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Décision

RRB Nr. 600/2025

Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Bericht 2025 über die Umsetzung der Eigentümerstrategie, Kenntnisnahme

4 juin 2025Allemand20 min

Source zh.ch

Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Bericht 2025 über die Umsetzung der Eigentümerstrategie, Kenntnisnahme

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Juni 2025

600. Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Bericht 2025 über die Umsetzung der Eigentümerstrategie (Kenntnisnahme)

A. Ausgangslage Gemäss den Richtlinien über die Public Corporate Governance (PCG- Richtlinien, Stand 3. Juli 2019) erstellt die zuständige Fachdirektion jähr- lich für jede bedeutende Beteiligung einen Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie und unterbreitet diesen dem Regierungsrat zur Kenntnisnahme (PCG-Richtlinien 7.4 und 7.5). Die zuständige Fach- direktion beurteilt dabei die strategischen und finanziellen Risiken und beantragt dem Regierungsrat gestützt darauf die notwendigen strategi- schen Festlegungen oder Korrekturmassnahmen (PCG-Richtlinie 10.2). Am 20. Juni 2024 legte der Regierungsrat die neue Eigentümerstra- tegie für die EKZ fest (RRB Nr. 653/2024). Diese setzt wichtige Akzen- te in den Bereichen Versorgungssicherheit und Klimaschutz. Dazu ge- hören der Ausbau der erneuerbaren Energien und die Steigerung der Energieeffizienz. Die neue Eigentümerstrategie untersteht gemäss § 95 Abs. 4 des Kantonsratsgesetzes vom 25. März 2019 (LS 171.1) der Ge- nehmigung durch den Kantonsrat. Während der Beratung in der zustän- digen Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt hat sich gezeigt, dass an verschiedenen Stellen der Eigentümerstrategie ein Anpassungs- bedarf besteht. Die Anpassungen sollen zur Klärung von einzelnen Aspekten führen und zu besserer Verständlichkeit beitragen. Der Re- gierungsrat hat deshalb die Geschäftsleitung des Kantonsrates um den Rückzug der Vorlage gebeten (RRB Nr. 409/2025) und in Aussicht ge- stellt, dass er dem Kantonsrat spätestens im dritten Quartal 2025 eine angepasste Vorlage zur Genehmigung unterbreiten wird. Die Geschäfts- leitung des Kantonsrates hat dem Rückzug zugestimmt. Vorliegend wird für das abgelaufene Geschäftsjahr 2023/2024 zur Umsetzung der Eigentümerstrategie Bericht erstattet. Dieses wird noch nach der Eigentümerstrategie gemäss RRB Nr. 1197/2016 beurteilt. Da- rin formulierte der Regierungsrat strategische und wirtschaftliche Ziele sowie Erwartungen an die EKZ. Mit Beschluss Nr. 773/2024 nahm der Regierungsrat den Bericht 2024 der Baudirektion über die Umsetzung der Eigentümerstrategie für die EKZ zur Kenntnis. Die Berichterstat- tung hielt fest, dass die Geschäftstätigkeiten der EKZ im Wesentlichen den strategischen Zielen des Regierungsrates entsprechen, die Massnah- men des Kantons bereits umgesetzt sind bzw. sich in Umsetzung befin- den und keine zusätzlichen Massnahmen des Kantons angezeigt sind.

Die EKZ befinden sich zu 100% im Eigentum des Kantons und wer- den als selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt geführt. Die Orga- nisation und die Aufgaben der EKZ sind im Gesetz betreffend die Elek- trizitätswerke des Kantons Zürich vom 19. Juni 1983 (EKZ-Gesetz, LS 732.1) und in der zugehörigen Verordnung über die Organisation und Verwaltung der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich vom 13. Februar 1985 (EKZ-Verordnung, LS 732.11) geregelt.

B. Berichterstattung

1. Umfeld Die erforderliche Dekarbonisierung der Energieversorgung zieht den Umstieg von fossilen auf elektrische Anwendungen nach sich (Zunahme von Wärmepumpen und Elektrofahrzeugen). Trotz einer weiteren Stei- gerung der Energieeffizienz ist deshalb mittelfristig von einer Zunahme des Stromverbrauchs auszugehen. Die Versorgung mit Strom und Gas war 2024 stets gewährleistet. Mit dem Ausbruch des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine stiegen 2022 die Energie- einschliesslich der Strompreise weltweit stark an. Seit dem Höchststand vom Spätsommer 2022 sind die Strompreise wieder deutlich zurückgegangen. Die Stromgrosshandelspreise näherten sich 2024 weiter dem Niveau von vor 2022 an. Da jedoch viele Elektrizitäts- lieferanten ihren Strom über einen längeren Zeitraum gestaffelt einkau- fen, wirkten sich die gesunkenen Stromgrosshandelspreise 2024 bei den meisten Schweizer Endverbraucherinnen und Endverbrauchern noch nicht auf die Tarife aus. Eine Senkung der Tarife von durchschnittlich rund 10% erfolgte für die meisten Kundinnen und Kunden erst für das Tarifjahr 2025. Mit der vom Bundesrat am 12. Februar 2025 beschlos- senen Änderung der Methodik zur Berechnung des durchschnittlichen kalkulatorischen Kapitalkostensatzes (Weighted Average Cost of Capi- tal [WACC]) zur Festlegung der Netznutzungsentgelte werden künftig die Stromkonsumentinnen und Stromkonsumenten weiter entlastet (2026 gemäss Bund um rund 124 Mio. Franken). Zur mittel- und langfristigen Gewährleistung einer sicheren Strom- versorgung ist eine weitere Steigerung der Energieeffizienz und ein be- schleunigter Zubau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Inland notwendig. Am 9. Juni 2024 hiessen die Stimmberechtigten das Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Ener- gien (Stromgesetz) gut. Dessen Kernelemente sind verbindliche Ziel- werte für den Ausbau der erneuerbaren Energien für die Jahre 2035 und 2050, eine Senkung des Energie- und Elektrizitätsverbrauchs pro Kopf und eine Winterreserve zur Stärkung der Versorgungssicherheit im

Winter. Netzbetreiber sollen weiterhin verpflichtet sein, ihnen angebo- tene Elektrizität aus erneuerbaren Energien abzunehmen, neu jedoch zu einem schweizweit harmonisierten Preis. Weiter schafft das Gesetz neu eine Grundlage für die Bildung lokaler Elektrizitätsgemeinschaften (Erzeuger können Endverbraucherinnen und Endverbrauchern unter Inanspruchnahme des Verteilnetzes Strom liefern). Die Umsetzung er- folgt in Etappen. Die ersten Änderungen verschiedener Verordnungen sind bereits Anfang 2025 in Kraft getreten. Da Ausfälle einzelner systemrelevanter Energieversorgungsunterneh- men im schlimmsten Fall die Schweizer Stromversorgung als Ganzes gefährden können, beschlossen die eidgenössischen Räte das Bundes- gesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unter- nehmen der Elektrizitätswirtschaft vom 30. September 2022 (FiREG, SR 734.91) und setzten dieses auf den 1. Oktober 2022 in Kraft. Dieser sogenannte Rettungsschirm für systemrelevante Unternehmen der Elek- trizitätswirtschaft läuft Ende 2026 aus. Als Nachfolgereglung gab der Bundesrat am 8. März 2024 einen Entwurf zur Änderung des Stromver- sorgungsgesetzes vom 23. März 2007 (StromVG, SR 734.7) in die Ver- nehmlassung mit Vorgaben für systemrelevante Energieversorgungs- unternehmen zur Liquidität und zum Eigenkapital. Der Regierungsrat beurteilte die vorgesehene Regulierung kritisch (vgl. RRB Nr. 584/2024): Sie würde sowohl für die betroffenen Unternehmen als auch für die Volkswirtschaft hohe Kosten mit sich bringen. Da die übergangslose Ablösung des FiREG durch die Änderung des StromVG zeitlich nicht mehr möglich ist, soll die Geltungsdauer des FiREG um fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2031 verlängert werden. Entsprechend würden sys- temkritische Unternehmen, die durch Liquiditätsengpässe bedroht sind, finanziell durch den Bund unterstützt werden und müssen dafür weiter- hin eine jährliche Bereitstellungspauschale entrichten. Damit die notwendigen Netzausbauten rechtzeitig erfolgen können, schlug der Bundesrat am 26. Juni 2024 verschiedene Massnahmen für das Höchstspannungsnetz (Übertragungsnetz) vor. Unter anderem sollen Übertragungsleitungen künftig grundsätzlich als Freileitungen erstellt werden. Verkabelungen sollen nur dann geprüft werden müssen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Der Regierungsrat begrüsste die vor- gesehenen Massnahmen zur Beschleunigung der Verfahren beim Über- tragungsnetz (vgl. RRB Nr. 996/2024). Er wies aber darauf hin, dass auch im Verteilnetz grosse Herausforderungen anstehen, und forderte den Bundesrat auf, diesbezügliche Massnahmen rasch auf Gesetzes- und/ oder Verordnungsstufe zu erarbeiten. Die eidgenössische Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Black- out stoppen)» kam am 19. März 2024 zustande. Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative ab und gab am 20. Dezember 2024 einen indirekten Gegen-

vorschlag zur Initiative in die Vernehmlassung. Im Kern geht es sowohl bei der Volksinitiative als auch beim Gegenvorschlag um die Aufhebung des seit 2018 geltenden Verbots der Erstellung neuer Kernkraftwerke. Der Regierungsrat lehnt die Volksinitiative ab, stimmt aber – im Sinne der Offenheit für alle Technologien, die einen Beitrag zur umweltfreund- lichen, effizienten und CO2 -armen Stromerzeugung leisten können – dem Gegenvorschlag zu (vgl. RRB Nr. 338/2025). Damit künftig ein fundierter Entscheid für einen allfälligen Neubau eines Kernkraftwerks in der Schweiz möglich ist, soll der Bundesrat die fehlenden Grundla- gen, z. B. zur Finanzierung, erarbeiten. Im November 2024 einigten sich die Übertragungsnetzbetreiber und Regulierungsbehörden der Schweiz und der sogenannten Core-Region (13 EU-Staaten, darunter Deutschland, Frankreich und Österreich) auf Massnahmen zur Stärkung der Netzstabilität in der Region und an der Nordgrenze der Schweiz. Das Abkommen wird jedoch nur als Zwischen- lösung bis zum Inkrafttreten eines Stromabkommens zwischen der Schweiz und der EU gesehen. Ende Dezember 2024 wurden die Verhandlungen über das Paket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung des bilateralen Wegs mit der EU abgeschlossen, bei dem ein Stromabkommen ein wichtiger Bestandteil ist. Mit diesem sollen Schweizer Akteure gleichberechtigt und hinder- nisfrei am europäischen Strombinnenmarkt sowie an EU-Handelsplatt- formen und in Gremien teilnehmen können. Eine Voraussetzung für die Umsetzung des Stromabkommens ist die vollständige Öffnung des Strommarktes, d. h., auch Haushalte und kleine Gewerbebetriebe sollen am Strommarkt teilnehmen dürfen.

2. Entwicklung bei den EKZ Das Haupttätigkeitsfeld der EKZ ist der Betrieb, der Unterhalt und die bedarfsgerechte Erweiterung der regionalen und lokalen Strom- netze sowie die Stromlieferung an die Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung im Versorgungsgebiet. Der gesamte Betriebsertrag 2023/2024 (Gesamtleistung) steigerte sich von 952 Mio. Franken im Vor- jahr auf 1229 Mio. Franken. Die Nettoerlöse aus Stromlieferung und Netznutzung betrugen 927 Mio. Franken (Vorjahr 656 Mio. Franken), aus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien 68 Mio. Franken (Vorjahr 69 Mio. Franken), aus dem Energiecontracting 46 Mio. Franken (Vorjahr 41 Mio. Franken) und aus den Elektroinstallationen 83 Mio. Franken (Vorjahr 85 Mio. Franken). Der Nettoerlös aus der Stromerzeu- gung aus erneuerbaren Energien fällt hauptsächlich im europäischen Ausland an.

Die EKZ beschäftigten per Ende September 2024 1571 Personen (Vorjahr 1462), davon waren 155 Lernende (Vorjahr 146). Die EKZ sind ein wichtiger Arbeitgeber im Kanton. Die Tätigkeiten im Ausland be- schränken sich auf finanzielle Investitionen in neue erneuerbare Energien (ohne Angestellte). Die EKZ sind mit Beteiligungen von 38,5% an der Repower AG bzw. 18,4% an der Axpo Holding AG der jeweils grösste Aktionär. Die Verfügbarkeit der Stromversorgung im Versorgungsgebiet der EKZ ist überdurchschnittlich gut. Die Kundinnen und Kunden der EKZ mussten im Geschäftsjahr 2023/2024 im Durchschnitt 12 Min. auf die Stromlieferung verzichten (Vorjahr 9 Min., Schweizer Durchschnitt 18 Min.). Die EKZ verfügen im Verhältnis zur Stromnachfrage von 2969 Gigawattstunden (GWh, Vorjahr 2873 GWh) nur über geringe Erzeu- gungskapazitäten. Die EKZ kaufen die elektrische Energie gestaffelt über rund zwei Jahre im Voraus ein. Aufgrund der seit 2022 deutlich erhöhten Strombeschaffungspreise sowie erhöhter Netzkosten bei den vorgelagerten Netzen mussten die EKZ ihre Tarife für 2024 im Vergleich zu 2023 anheben. Mit 5483 GWh nahm die Absatzmenge im Netz gegenüber dem Vor- jahr (5342 GWh) um 2,63% zu. Die EKZ beziffern die Stromeinsparun- gen in ihrem Versorgungsgebiet aufgrund ihrer Energieberatung auf 24,1 GWh (Vorjahr 17,6 GWh). Mit über 9300 Modulen und einer Leistung von mehr als vier Mega- watt Peak erstellten die EKZ auf dem Logistikareal Embraport in Em- brach die grösste Solaranlage des Kantons Zürich und eine der grössten der Schweiz. Daneben wird das Solarprojekt «Felsenstrom» am Walen- see zusammen mit den St. Gallisch-Appenzellischen Kraftwerken vor- angetrieben. Im Sommer 2024 legte die Baudirektion die vorgeschlage- nen Windenergiegebiete im Kanton Zürich öffentlich auf. Die EKZ und ihre Partner von Zürich Wind (Elektrizitätswerk der Stadt Zürich und Stadtwerk Winterthur) bestimmten dazu die geeignetsten Standorte und nahmen erste Gespräche mit betroffenen Gemeinden auf. Beim Wind- energieprojekt Wellenberg in Thundorf wurde der von der Gemeinde geforderte Mindestabstand von 850 m zu bewohnten Gebäuden umge- setzt und das Projekt auf drei Windenergieanlagen verkleinert. Dennoch wurde die erforderliche Änderung der Teilzonenplanung Ende Novem- ber 2024 von den Stimmberechtigten der Gemeinde abgelehnt. Damit ist das Projekt gescheitert. Bei der Elektromobilität konnten in den ers- ten vier Jahren seit Bestehen des EKZ-Angebots für das Lademanage- ment bereits rund 43 500 Tiefgaragenparkplätze mit diesem ausgerüstet werden.

3. Jahresabschluss 2023/2024 Die EKZ-Gruppe hat das Geschäftsjahr 2023/2024 mit einem Unter- nehmensergebnis von 149,1 Mio. Franken abgeschlossen (Vorjahr 146,2 Mio. Franken). Das Finanzergebnis betrug 98,9 Mio. Franken (Vor- jahr 89,5 Mio. Franken). Davon betrug das Ergebnis der assoziierten Gesellschaften 86,5 Mio. Franken (Vorjahr 88,5 Mio. Franken), das zu einem wesentlichen Teil auf die Beteiligung an der Repower AG zurück- zuführen ist. Die Gesamtleistung der EKZ-Gruppe betrug im Geschäftsjahr 2023/ 2024 1229 Mio. Franken (Vorjahr 952 Mio. Franken). Die Bilanzsumme belief sich per 30. September 2024 auf 2,83 Mrd. Franken (Vorjahr 2,65 Mrd. Franken). Die Eigenkapitalquote einschliesslich Minderheitsanteilen betrug 82,2% (Vorjahr 83,8%). Nach Beurteilung der Revisionsstelle vermittelt die Jahresrechnung der EKZ-Gruppe (Konzernrechnung) für das Geschäftsjahr 2023/2024 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in Übereinstimmung mit den Swiss GAAP FER. Die Jahresrechnung der EKZ entspricht dem EKZ-Gesetz und der EKZ-Verordnung. Der Kantonsrat folgte dem Antrag der Aufsichtskommission über die wirtschaftlichen Unternehmen vom 19. März 2025 (vgl. KR-Nr. 33a/2025) und genehmigte mit Beschluss vom 26. Mai 2025 den Geschäftsbericht 2023/2024 und die darin enthaltene konsolidierte Jahresrechnung der EKZ-Gruppe sowie die Jahresrechnung der EKZ für den Zeitraum vom 1. Oktober 2023 bis 30. September 2024. Der Kantonsrat nahm wei- ter Kenntnis von der vom Verwaltungsrat festgelegten Gewinnverwen- dung, die eine Ausschüttung an den Kanton von 25,9 Mio. Franken (Vor- jahr 25,2 Mio. Franken) sowie die Ausgleichsvergütung an die Gemein- den von 11,4 Mio. Franken (Vorjahr 11,4 Mio. Franken) umfasst.

4. Umsetzung der Eigentümerstrategie Der Regierungsrat legte in der Eigentümerstrategie für die EKZ stra- tegische Ziele mit entsprechenden Vorgaben an das Unternehmen, zum Beteiligungscontrolling sowie zur Ausübung der Rolle des Kantons als Eigentümer fest.

4.1 Strategische Ziele (Ziff. 2 der Eigentümerstrategie) Im Rahmen seiner Aufgabe, für eine sichere und wirtschaftliche Elek- trizitätsversorgung zu sorgen, verfolgt der Regierungsrat folgende Ziele mit den EKZ: – Die EKZ erneuern und erweitern ihre regionalen und kommunalen Stromnetze bedarfsgerecht und sorgen für einen zuverlässigen Be- trieb.

– Die EKZ sorgen für einen sicheren Betrieb und einen angemessenen Unterhalt der eigenen Kraftwerke. – Die EKZ festigen ihre Position als eines der führenden Schweizer Stromversorgungsunternehmen in den Bereichen Verteilnetz und Grundversorgung. Sie unterbreiten im Rahmen der gesetzlichen Mög- lichkeiten ein marktgerechtes Angebot, wenn ein Netzbetreiber im Kanton zum Verkauf steht. Beurteilung: Das Netz der EKZ wies auch in diesem Geschäftsjahr eine hohe Zuverlässigkeit aus. Im Durchschnitt mussten die Endver- braucherinnen und Endverbraucher lediglich einen Stromausfall von 12 Min. in Kauf nehmen. Die EKZ investierten in der Berichtsperiode 107 Mio. Franken (Vorjahr 102 Mio. Franken) in die Instandhaltung und Modernisierung der Netzinfrastruktur. Die Stromproduktion der Was- serkraftwerke der EKZ war 2024 mit 81 GWh im Vergleich zum Vorjahr rund 15% höher. Über das Netz der EKZ wurden ingesamt (direkt und indirekt über Netze von Weiterverteilern) 5483 GWh Strom an die End- verbraucherinnen und Endverbraucher geliefert. Das entspricht rund 10% des gesamtschweizerischen Bedarfs. – Ein weiterer Ausbau des Erzeugungsportfolios und der Handelsak- tivitäten der EKZ, insbesondere im Ausland, wird nicht angestrebt. Beurteilung: Im Geschäftsjahr 2023/2024 haben die EKZ den Aus- bau der Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien im In- und Ausland weiter vorangetrieben. In Spanien gingen im November 2023 bzw. im Ja- nuar 2024 zwei Solarkraftwerke mit einer Gesamtleistung von 94 Mega- watt ans Netz. Zusammen erzeugen die Anlagen etwa 190 GWh Strom und versorgen mehr als 40 000 Haushalte mit Solarenergie. Die EKZ besitzt an beiden Anlagen eine Beteiligung von 51%. Solchen Finanz- investitionen sollen nur unter der Bedingung erfolgen, dass eine ange- messene Rendite erzielt werden kann und keine unverhältnismässigen Risiken eingegangen werden. Zudem dürfen sie kein für strategisch er- forderliche Investitionen benötigtes Kapital binden. Weiter verfolgt der Regierungsrat mit den EKZ folgende wirtschaft- lichen Ziele: – Die EKZ entscheiden nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen und streben eine möglichst hohe Wertschöpfung an. Im mehrjährigen Durchschnitt erzielen sie eine marktübliche Eigenkapitalrendite und richten 50% des Bilanzgewinns an den Kanton aus. Der Regierungs- rat rechnet mit einer jährlichen Dividende von rund 30 Mio. Franken. Beurteilung: Die EKZ erzielten ein im Vergleich zum Vorjahr höheres Unternehmensergebnis von 149 Mio. Franken (Vorjahr 146 Mio. Fran- ken). Dies entspricht bei einem Eigenkapital von 2,3 Mrd. Franken einer Eigenkapitalrendite von 6,5% (Vorjahr 6,6%). Für das Geschäftsjahr

2023/2024 erfolgt zum sechsten Mal eine Gewinnausschüttung an den Kanton gemäss § 3a EKZ-Gesetz. Die Ausschüttung wurde vom Ver- waltungsrat auf 25,8 Mio. Franken festgelegt (Vorjahr 25,2 Mio. Franken) und liegt damit geringfügig unter den Erwartungen des Regierungsrates. – Die EKZ pflegen eine aktive Zusammenarbeit mit den anderen Netz- betreibern auf kantonaler und nationaler Ebene. Insbesondere prüfen sie Kooperationsmöglichkeiten und Beteiligungen im Axpo-Verbund (mit dem Axpo-Konzern und den Kantonswerken), damit Doppel- spurigkeiten vermieden werden können. Beurteilung: Die EKZ sind gut vernetzt in der Schweizer Strombran- che. So engagieren sich die EKZ z. B. in mehreren Gremien des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen. Mit den anderen Kantons- werken im Axpo-Verbund findet ein regelmässiger Austausch statt. Die EKZ prüfen zudem laufend die Möglichkeiten für die direkte Belieferung der gebundenen Endverbraucherinnen und Endverbraucher mit inlän- discher und in erster Linie erneuerbarer erzeugter Elektrizität der Axpo. – Die Stromtarife der EKZ gehören sowohl bei den Privatkundinnen und -kunden als auch bei den Unternehmen zu den günstigsten in der Schweiz. Beurteilung: Die Elektrizitätstarife der EKZ gehörten im abgelaufe- nen Geschäftsjahr zum Mittelfeld im Kanton wie auch im gesamtschwei- zerischen Vergleich.

4.2 Vorgaben an die EKZ (Ziff. 3 der Eigentümerstrategie) Finanzielle Ziele: Die EKZ – erwirtschaften eine ausreichende Rendite, um die Erfüllung der Eigentümerziele langfristig und aus eigener Kraft sicherstellen zu können, – erzielen im mehrjährigen Durchschnitt marktübliche Gewinne, – bieten den Privatkundinnen und -kunden wie auch den Unternehmen im schweizerischen Vergleich günstige Stromtarife, – erwirtschaften einen ausreichenden Cashflow zur langfristigen Finan- zierung der Investitionen sowie zur Rückzahlung eingegangener finan- zieller Verpflichtungen, – stellen die notwendige Liquidität zur Begleichung laufender Ver- pflichtungen sicher, – sorgen für einen ausreichenden Schutz der Vermögenswerte, z. B. gegenüber Haftungsansprüchen oder bei Schäden, – verfügen über ein angemessenes Eigenkapital. Die Eigenkapitalquote soll mindestens 50% betragen.

Beurteilung: Das Geschäftsjahr 2023/2024 konnte mit einem Unter- nehmensergebnis von 149 Mio. Franken (Vorjahr 146 Mio. Franken) ab- geschlossen werden. Die Elektrizitätstarife der EKZ gehörten 2024 zum Mittelfeld im Kanton wie auch im gesamtschweizerischen Vergleich. Bei einem Geldfluss aus Geschäftstätigkeit von 147 Mio. Franken und Nettoinvestitionen ins Anlagevermögen von 133 Mio. Franken resultierte ein Free Cash Flow von 14 Mio. Franken. Die EKZ verfügen über eine sehr solide Bilanz mit einer Eigenkapitalquote (einschliesslich Minder- heitsanteilen) von hohen 82,2% (Vorjahr 83,8%) und mit ausreichender Liquidität. Rechnungslegung: Die Konzernrechnung der EKZ vermittelt ein den tatsächlichen Ver- hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags- lage. Sie entspricht anerkannten Rechnungslegungsstandards und dem schweizerischen Recht. Beurteilung: Die Jahresrechnung der EKZ-Gruppe wurde in Über- einstimmung mit dem EKZ-Gesetz sowie den Fachempfehlungen zur Rechnungslegung Swiss GAAP FER erstellt. Sie vermittelt ein den tat- sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Risikomanagement: Die EKZ stellen ein zweckmässiges Risikomanagement sicher und führen ein internes Kontrollsystem. Beurteilung: Die EKZ führen ein angemessenes Risikomanagement und ein internes Kontrollsystem. Einmal jährlich werden die wesentli- chen Risiken identifiziert, bewertet und Massnahmen zur Risikominde- rung ergriffen. Die interne Revision unterstützt den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung. Die wesentlichen Risiken aus dem Risikobericht werden bei der Erstellung des strategischen Prüfplans beigezogen. Geschäftsfelder und Infrastruktur: Die EKZ – sind in erster Linie in den Geschäftsfeldern Stromverteilung und Stromvertrieb in der Grundversorgung tätig, – sorgen für einen sicheren Betrieb und einen angemessenen Unterhalt der eigenen Stromnetze und Kraftwerke. Beurteilung: Im Berichtsjahr wurden 107 Mio. Franken in die Instand- haltung und Modernisierung der Netzinfrastruktur investiert. Unter an- derem wurde, um den wachsenden Strombedarf in der Region Düben- dorf, Volketswil, Effretikon und Bassersdorf langfristig zu sichern, ein neues Unterwerk in Kindhausen gebaut und Anfang 2025 in Betrieb genommen. Der Nettobuchwert des Verteilnetzes beträgt per 30. Septem-

ber 2024 703,5 Mio. Franken. Er liegt in Bezug auf den Anschaffungs- wert bei 42%. Es wird genügend investiert, um das Verteilnetz auf einem guten Stand zu halten. – Die EKZ bauen das Erzeugungsportfolio und die Handelsaktivitäten, insbesondere im Ausland, nicht weiter aus. Beurteilung: siehe Abschnitt 4.1 – Die EKZ unterstützen innovative Entwicklungen im Verteilnetz und pflegen eine enge Zusammenarbeit mit der Forschung. Beurteilung: Bereits 83% der herkömmlichen Stromzähler wurden durch intelligente Zähler (Smart Meter) ersetzt. Nach der Annahme des revidierten Stromversorgungsgesetzes am 9. Juni 2024 haben die EKZ in Regensdorf ein Pilotprojekt für lokale Elektrizitätsgemeinschaften gestartet. Die EKZ haben weiter neue Elektroauto-Ladestationen ins- talliert, die eine einfache Bezahlung per Kreditkarte ohne Mitgliedschaft oder besondere Ladekarten ermöglichen. In Zusammenarbeit mit den EKZ baute die Forschungsgruppe Erneuerbare Energien der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften 2017 im Skigebiet Davos- Parsenn die Versuchsanlage Totalp auf, um Stromerträge von Solarmo- dulen in alpiner Umgebung zu untersuchen. Alpine Solaranlagen können vor allem im Winterhalbjahr viel Strom produzieren, solange die Mo- dule nicht von Schnee bedeckt sind. Messungen in der Versuchsanlage zeigten in den letzten sechs Jahren, dass bei steilen, bifazialen Photo- voltaikmodulen die Verluste durch Schneebedeckung nur gering bis so- gar vernachlässigbar sind. – Die EKZ fördern im Rahmen ihrer Tätigkeit den effizienten und spar- samen Umgang mit Energie. Beurteilung: Die EKZ bieten ihren Kundinnen und Kunden weiter- hin umfassende Beratungsdienstleistungen zur Förderung der Energie- effizienz an, die auch in diesem Geschäftsjahr stark nachgefragt waren. Die Finanzierung erfolgt über eine zweckgebundene Abgabe auf dem Stromverbrauch. – Die EKZ können weitere Dienstleistungen im Energiebereich erbrin- gen, sofern die Wirtschaftlichkeit gegeben ist (z. B. in den Bereichen Energiecontracting, Mess- und Abrechnungsdienstleistungen, Elek- troinstallationen). Beurteilung: Die operative Leistung der EKZ Eltop AG verbesserte sich insbesondere durch den Ausbau des Solargeschäfts. In der Sparte Energiecontracting führte die milde Witterung zu einem deutlich tieferen Wärmeabsatz. Im Bereich Energiecontracting unterhalten die EKZ 1319 Anlagen (Vorjahr 1259). Der Umsatz belief sich auf 46 Mio. Franken (Vorjahr 41 Mio. Franken). Zur Beurteilung des Umfangs und der Wirt-

schaftlichkeit der einzelnen Sparten wurden dem Regierungsrat die we- sentlichen Kennzahlen für die einzelnen Bereiche anhand der vertrau- lichen Spartenberichterstattung auf EBIT-Stufe der EKZ-Gruppe vor- gelegt. Weitere Vorgaben: Die Eigentümerstrategie macht weitere Vorgaben in den Bereichen Personal, Kommunikation sowie Kooperationen und Beteiligungen. Beurteilung: Zu diesen Vorgaben wurden für das Geschäftsjahr 2023/ 2024 keine Abweichungen festgestellt.

4.3 Massnahmen des Kantons (Ziff. 5 der Eigentümerstrategie) Die in Ziff. 5 der Eigentümerstrategie festgelegten Massnahmen des Kantons sind bereits bzw. werden umgesetzt.

4.4 Beteiligungscontrolling (Ziff. 4 der Eigentümerstrategie) Grundlage für das Beteiligungscontrolling bilden der jährliche Be- teiligungsbericht, die strategische Überprüfung der Beteiligungen und der Geschäftsbericht mit der Jahresrechnung der EKZ-Gruppe sowie zusätzliche, vertrauliche Informationen der EKZ zu den finanziellen Zielen, zum Risikomanagement, zu den strategischen und finanziellen Risiken sowie zu den einzelnen Geschäftsbereichen. Zudem sind zwei Mitglieder des Regierungsrates von Amtes wegen im Verwaltungsrat der EKZ vertreten (§ 10 EKZ-Gesetz). Damit ist der Austausch über die strategische Ausrichtung der EKZ gewährleistet.

5. Risikobeurteilung Die Wertschöpfung der EKZ erfolgt mehrheitlich in den regulierten Monopolbereichen Verteilnetz und Grundversorgung der nicht markt- berechtigten Kundinnen und Kunden. Erhöhte Beschaffungspreise und Netzkosten können als anrechenbare Kosten an die Kundinnen und Kunden weitergegeben werden. Die Umsetzung des Stromgesetzes wird neue Aufgaben und Möglich- keiten sowie neue Chancen und Risiken für die Verteilnetzbetreiber mit sich bringen. Da noch nicht alle Umsetzungsbestimmungen bekannt sind, lassen sich die Auswirkungen zurzeit nicht abschliessend beurtei- len. Bereits absehbar ist, dass der administrative Aufwand bei den Ener- gieversorgern, aber auch bei den Behörden zunehmen wird. Höhere Chancen und Risiken ergeben sich aus der zunehmenden Liberalisierung des Strommarktes. Im Bereich erneuerbare Energien im Ausland sind die EKZ zur Risikominimierung diversifiziert tätig, mit Beteiligungen an Windkraftanlagen in Frankreich und Deutschland sowie an Photovoltaikanlagen in Portugal und Spanien. Diese Investi- tionen waren auch im abgelaufenen Geschäftsjahr profitabel.

Insgesamt sind die Risiken aufgrund der grossen Diversifikation der EKZ und des risikoarmen Netzgeschäfts mit der Grundversorgung be- schränkt, daher sind keine besonderen Massnahmen erforderlich.

6. Fazit Die Geschäftstätigkeiten der EKZ entsprechen im Wesentlichen den strategischen Zielen des Regierungsrates. Die Massnahmen des Kantons sind bereits bzw. werden umgesetzt. Zusätzliche Massnahmen des Kan- tons sind keine angezeigt. Zur Deckung des steigenden Strombedarfs aufgrund der erforderli- chen Dekarbonisierung und als Beitrag für die sichere Stromversorgung besteht weiterhin der dringende Bedarf, den Selbstversorgungsgrad zu erhöhen. Von den EKZ wird erwartet, dass sie in diesem Bereich bei gegebener Wirtschaftlichkeit eine wichtige Rolle einnehmen und ins- besondere die mit dem Stromgesetz neu entstehenden Möglichkeiten nutzen. Aufgrund der Dekarbonisierung (Zunahme Wärmepumpen und Elektromobilität) und der Dezentralisierung der Stromproduktion (vor allem Zunahme Photovoltaikanlagen) sind zusätzliche Investitionen ins Netz notwendig. Die Senkung des WACC wird im Netzbereich zu tieferen Renditen führen. Von den EKZ wird weiterhin erwartet, dass sie im Monopolbereich (Netz und Grundversorgung) für günstige Tarife sorgen und sowohl im Monopol- als auch im Marktbereich profitabel sind. Der Regierungsrat rechnet mit einer jährlichen Dividende von rund 30 Mio. Franken und erwartet von den EKZ, dass sie entsprechende Massnahmen ergreifen, um dieses Ziel zu erreichen.

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Vom Bericht 2025 der Baudirektion über die Umsetzung der Eigen- tümerstrategie für die EKZ wird Kenntnis genommen. II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates, den Verwaltungsrat der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, 8002 Zürich, sowie an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli