RRB Nr. 604/2011
Datenbank der Kantone und Städte BADAC, Finanzierungsbeitrag, Erneuerung
11 mai 2011Allemand2 min
Source zh.ch
Datenbank der Kantone und Städte BADAC, Finanzierungsbeitrag, Erneuerung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. Mai 2011
604. Datenbank der Kantone und Städte BADAC
Erwägungen
(Finanzierungsbeitrag 2011) Seit 1999 unterstützen die Kantone den Betrieb einer Datenbank über kantonale und städtische Verwaltungsstrukturen (BADAC) des Institut de hautes études en administration publique (IDHEAP) in Lausanne mit jährlichen finanziellen Beiträgen. Der Regierungsrat hat mit RRB Nrn. 629/1999, 855/2004, 1581/2005 und 608/2008 den entsprechenden Anteil des Kantons Zürich bewilligt, letztmals einen jährlichen Beitrag von Fr. 27 297 für die Jahre 2008 bis 2010 und zusätzlich für 2008 einen einmaligen projektbezogenen Beitrag von Fr. 10 260 gewährt. Die Staatsschreiberkonferenz hat beschlossen, die bestehende Verein- barung mit dem IDHEAP letztmals um ein Jahr für 2011 zu verlängern. Ab 2012 soll der Beitrag auf einen Drittel des bisherigen Betrags gesenkt werden. Das IDHEAP soll verpflichtet werden, durch fallweise projekt- bezogene Finanzierungen den fehlenden Betrag aufzubringen. Der Kanton Zürich kann sich diesem Vorgehen anschliessen. Für das Jahr 2011 ergibt dies einen Beitrag von Fr. 29 992. Dieser Betrag ist im Budget 2011 der Staatskanzlei (Leistungsgruppe Nr. 1000, Regierungsrat und Staatskanzlei) eingestellt. Über die Beitragsleitung ab 2012 wird nach Vorliegen eines endgültigen Vorschlages für die Neuregelung zu entscheiden sein.
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Dem Institut de hautes études en administration publique (IDHEAP) in Lausanne wird für den Betrieb einer Datenbank über kantonale und städtische Verwaltungsstrukturen (BADAC) im Jahr 2011 ein Beitrag von Fr. 29 992 als gebundene Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 1000, Regierungsrat und Staatskanzlei, ausgerichtet.
II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi