersonen aus anderen Direktionen, Bike to Work und E-Bike Testaktion – 2014 Velo-Lunch, Bike to Work, direktionsübergreifender Anlass Tief- bauamt, Kantonspolizei, Amt für Verkehr – 2015 Veloexkursion für verschiedene Ansprechpersonen aus den Direk- tionen, Bike to Work und E-Bike-Testaktion Im Weiteren hat die KoVe das «Netzwerk Velo» (S01, S11) eingerich- tet, das den Austausch mit den Veloverantwortlichen der Städte Winter- thur und Zürich sowie der angrenzenden Kantone bezweckt. Durch die Mitgliedschaft in der Velokonferenz Schweiz ist der Austausch mit dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) sowie mit Veloverantwortlichen schweizweit sichergestellt.
5. Handlungsfeld Kommunikation In diesem Handlungsfeld wurde eine professionelle Kommunikation über verschiedene Kanäle (On-, Offline) mit den verschiedenen Zielgrup- pen aufgebaut (A04): – Eigene Website www.velo.zh.ch, regelmässiger E-Mail-Newsletter, Be- reitstellung von Informationen für Social-Media-Kanäle (Facebook, Twitter, LinkedIn, Xing) – Merkblätter und Faktenblätter, Jahresbericht Zudem wurden Botschaften entwickelt, welche die Vorzüge des Velos als Verkehrsmittel im Alltag aufzeigen und hervorheben. Mit der Bot- schaft «Velofahren – alles Inklusive» wurden insgesamt acht Sujets ent- wickelt, die als Animationen, Karten (Postkarten-Format) und Plakate bei verschiedenen Gelegenheiten zum Einsatz kommen (Mehr dazu www. velo.zh.ch/inklusive). Für den Einsatz an Veranstaltungen oder für Wettbewerbe wurde ein kleines Werbeartikelsortiment geschaffen. Alle Artikel haben einen gros- sen funktionalen Nutzen und stehen darüber hinaus mehrheitlich in di- rektem Bezug zum Velo, das damit als Alltagsverkehrsmittel beworben werden kann.
Ziel der Öffentlichkeitsarbeit ist, die Bevölkerung auf direkte und sympathische Art auf das Velo als Alltagsverkehrsmittel aufmerksam zu machen und die KoVe als Kompetenzstelle Velo zu positionieren. 2015 trat die KoVe erstmals an die breite Öffentlichkeit mit einer Dan- kesaktion mit der Botschaft «Grossartig, dass Sie Velo fahren. Machen Sie weiter so!». Die Aktion wurde an den Bahnhöfen in Uster und Win- terthur sowie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaf- ten in Winterthur durchgeführt (A16). Ziel der Aktion war, den Velofah- renden im Kanton Zürich bzw. an den drei Standorten für die Benutzung des Velos zu danken, sie in ihrem Verhalten zu bestätigen und zu moti- vieren, weiterhin Velo zu fahren. Gleichzeitig bot die Aktion die Gele- genheit, mit den Velofahrenden in Kontakt zu treten. 2013 hat die KoVe in Zusammenarbeit mit dem Volksschulamt, dem Sportamt und der Kantonspolizei eine umfangreiche Erhebung im Be- reich Veloförderung im Schulverkehr (A18) durchgeführt. Schulleiterin- nen und Schulleiter sowie die Kinder- und Jugendinstruktorinnen und -instruktoren der Kantonspolizei wurden zur Velonutzung von Schulkin- dern befragt. Zusammen mit den Kinder- und Jugendinstruktorinnen und -instruktoren hat die KoVe folgende Massnahmen eingeleitet und umgesetzt: – Seit 2014 erfolgt eine Finanzierungsunterstützung bei der Erstellung von Veloparcours auf Pausenplätzen. Ziel der Kantonspolizei ist, in je- der Gemeinde einen solchen Veloparcours für Veloverkehrsinstruk- tion zur Verfügung zu stellen. Bis jetzt hat die KoVe zwölf Velopar- cours mitfinanziert – sechs weitere sind in Planung. Die Gemeinden haben die Möglichkeit, bis 2018 eine Finanzierungsunterstützung zu beantragen. – Seit 2015 werden die Lerninhalte für den Veloverkehrsunterricht (Velo- parcours) in Form von animierten Lern-Sequenzen kindergerecht auf- bereitet. Damit wird ein kindergerechtes, humorvolles und wirkungs- volles Unterrichtsmittel zur Verfügung gestellt. Erste Elemente im Zusammenhang mit dem Veloparcours sind seit März 2016 online verfügbar (mehr dazu unter: www.veloschuel.ch). Bemerkungen zu weiteren Massnahmen Zusammen mit der Abteilung Prävention und Gesundheitsförderung des Instituts für Epidemiologie der Universität Zürich und dem Volks- schulamt des Kantons Zürichs unterstützt die KoVe die Mitmachaktion bike2school. Diese Mitmachaktion von Pro Velo motiviert Schülerin- nen und Schüler im Alter von 10 bis 16 Jahren, den Schulweg mit dem Velo zu bestreiten. So sammeln sie Punkte und Kilometer im Wettbe- werb um attraktive Klassen- und Einzelpreise.
Gemäss der vom Regierungsrat am 13. Januar 2016 beschlossenen Teil- revision der Verordnung zum Massnahmenplan Luftreinhaltung wird die Volkswirtschaftsdirektion beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Bil- dungsdirektion, der Baudirektion und der Gesundheitsdirektion die Einführung eines Mobilitätsmanagements für die Direktionen des Re- gierungsrates zu prüfen. Damit können die Massnahmen A10, A14 und A15 frühestens in der nächsten Programmperiode an die Hand genom- men werden. Aufbaumassnahmen Stand A01 Gemeinden unterstützen / vernetzen / Austausch laufend ankurbeln A02 Fortbildungsprogramm für Akteure innerhalb laufend der Kantonsverwaltung A03 Kantonale Velofachtagungen laufend A04 Marketing des Veloförderprogramms laufend A05 Ausdehnung der Velofahrkurse auf verschiedene Start 2016 Zielgruppen A07 Integration kantonaler Veloförderung und kantonaler offen Gesundheitsförderung A10 Veloparkierung bei allen Betriebsimmobilien / anderen kantonalen Standorten optimieren A14 Integration des Velos in Mobilitätsmanagement offen, abhängig von von Kantonsverwaltung/-spitälern der Einführung eines kantonalen Mobilitäts- A15 Integration des Velos in Mobilitätsmanagement managements von Kantonsschulen / Hochschulen / anderen kanto- nalen Bildungseinrichtungen A16 Imagewerbung für die Velonutzung laufend A17 Veloförderung auf dem Weg zu Kindergarten siehe A18 und -krippe A18 Veloförderung im Schulverkehr laufend A19 Förderung Einkauf mit dem Velo offen Ständige Aufgaben S01 Austausch und Vergleich mit anderen Kantonen laufend S02 Kommunikation der velopolitischen Ziele innerhalb der laufend Kantonsverwaltung gegenüber Verwaltungsfachleuten und PolitikerInnen S10 Koordinationsstelle Veloverkehr laufend S11 Kantonales Veloforum, Netzwerk Velo laufend
6. Handlungsfeld Datengrundlagen Im Unterschied zu anderen Verkehrsmitteln liegen für den Velover- kehr nur sehr wenige verwertbare Daten vor. Eine gesicherte Datengrund- lage ist Voraussetzung, um die Wirkung der im VFP vorgesehenen Mass- nahmen über längere Dauer messen und beurteilen zu können. Um über bessere Datengrundlagen zu verfügen, wurden folgende Erhebungen durchgeführt (A06): – 2013 Potenzial- und Nachfrageabschätzung – 2014 Velomonitoring (S05): Nullmessung einschliesslich Bevölkerungs- und Gemeindebefragung, Zählstellenkonzept einschliesslich Pilotzäh- lung Zürich Oberland – 2015 Datenmodell Velonetzplan Alle erhobenen Daten werden periodisch nachgeführt (S04). Seit 2014 betreibt die KoVe ein Ideen- und Beschwerdemanagement (S06). Sie nimmt zentral Verbesserungsvorschläge und Kritik der Bevöl- kerung entgegen und leitet diese an die dafür zuständige Stelle weiter. Aufbaumassnahmen Stand A06 GIS-Inventar Veloverkehr abgeschlossen Ständige Aufgaben S03 Ermittlung der Anforderungen der Gemeinden, laufend kantonalen Einrichtungen, öV-Betreiber, Planungs- regionen usw. S04 Datenbasis Veloverkehr laufend S05 Monitoring und Evaluation von Massnahmen laufend S06 Ideen- und Beschwerdemanagement laufend
7. Rahmenkredit Vom bewilligten Rahmenkredit von 20 Mio. Franken wurden bisher rund 2,9 Mio. Franken ausgegeben. Während der Aufbauphase der KoVe wurden die für Massnahmen vorgesehenen Mittel noch nicht voll aus- geschöpft. Zudem sind einzelne Massnahmen in ihrer Umsetzung ab- hängig von anderen Entscheiden bzw. bedürfen vertiefter Abklärungen. Nach heutigem Kenntnisstand dürfte der Rahmenkredit bis zu seinem Ablauf nicht voll ausgeschöpft werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Zwischenbericht zum Veloförderprogramm wird genehmigt.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Sicherheitsdirektion, die Bildungsdirektion, die Bau- direktion und die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi