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Décision

RRB Nr. 600/2011

Fonds zur Unterstützung der bildenden Künste, Auflösung

11 mai 2011Allemand2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. Mai 2011

600. Fonds zur Unterstützung der bildenden Künste (Auflösung)

Erwägungen

Die Mittel des Fonds zur Unterstützung der bildenden Künste, der aus dem 1920 dem Kanton ausgerichteten Legat Schelldorfer hervorging, sind zur Deckung der Kosten für die Porträtierung der Präsidentinnen und Präsidenten des Regierungsrates sowie der zürcherischen Mitglieder des Bundesrates bestimmt (RRB Nr. 1231/2004). Der Fonds wird vom kantonalen Amt für Tresorerie geführt (F/8992, BuKr. 9896), verfügungs- berechtigt ist die Direktion der Justiz und des Innern. Der gegenwärtige Vermögensbestand von Fr. 12 413 reicht nicht mehr aus, um den Fonds- zweck zu erfüllen, weshalb diese Aufgabe, die als Werkankauf im Sinne von § 3 Abs. 2 lit. d der Kulturförderungsverordnung (LS 440.11) zu ver- stehen ist, an die Fachstelle Kultur zu übertragen ist, die seit Jahren für die Abwicklung der Porträtierungen besorgt ist und das letzte Porträt bereits aus eigenen Mitteln finanziert hat. Dementsprechend ist das Fondsvermögen im Einverständnis mit dem Amt für Tresorerie zur teil- weisen Deckung der Kosten für das nächste Porträt an die Fachstelle Kultur zu überweisen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Fonds zur Unterstützung der bildenden Künste wird auf den 31. Dezember 2011 aufgelöst.

II. Die Finanzdirektion wird beauftragt, das Fondsvermögen bis spä- testens 30. April 2012 an die Fachstelle Kultur, Konto 2234 1015 0 00000, zu überweisen.

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi