RRB Nr. 6/2013
Sihltal-Zürich-Uetliberg-Bahn, Perronanpassungen Bahnhof Selnau, Staatsbeitrag, Freigabe
10 janvier 2013Allemand6 min
Source zh.ch
Sihltal-Zürich-Uetliberg-Bahn, Perronanpassungen Bahnhof Selnau, Staatsbeitrag, Freigabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. Januar 2013
6. Sihltal–Zürich–Uetliberg-Bahn
Erwägungen
(Perronanpassungen Bahnhof Selnau; Staatsbeitrag) Der Kantonsrat bewilligte am 22. Oktober 2007 (Vorlage 4379) einen Rahmenkredit über 32 Mio. Franken für Staatsbeiträge an die Anpassung verschiedener S-Bahn-Stationen und Tramhaltestellen für mobilitäts- behinderte Personen zulasten des Fonds für die Förderung des öffentli- chen Verkehrs. Gemäss demselben Beschluss wird der Rahmenkredit an die Baukostenentwicklung zwischen der Kostenberechnung für den Rahmenkredit (Preisstand 1. Oktober 2006) und der Bauausführung der einzelnen Objekte angepasst. Auf dieser Grundlage sicherte der Regierungsrat der Forchbahn und der Schweizerischen Südostbahn am 11. Juni 2008 erste Staatsbeiträge für Planungs- und Bauleistungen zu (RRB Nr. 879/2008). Gleichzeitig ermächtigte er die Volkswirtschafts- direktion, kommende Staatsbeiträge gemäss ihrer Ausgabenkompetenz selbst freizugeben. Bis zum heutigen Zeitpunkt wurden bezogen auf den Preisstand der Kreditvorlage 25,6% des Rahmenkredits verwendet. Im Rahmenkredit sind auch Beiträge für Perronerhöhungen in ver- schiedenen Bahnhöfen und Stationen der Sihltal–Zürich–Uetliberg- Bahn (SZU) vorgesehen. Mit Eingabe vom 5. Oktober 2012 ersuchte die SZU den Kanton Zürich um eine Finanzierungszusage für die be- hindertengerechte Anpassung des Bahnhofs Selnau. Projektumfang Die Perronanlagen des unterirdischen Bahnhofs Zürich Selnau wurden im Zusammenhang mit der Bahnverlängerung zum Zürcher Hauptbahnhof im Jahr 1989 auf die damalige Standardhöhe der SZU von 48 cm über Schienenoberkante erhöht. Diese Normhöhe entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen für einen behindertengerech- ten Zugang zum öffentlichen Verkehr. Die Perrons müssen deshalb auf 55 cm über Schienenoberkante (P55) erhöht werden. Das vorliegende Projekt sieht die Perronerhöhung auf P55 auf einer Länge von 100 m sowie das Verlegen von rutschfesten, keramischen Bodenplatten auf der gesamten Perronfläche vor. Die bestehenden Rolltreppen, die auf die alte Normhöhe ausgelegt sind, werden nicht angepasst. Um den niveau- gleichen Zugang zu gewährleisten, wird der Perron im Bereich der Roll- treppen entsprechend abgesenkt.
Das Auflageprojekt für die Perronerhöhung wurde im Januar 2012 beim BAV eingereicht. Eine Einsprache der Stadt Zürich zum vorgese- henen Bodenbelag konnte bereinigt werden. Die Plangenehmigung des BAV wird in den nächsten Wochen erwartet. Die Bauarbeiten sollen bis Frühjahr 2013 ausgeführt werden. Kosten und Finanzierung Der vom Kantonsrat bewilligte Rahmenkredit stützt sich auf die dem ZVV im Jahr 2006 von den Bahnunternehmen eingereichten Vor- projekte. In der Kostenschätzung für den Bahnhof Selnau wurde die Erhöhung der Perronanlage auf der ganzen Länge im Rahmenkredit berücksichtigt. In jenem Zeitpunkt wurde mit Bruttoinvestitionen von Fr. 1 700 000 (Preisstand 1. Oktober 2006) gerechnet. Die Gesamtkosten für den behindertengerechten Ausbau (Bund und Kanton Zürich zu- sammen) betragen gemäss Antrag der SZU Fr. 1 310 000 (Preisstand 1. April 2012, inkl. MWSt). Teuerungsbereinigt liegen sie 28,7% unter den damals geschätzten Aufwendungen. Die Minderkosten sind in erster Linie durch die Verwendung von keramischen Bodenplatten anstelle von Natursteinen und durch den ersatzlosen Rückbau des Kioskes be- gründet. Die SZU hat am 5. Oktober 2012 beim BAV ein Gesuch um Finanz- hilfen aus dem Zahlungsrahmen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) eingereicht. Das BAV hat wie bei früheren Gesuchen der SZU entschieden, sich nur an den Kosten einer Lösung mit einer teilweisen Erhöhung der Perrons zu beteiligen. Der ZVV bemängelte diese aus Betriebs- und Kundensicht nur schwer verständliche Praxis des BAV bereits am 12. Mai 2005 anlässlich der Anhörung der kantonalen Fach- stellen zum gesamtschweizerischen Umsetzungskonzept des Behinder- tengleichstellungsgesetzes (vgl. RRB Nr. 1048/2009). Das BAV vertritt jedoch weiterhin die Auffassung, dass es laut Verordnung über die be- hindertengerechte Gestaltung im öffentlichen Verkehr (VböV; SR 151.34) nur die jeweils kostengünstigste Massnahme mit einer Perronteiler- höhung zu finanzieren habe. Es beruft sich somit – trotz weiterer Vor- stösse des Kantons Zürich – auf eine beschränkte Mitfinanzierungs- pflicht. Das BAV rechnet für die Massnahmen im Bahnhof Selnau mit an- rechenbaren Kosten von Fr. 361 338. Mit Verfügung vom 10. Oktober 2012 sicherte das BAV die Übernahme von 20% dieser Kosten oder höchstens Fr. 72 268 zu.
Daraus ergibt sich folgende Aufteilung der Finanzierung zwischen Bund und Kanton: Bahnhof Selnau (Preisstand 1. April 2012) Kosten in Fr. Perronerhöhung auf 55 cm, Anpassung Rampenzugang 1 237 732 (Staatsbeitrag Kanton Zürich aus Rahmenkredit) Pauschalbeitrag Bund gemäss Zusicherungsverfügung IVB 201467 72 268 vom 10. Oktober 2012 (20% von Fr. 361 338) Total (inkl. 8% MWSt) 1 310 000 Der Staatsbeitrag des Kantons Zürich beträgt Fr. 1 237 732 (inkl. MWSt). Bezogen auf den Preisstand der Kreditvorlage (1. Oktober 2006) entspricht dies Nettoinvestitionskosten von Fr. 1 144 879. Der Teuerungs- anteil wurde aufgrund des vom Bundesamt für Statistik veröffentlichten Schweizerischen Baupreisindexes (Tiefbau, Schweiz) berechnet. Die Indexdifferenz zwischen der vorliegenden Kreditfreigabe (1. April 2012, Index 133,3) und dem Preisstand der Kreditvorlage (1. Oktober 2006, Index 123,3) beträgt 10,0 Punkte bzw. 8,1%. Die anrechenbare Teuerung beträgt auf dieser Grundlage Fr. 92 853. Trotz der geringeren Bundes- beteiligung fallen die Nettoinvestitionskosten des Kantons Zürich für das Bauprojekt teuerungsbereinigt tiefer aus als im Rahmenkredit vor- gesehen. Die tatsächlichen Zahlungen werden aufgrund der genehmig- ten Schlussabrechnung unter Berücksichtigung des Teuerungsanteils festgelegt. Die Ausgaben zulasten des kantonalen Rahmenkredits sind im Bud- get 2013 bzw. im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2013–2016 des Fonds für die Förderung des öffentlichen Verkehrs in der Leistungsgruppe Nr. 5920 enthalten. Es ist geplant, dass der Staats- beitrag vollständig im Jahr 2013 ausgerichtet wird.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Aus dem Rahmenkredit für Staatsbeiträge an die Anpassung ver- schiedener S-Bahn-Stationen und Tramhaltestellen für mobilitätsbehin- derte Personen gemäss Kantonsratsbeschluss vom 22. Oktober 2007 wird für die behindertengerechte Anpassung des Bahnhofs Selnau ein Objektkredit als Staatsbeitrag von höchstens Fr. 1 237 732 (Preisstand 1. April 2012, inkl. MWSt) zulasten der Investitionsrechnung der Leis- tungsgruppe Nr. 5920, Fonds für die Förderung des öffentlichen Ver- kehrs, freigegeben.
II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen
Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.
III. Mitteilung an die Sihltal Zürich Uetliberg Bahn AG, Manesse- strasse 152, 8045 Zürich (E), das Bundesamt für Verkehr, Abteilung Finanzierung, 3003 Bern, den Zürcher Verkehrsverbund ZVV, Hof- wiesenstrasse 370, 8090 Zürich, sowie an die Finanzdirektion und die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi