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Zürcher Spitalliste 2023 Rehabilitation, Änderungen ab 1. Mai 2026, Festsetzung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. Juni 2026

605. Zürcher Spitalliste 2023 Rehabilitation, Änderungen ab 1. Mai 2026, Festsetzung

Erwägungen

1. Ausgangslage

1.1 Allgemeines Mit Beschlüssen Nrn. 1134/2011 und 1533/2011 setzte der Regierungs- rat die Zürcher Spitallisten 2012 Akutsomatik, Rehabilitation und Psy- chiatrie mit Wirkung ab 1. Januar 2012 fest. Nach einem mehrjährigen Planungsprozess mit umfassender Bedarfsabklärung, Versorgungsbe- richt einschliesslich Vernehmlassung, Bewerbungs- und Evaluations- verfahren, Strukturbericht und erneuter Vernehmlassung sowie inten- siver interkantonaler Koordination hob der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 1104/2022 vom 24. August 2022 die Zürcher Spitallisten 2012 per Ende 2022 auf und setzte auf den 1. Januar 2023 die Zürcher Spitallisten 2023 Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation fest. Die Spitallisten 2023 Akutsomatik und Psychiatrie traten auf diesen Zeitpunkt in Kraft. Sämtliche Leistungsaufträge gemäss Zürcher Spitalliste 2023 Rehabili- tation wurden vom Kanton Thurgau mit Beschwerde vor Bundesver- waltungsgericht angefochten, weshalb sie nicht wie geplant auf den 1. Januar 2023 in Kraft treten konnten. Für die Dauer des Beschwerde- verfahrens galt daher im Versorgungsbereich Rehabilitation weiterhin die Zürcher Spitalliste 2012 Rehabilitation mit den dort aufgeführten Leistungsaufträgen. Mit Urteil vom 13. November 2025 (Verfahren C-4438/2022) trat das Bundesverwaltungsgericht auf die Beschwerde nicht ein. Die Zürcher Spitalliste 2023 Rehabilitation trat infolgedessen unmittelbar in Kraft. Auf der Zürcher Spitalliste 2012 Rehabilitation bestand eine Unter- deckung, die sich insbesondere durch lange Wartezeiten für rehabilita- tionsbedürftige Zürcher Patientinnen und Patienten auswirkte. Dieser Unterdeckung wird nun entgegengewirkt. Mit der Spitalliste 2023 Rehabilitation, die insgesamt 21 Standorte umfasst, stehen der Zürcher Bevölkerung künftig vermehrt wohnorts- und akutspitalnahe Rehabilitationskliniken zur Verfügung. Diese ermög- lichen einen noch enger verzahnten Behandlungsprozess an einem Ort und damit einen einfacheren Übergang vom Akutspital in die Rehabi- litation. Davon profitieren insbesondere gleichzeitig von mehreren Er- krankungen betroffene, oftmals hochbetagte Patientinnen und Patienten.

Da verschiedene Befristungen, Provisorien sowie Bezeichnungen und Rechtsträgerschaften von auf der Spitalliste geführten Rehabilitations- kliniken nicht mehr zutreffen, ist die Zürcher Spitalliste 2023 Rehabi- litation zu aktualisieren. Neue Leistungsaufträge an neue oder bisherige Leistungserbringer werden ausserhalb einer umfassenden neuen Spitalplanung nur sehr zurückhaltend und grundsätzlich nur bei nachgewiesenem Bedarf bzw. bei Unterversorgung erteilt. Der Planungshorizont der neuen Zürcher Spitallisten beträgt rund zehn Jahre. Mit diesem Planungsintervall wird den Listenspitälern eine kontinuierliche Betriebspolitik und notwen- dige Investitionssicherheit verschafft (zum Konzept der rollenden Spital- planung siehe RRB Nr. 799/2014). Periodisch sind konzeptionelle Ände- rungen der Spitallisten in kürzeren zeitlichen Abständen möglich. Im letzten Spitalplanungsintervall 2012 erfolgten konzeptionelle Änderun- gen der Spitallisten jeweils nach drei Jahren, also auf den 1. Januar 2015 und den 1. Januar 2018 (RRB Nrn. 799/2014, 746/2017). Formelle oder technische Änderungen können jährlich vorgenommen werden. Betreffend die Zürcher Spitalliste 2023 Rehabilitation sind per 1. Mai 2026 grundsätzlich nur formelle und technische Änderungen vorgesehen. Die Rehabilitationskliniken wurden mit Schreiben vom 15. Dezember 2025 über das Vorgehen und die geplanten Aktualisierungen von Befris- tungen, Provisorien sowie Bezeichnungen und Rechtsträgern von Klini- ken der Spitalliste 2023 Rehabilitation informiert. Den auf der Zürcher Spitalliste 2012 Rehabilitation sowie den auf der Zürcher Spitalliste 2023 Rehabilitation geführten Kliniken wurde in diesem Zusammenhang eine Übergangsfrist bis 30. April 2026 gewährt, um Zürcher Fälle im Rahmen ihrer bisherigen Zürcher Leistungsaufträge abzuwickeln bzw. um operative Anpassungen im Zusammenhang mit dem neuen Zürcher Leistungsgruppenmodell Rehabilitation vorzunehmen. Seit 1. Mai 2026 gilt nur noch die Zürcher Spitalliste 2023 Rehabilitation. Zuständig für die Anpassung der Spitallisten ist gemäss § 7 Abs. 1 lit. a des Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetzes vom 2. Mai 2011 (SPFG; LS 813.20) der Regierungsrat.

1.2 Änderungen der Zürcher Spitalliste 2023 Rehabilitation ab 1. Mai 2026

1.2.1 Begrifflichkeit Überwachungspflichtige Rehabilitation Seit der Entwicklung des Zürcher Leistungsgruppenmodells Reha- bilitation hat die für die Einführung, Weiterentwicklung und Pflege der stationären Tarifstrukturen verantwortliche SwissDRG AG entschieden, dass Kliniken die Leistungen der Frührehabilitation in der Tarifstruktur SwissDRG und jene der Überwachungsrehabilitation in der Tarifstruk- tur ST Reha abzubilden haben. Um über SwissDRG abrechnen zu kön- nen, muss gemäss den seit 1. Januar 2026 gültigen Regeln und Defini-

tionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG, TARPSY und ST Reha pdf) ein kantonaler Leistungsauftrag gemäss Spitalliste für Akutsoma- tik oder Frührehabilitation vorhanden sein. Rehabilitationskliniken, welche die Leistung «Frührehabilitation» anbieten, also die Mindest- merkmale der die Frührehabilitation betreffenden CHOP-Codes erfül- len, sind für die Anwendung der Tarifstruktur SwissDRG auf einen Leistungsauftrag für Frührehabilitation angewiesen. Um sicherzustellen, dass Frührehabilitation anbietende Kliniken mit Leistungsauftrag auf der Zürcher Spitalliste 2023 Rehabilitation diese Leistungen gemäss den Vorgaben der SwissDRG AG abrechnen können, ist die Bezeichnung des Querschnittsbereichs Überwachungspflichtige Rehabilitation (UEB) in der Zürcher Leistungsgruppensystematik 2023 Rehabilitation bzw. auf der Zürcher Spitalliste 2023 Rehabilitation um den Begriff «Früh- rehabilitation» zu ergänzen. Der Querschnittsbereich heisst neu «UEB Überwachungspflichtige Rehabilitation/Frührehabilitation». Inhaltlich bleibt der Querschnittsbereich unverändert.

1.2.2 Mindestfallzahlen und -pflegetage pro Spital und Jahr Die mit einem Leistungsauftrag auf der Zürcher Spitalliste 2023 Rehabilitation berücksichtigten Kliniken müssen in den Leistungsgrup- pen mit entsprechenden Vorgaben die Mindestfallzahlen bzw. -pflege- tage pro Spital und Jahr grundsätzlich ab 1. Mai 2026 durchgehend er- reichen. Die den Kliniken im Rahmen der Zürcher Spitalplanung 2023 definitiv erteilten Leistungsaufträge werden in Bezug auf die Mindest- fallzahlen bzw. -pflegetage erstmals im Sommer 2028 anhand der Fall- zahlen bzw. Pflegetage 2026 und 2027 ordentlich überprüft. Bei Leistungsaufträgen, die im Rahmen der Spitalplanung 2023 in- folge in den Jahren 2019 und 2021 nicht erreichter Mindestfallzahlen bzw. -pflegetage provisorisch erteilt wurden, rechtfertigt sich eine Über- prüfung anhand der am 1. Mai 2026 vorliegenden Fallzahlen bzw. Pflege- tage der Jahre 2023 und 2024. Hat eine Klinik in der Summe dieser Jahre den doppelten Wert der vorgesehenen Mindestfallzahl bzw. -pflegetage erreicht, ist der Leistungsauftrag – bei Einhaltung der übri- gen Anforderungen – definitiv zu erteilen. Hat sie in der Summe der Jahre 2023 und 2024 den doppelten Wert der vorgesehenen Mindest- fallzahl bzw. -pflegetage nicht erreicht, bleibt der Leistungsauftrag pro- visorisch. Das Provisorium wird entsprechend der ursprünglich ab 1. Ja- nuar 2023 vorgesehenen Dauer verlängert. Dabei gilt das erste Jahr der Tätigkeit unter der neuen Spitalliste, also das Jahr 2026, als «Aufbau- jahr». Ein definitiver Leistungsauftrag kann – bei Einhaltung der übri- gen Anforderungen – erteilt werden, wenn das Spital in der Summe der Fallzahlen bzw. Pflegetage der beiden darauffolgenden Kalenderjahre

2027 und 2028 den doppelten Wert der verlangten Mindestfallzahl bzw. -pflegetage erreicht. Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, ist 2029 anläss- lich der Aktualisierung der Spitalliste auf den 1. Januar 2030 zu beurtei- len. Erreicht das Spital den entsprechenden Wert nicht, entfällt der Leis- tungsauftrag auf den 1. Januar 2030. Nimmt eine Klinik den Betrieb erst nach dem 1. Mai 2026 auf, kann im Hinblick auf die zu erreichenden Mindestfallzahlen bzw. -pflegetage pro Spital und Jahr ab diesem späteren Zeitpunkt für längstens vier Jahre ein provisorischer Leistungsauftrag erteilt werden. Die Beurtei- lung der Fallzahlen bzw. Pflegetage erfolgt wie vorstehend ausgeführt («Aufbaujahr», zwei relevante Kalenderjahre, Beurteilungsjahr). Ist die Betriebsaufnahme unterjährig geplant, verkürzt sich das «Aufbaujahr» entsprechend.

1.2.3 Rechtsträgerwechsel und Klinikbezeichnungen Die Stiftung Zürcher RehaZentren, frühere Rechtsträgerin der auf der Zürcher Spitalliste 2023 Rehabilitation mit Leistungsaufträgen ge- führten Kliniken Zürcher RehaZentren, Klinik Wald, und Zürcher RehaZentren, Klinik Davos, hat im August 2023 mit der Stiftung Klini- ken Valens fusioniert. Rechtsträgerin der beiden Kliniken ist seit diesem Zeitpunkt die Stiftung Kliniken Valens. Auf der ab 1. Mai 2026 gelten- den Version der Spitalliste 2023 Rehabilitation ist daher bei den beiden Kliniken die Rechtsträgerin entsprechend anzupassen. Im Herbst 2025 hat die Stiftung Kliniken Valens die Namen all ihrer Kliniken geändert. Das Rehazentrum Triemli heisst neu Rehaklinik Triemli Zürich, Zürcher RehaZentren, Klinik Wald, wurde zu Reha- klinik Wald, die Klinik Gais trägt neu den Namen Rehaklinik Gais, die Zürcher RehaZentren, Klinik Davos, heisst neu Rehaklinik Davos Clavadel und das Rehabilitationszentrum Valens wurde zu Rehaklinik Valens umbenannt. Auf der ab 1. Mai 2026 geltenden Version der Zür- cher Spitalliste 2023 Rehabilitation sind die Klinikbezeichnungen ent- sprechend anzupassen.

1.2.4 Änderungen der Leistungsaufträge ab 1. Mai 2026

1.2.4.1 Allgemeines Die den auf der Zürcher Spitalliste 2023 Rehabilitation geführten Rehabilitationskliniken mit RRB Nr. 1104/2022 definitiv erteilten Leis- tungsaufträge bleiben grundsätzlich unverändert bestehen. Nachfolgend wird für die einzelnen Rehabilitationskliniken ausgeführt, in Bezug auf welche der bereits erteilten Leistungsaufträge sich Anpassungen erge- ben und wie mit neu gestellten Anträgen der Kliniken zu verfahren ist. Der Umfang der Leistungsaufträge einer Rehabilitationsklinik ergibt sich aus der Zürcher Spitalliste 2023 Rehabilitation in der jeweils gülti- gen Fassung.

1.2.4.2 Rehaklinik Triemli Zürich Mit Beschluss Nr. 1104/2022 erteilte der Regierungsrat der Rehakli- nik Triemli Zürich auf der Zürcher Spitalliste 2023 Rehabilitation meh- rere Leistungsaufträge auf den 1. April 2023 (erste Phase) und weitere Leistungsaufträge auf den 1. Juli 2024 (zweite Phase), die in der bestehen- den Infrastruktur des Zürcher Stadtspitals, Standort Triemli, erfüllt werden sollten. Ab 1. Januar 2026 (dritte Phase) sollten diese und weitere Leistungsaufträge in einem noch zu erstellenden Neubau auf dem Ge- lände des Zürcher Stadtspitals, Standort Triemli, erbracht werden. Sämt- liche Leistungsaufträge wurden mit Blick auf die zu erreichenden Min- destfallzahlen – aufgrund des unterjährigen Leistungsbeginns zwischen dreieinhalb und vier Jahre – provisorisch erteilt. Die mehr als dreijäh- rige Dauer des Beschwerdeverfahrens vor Bundesverwaltungsgericht betreffend sämtliche Leistungsaufträge der Zürcher Spitalliste 2023 Rehabilitation hat bei der Erstellung des Neubaus zu erheblichen Ver- zögerungen geführt. Dieser kann voraussichtlich erst auf den 1. August 2029 in Betrieb genommen werden. Auch in Bezug auf die Nutzung der bestehenden Infrastruktur des Zürcher Stadtspitals, Standort Triemli, hat sich für die Rehaklinik Triemli Zürich die Ausgangslage wesentlich verändert. Konkret stehen ihr bis zur Inbetriebnahme des geplanten neuen Rehabilitationsgebäudes auf dem Gelände des Stadtspitals ab 1. Dezember 2026 rund zwei Drittel der ursprünglich geplanten Betten der bestehenden Infrastruktur des Stadtspitals zur Verfügung. Infolge- dessen kann die Stiftung Kliniken Valens die Rehaklinik Triemli Zürich nur in zwei statt der ursprünglich geplanten drei Phasen aufbauen. Die tiefere Bettenanzahl in der ersten Phase erschwert zudem das Erreichen der Mindestfallzahlen bzw. -pflegetage in diesem Zeitraum. Vor diesem Hintergrund rechtfertigt es sich, bei der Rehaklinik Triemli Zürich das Erreichen der Mindestfallzahlen bzw. -pflegetage in den einzelnen Leis- tungsgruppen erst ab Inbetriebnahme des Neubaus, also ab 1. August 2029, vorauszusetzen. Aufgrund der verzögerten Inbetriebnahme der Rehaklinik Triemli Zürich sind bei den einzelnen Leistungsgruppen, für die ein Leistungs- auftrag auf der Zürcher Spitalliste 2023 Rehabilitation besteht, einer- seits das Datum des Leistungsbeginns und anderseits die Dauer des Provisoriums neu festzulegen. Ab 1. Dezember 2026 wird die Rehaklinik Triemli Zürich die Leistungen der Leistungsgruppen MSK1 Allgemein muskuloskelettal, NER1 Allgemein neurologisch, INO1 Internistisch und INO2 Onkologisch in Kombination mit den Querschnittsbereichen ERW Erwachsene Rehabilitation, GER Geriatrische Rehabilitation und UEB Überwachungspflichtige Rehabilitation/Frührehabilitation erbrin- gen. Ab Inbetriebnahme des Neubaus, also ab 1. August 2029, wird sie zusätzlich die Leistungen der Leistungsgruppen MSK2 Entzündliches

Rheuma, MSK4 Amputationen, NER2 Neurologisch mit schweren neuropsychiatrischen Symptomen, NER5 Polytrauma mit neurologischen Verletzungen, RKA1 Allgemein kardiovaskulär und PNR1 Allgemein pulmonal erbringen. Der Leistungsbeginn ist für die jeweiligen Leis- tungsgruppen auf der Spitalliste entsprechend anzupassen. Sämtliche Leistungsaufträge gelten mit Blick auf die zu erreichenden Mindestfall- zahlen und -pflegetage (s. Ziff. 1.2.2) provisorisch bis 31. Dezember 2032. Die Rehaklinik Triemli Zürich muss auf die genannten Daten der Betriebsaufnahme hin über eine entsprechende Betriebsbewilligung verfügen.

1.2.4.3 Rehaklinik Wald Mit Beschluss Nr. 1104/2022 erteilte der Regierungsrat der Rehakli- nik Wald die Leistungsaufträge für RKA2 Kardiovaskulär nach Herz- transplantationen/Kunstherz und PNR2 Pulmonale Hypertonie/Lun- gentransplantation infolge nicht erreichter Mindestfallzahlen bis 31. De- zember 2026 provisorisch. Sie hat in der Summe der Jahre 2023 (8) und 2024 (5) den doppelten Wert der vorgesehenen Mindestfallzahl in RKA2 (10) nicht erreicht. Der Leistungsauftrag für RKA2 ist im Sinne der Ausführungen gemäss Kapitel 1.2.2 (Mindestfallzahlen/-pflegetage) provisorisch bis 31. Dezember 2029 zu verlängern. In der Leistungsgrup- pe PNR2 hat die Rehaklinik Wald den doppelten Wert der vorgesehenen Mindestfallzahl (15) in der Summe der Jahre 2023 (11) und 2024 (19) er- reicht. Der Leistungsauftrag für PNR2 ist daher im Sinne der Ausfüh- rungen gemäss Kapitel 1.2.2 (Mindestfallzahlen/-pflegetage) definitiv zu erteilen.

1.2.4.4 Rehaklinik Waid Mit Beschluss Nr. 1104/2022 erteilte der Regierungsrat der ZUR- ZACH Care Zürich AG für den Standort Rehaklinik Waid einen Leis- tungsauftrag für MSK1 Allgemein muskuloskelettal, MSK2 Entzünd- liches Rheuma, NER1 Allgemein neurologisch, NER2 Neurologisch mit schweren neuropsychiatrischen Symptomen und INO1 Internistisch, in Kombination mit einem Leistungsauftrag für ERW Erwachsene Rehabilitation, GER Geriatrische Rehabilitation und UEB Überwa- chungspflichtige Rehabilitation, ab 1. August 2023 mit Blick auf die zu erreichenden Mindestfallzahlen provisorisch bis 31. Dezember 2026. Mit Schreiben vom 15. April 2026 beantragten die ZURZACH Care Zürich AG und die Stiftung Kliniken Valens gemeinsam eine Übertra- gung der Leistungsaufträge gemäss Zürcher Spitalliste 2023 Rehabilita- tion am Standort Rehaklinik Waid in dem Sinne, dass die Leistungsauf- einem Leistungsauftrag für ERW, GER und UEB der ZURZACH Care Zürich AG aufzuheben und neu der Stiftung Kliniken Valens am Stand-

ort Rehaklinik Waid zu erteilen seien. Hintergrund dieses Antrags ist, dass das Projekt aufgrund des über drei Jahre dauernden Rechtsmittel- verfahrens betreffend die Leistungsaufträge der Zürcher Spitalliste 2023 Rehabilitation nicht wie vorgesehen umgesetzt werden konnte. Die ZURZACH Care Zürich AG und die Stiftung Kliniken Valens halten in ihrem Antrag im Wesentlichen fest, in der Zeit der Sistierung des Projekts hätten sich die Rahmenbedingungen für dessen Umsetzung wesentlich verändert. Die praktischen Erfahrungen der ZURZACH Care Zürich AG und der Stiftung Kliniken Valens an anderen Stand- orten hätten gezeigt, dass die betriebliche Integration rehabilitativer Leistungen in die Strukturen einer Akutversorgung hohe Anforderun- gen an Organisation, Prozesse und Verantwortlichkeiten stelle. An den Übergängen zwischen Akutbehandlung und Rehabilitation seien klare Zuständigkeiten, eingespielte Abläufe und eine enge operative Abstim- mung entscheidend. Deshalb habe die ZURZACH Care Zürich AG die Ausgangslage während der Projektsistierung einer umfassenden Neu- bewertung unterzogen. Dabei sei sie zur Überzeugung gelangt, dass die Integration der geriatrischen Rehabilitationsleistungen an den beiden Standorten Stadtspital Zürich Waid und Stadtspital Zürich Triemli aus qualitativen Gründen sinnvollerweise durch eine einzige Leistungser- bringerin erfolgen sollte. Infolgedessen seien die ZURZACH Care Zürich AG und die Stiftung Kliniken Valens übereingekommen, dass die Stiftung Kliniken Valens, die im Rahmen der Zürcher Spitalplanung 2023 bereits die Leistungsaufträge für den Standort Rehaklinik Triem- li Zürich erhalten hat (s. Ziff. 1.2.4.2), das Projekt der Rehaklinik Waid übernehmen solle. Zu diesem Zweck hätten die Parteien einen Über- tragungsvertrag abgeschlossen, mit dem die ZURZACH Care Zü- rich AG das projektbezogene Fachwissen sowie die projektrelevanten Dokumentationen und Rechte auf die Stiftung Kliniken Valens über- tragen habe. Damit werde sichergestellt, dass die Stiftung Kliniken Valens das bestehende Projekt nicht neu aufsetzen müsse, sondern un- mittelbar auf den bereits erarbeiteten Grundlagen aufbauen und das Vorhaben ohne inhaltlichen Bruch weiterführen könne. Das bereits im Rahmen der Spitalplanung 2023 auf der Zürcher Spitalliste 2023 Reha- bilitation abgebildete Leistungsangebot der Rehaklinik Waid könne damit unverändert bestehen bleiben. Das Projekt an der Rehaklinik Waid sowie die Zusammenarbeit zwischen der Stiftung Kliniken Valens und dem Stadtspital Zürich am Standort Rehaklinik Triemli Zürich seien explizit als integrierte Versorgungskette zwischen Akutgeriatrie, geriatrischer Rehabilitation und Übergangspflege konzipiert. Wenn diese Schnittstellen an beiden Standorten des Stadtspitals durch eine einzige Trägerschaft geführt würden, liessen sich Übertritte standardi- sieren und patientengerechte, lückenlose Behandlungspfade realisieren.

Die Übertragung des Projekts und damit der Leistungsaufträge von der ZURZACH Care Zürich AG auf die Stiftung Kliniken Valens fördere deshalb integrierte Behandlungspfade und eine akutspitalnahe Rehabi- litation. Das Gesundheits- und Umweltdepartement der Stadt Zürich und das Stadtspital Zürich informierten die Gesundheitsdirektion mit Schreiben vom 7. Mai 2026, dass sie eine entsprechende Anpassung der Zürcher Spitalliste 2023 Rehabilitation und eine Erteilung der erforder- lichen Leistungsaufträge an die Stiftung Kliniken Valens begrüssen würden. Die Stiftung Kliniken Valens ist Rechtsträgerin mehrerer auf der Zürcher Spitalliste 2023 Rehabilitation mit Leistungsaufträgen geführ- ter Kliniken, so auch der sich im Aufbau befindenden Rehaklinik Triemli Zürich (s. Ziff. 1.2.4.2). Im Rahmen der Zürcher Spitalplanung 2023 wurden sie und ihre Standorte umfassend anhand der in diesem Zusammenhang definierten Spitalplanungskriterien evaluiert. Die Stif- tung Kliniken Valens ist fachlich und strukturell in der Lage, das Projekt der Rehaklinik Waid weiterzuführen, und hat glaubhaft und verbindlich zugesichert, bei der Inbetriebnahme der Rehaklinik Waid sämtliche an Zürcher Listenspitäler gestellten Anforderungen zu erfüllen. Mit der Um- setzung der Rehaklinik Waid am akutgeriatrischen Kompetenzzentrum Stadtspital Zürich, Standort Waid, Universitäre Klinik für Altersmedi- zin, stellt sie sicher, dass die im Rahmen der Zürcher Spitalplanung 2023 vorgesehene Stärkung der integrierten geriatrischen Rehabilitations- versorgung in bevölkerungsdichtem Gebiet umgesetzt und damit dem demografischen Wandel und der mit diesem einhergehenden Multimor- bidität von Rehabilitationspatientinnen und -patienten angemessen be- gegnet werden kann. Vor diesem Hintergrund sind im Sinne ihres gemeinsamen Antrags sämtliche Leistungsaufträge der Rehaklinik Waid von der bisherigen Rechtsträgerin ZURZACH Care Zürich AG auf die Stiftung Kliniken Valens zu übertragen bzw. Ersterer zu entziehen und Letzterer neu zu erteilen. Die Rechtsträgerin der Rehaklinik Waid ist auf der Zürcher Spitalliste 2023 Rehabilitation entsprechend anzupassen. Die Ressourcen der neuen Rechtsträgerin Stiftung Kliniken Valens sind bis auf Weiteres durch das Projekt Rehaklinik Triemli Zürich stark gebunden. Sie wird die Rehaklinik Waid voraussichtlich am 1. April 2030 in Betrieb nehmen können. Bei den einzelnen Leistungsgruppen, für die ein Leistungsauftrag auf der Zürcher Spitalliste 2023 Rehabilitation besteht, sind einerseits das Datum des Leistungsbeginns und anderseits die Dauer des Provi- soriums neu festzulegen. Der Leistungsbeginn ist für sämtliche Leistungs- gruppen auf den 1. April 2030 zu setzen. Alle Leistungsaufträge gelten mit Blick auf die zu erreichenden Mindestfallzahlen und -pflegetage

(s. Ziff. 1.2.2) provisorisch bis 31. Dezember 2033 oder bis zum allfälli- gen früheren Ende der laufenden Spitalplanungsperiode. Im Falle einer Inbetriebnahme der Rehaklinik Waid vor dem 1. April 2030 sind der Leistungsbeginn und die Provisorien für die einzelnen Leistungsgruppen entsprechend anzupassen. Die Rehaklinik Waid muss auf das genannte Datum hin über eine entsprechende Betriebsbewilligung verfügen.

1.2.4.5 Klinik Lengg Mit Beschluss Nr. 1104/2022 erteilte der Regierungsrat der Klinik Lengg den Leistungsauftrag für NER2 Neurologisch mit schweren neuro- psychiatrischen Symptomen definitiv. Die Klinik Lengg informierte die Gesundheitsdirektion mit E-Mail vom 27. April 2026, dass sie den Leis- tungsauftrag ab 1. Januar 2027 erfüllen könne. Der Leistungsbeginn ist entsprechend anzupassen. Mit gleichem Beschluss erteilte der Regierungsrat der Klinik Lengg den Leistungsauftrag für NER3 Multiple Sklerose (Spätphase) infolge nicht erreichter Mindestfallzahlen provisorisch bis 31. Dezember 2026. Sie hat in der Summe der Jahre 2023 (25) und 2024 (31) den doppelten Wert der vorgesehenen Mindestfallzahl in NER3 (30) nicht erreicht. Der Leistungsauftrag für NER3 ist im Sinne der Ausführungen gemäss Kapitel 1.2.2 (Mindestfallzahlen/-pflegetage) provisorisch bis 31. De- zember 2029 zu verlängern.

1.2.4.6 Rehaklinik Limmattal Mit Beschluss Nr. 1104/2022 erteilte der Regierungsrat der Rehakli- nik Limmattal die Leistungsaufträge für die Leistungsgruppen NER1 Neurologisch allgemein, NER2 Neurologisch mit schweren neuropsy- chiatrischen Symptomen und MSK1 Allgemein muskuloskelettal pro- visorisch bis 31. Dezember 2026. Mit Verfügung vom 21. Juli 2023 hat das Bundesverwaltungsgericht im Rahmen einer vorsorglichen Massnahme den Antrag auf Verschie- bung des Leistungsauftrags für Neurologisch und Frührehabilitation (Erwachsene) gemäss Zürcher Spitalliste Rehabilitation 2012 von der Rehaklinik Kilchberg zur Rehaklinik Limmattal gutgeheissen. Die Rechtsträgerin beider Kliniken, ZURZACH Care Zürich AG, hat dabei sämtliche Leistungen, das Personal und einen Grossteil der Infrastruk- tur verschoben. Die Rehaklinik Limmattal nahm den Betrieb im Dezem- ber 2023 auf und ersetzt die Rehaklinik Kilchberg vollständig, die auf diesen Zeitpunkt den Betrieb einstellte (s. Ziff. 1.2.4.8). Vor diesem Hintergrund rechtfertigt es sich, die Fallzahlen der Rehaklinik Kilch- berg des Jahres 2023 der Rehaklinik Limmattal zuzurechnen. Die Reha- klinik Limmattal hat folglich in der Summe der Jahre 2023 (NER1 162;

neuen Standort Limmattal) den doppelten Wert der vorgesehenen Min- destfallzahl in der neurologischen Rehabilitation (NER1: 150 [200 ab- züglich Fallzahl NER2]; NER2: 50) erreicht. Die Leistungsaufträge für NER1 und NER2 auf der Zürcher Spitalliste 2023 Rehabilitation sind daher im Sinne der Ausführungen gemäss Kapitel 1.2.2 (Mindestfall- zahlen/-pflegetage) definitiv zu erteilen. Die ZURZACH Care Zürich AG informierte die Gesundheitsdi- rektion mit Schreiben vom 6. Februar 2026, die Rehaklinik Limmattal könne den Leistungsauftrag für MSK1 ab 1. Juni 2026 erfüllen. Der Leistungsbeginn ist entsprechend anzupassen. Der Leistungsauftrag ist im Sinne der Ausführungen gemäss Kapitel 1.2.2 (Mindestfallzahlen/ -pflegetage) bis 31. Dezember 2029 provisorisch zu verlängern.

1.2.4.7 Rehaklinik Zollikerberg Mit Beschluss Nr. 1104/2022 erteilte der Regierungsrat der Reha- klinik Zollikerberg den Leistungsauftrag für MSK2 Entzündliches Rheuma zur Deckung des diesbezüglichen Bedarfs übergangsweise – bis zum damals erwarteten Leistungsbeginn durch die Rehaklinik Triemli Zürich – für zwei Jahre befristet bis 31. Dezember 2024. Der Leistungsauftrag für MSK2 ist im Hinblick auf die verzögerte Inbetrieb- nahme des Neubaus der Rehaklinik Triemli Zürich (s. Ziff. 1.2.4.2) be- fristet bis 31. Dezember 2029 zu verlängern. Mit Schreiben vom 6. Februar 2026 stellte die ZURZACH Care Zü- rich AG einen Antrag auf zeitnahe Erteilung eines Leistungsauftrags für MSK4 Amputationen an die Rehaklinik Zollikerberg zur Sicherstellung einer durchgehenden und ausreichenden Abdeckung des Leistungsan- gebots der Leistungsgruppe MSK4 im Kanton Zürich. Ziel sei die Sicher- stellung der wohnortsnahen Versorgung von Amputationspatientinnen und -patienten im Kanton Zürich, da derzeit kein innerkantonaler und damit wohnortsnaher Leistungsauftrag für MSK4 bestehe. Der Aufbau der Rehaklinik Triemli Zürich werde noch mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Die Rehaklinik Zollikerberg sei die einzige Klinik, die diesen Leistungsauftrag aufgrund ihrer etablierten Behandlungspfade mit der Universitätsklinik Balgrist ohne Verzögerung anbieten könne. Zudem habe die Rehaklinik Zollikerberg seit der Zürcher Spitalplanung 2023 ihre Fallzahlen in MSK4 in enger Kooperation mit der Universitätsklinik Balgrist ausgebaut. Ohne einen Leistungsauftrag für MSK4 der Reha- klinik Zollikerberg würden die entsprechenden Leistungen in den nächs- ten Jahren ausschliesslich durch die Rehaklinik Bellikon abgedeckt. Infolgedessen könne es bei Verlegungen zu Verzögerungen kommen. Im Rahmen der umfassenden neuen Spitalplanung 2023 erteilte der Regierungsrat der Rehaklinik Bellikon und der Rehaklinik Triemli Zü- rich einen Leistungsauftrag für MSK4 auf der Zürcher Spitalliste 2023 Rehabilitation. Das damalige Gesuch von ZURZACH Care Zürich AG

um Erteilung eines Leistungsauftrags für MSK4 an die Rehaklinik Zollikerberg wurde mangels Bedarfs und mit Verweis auf die beiden anderen, besser geeigneten Leistungserbringer rechtskräftig abgewiesen (RRB Nr. 1104/2022, Ziff. 4.4.7). Neue Leistungsaufträge an neue oder bisherige Leistungserbringer werden ausserhalb einer umfassenden neuen Spitalplanung nur sehr zurückhaltend und grundsätzlich nur bei nachgewiesenem Bedarf bzw. bei Unterversorgung erteilt. Wie die ZUR- ZACH Care Zürich AG richtigerweise festhält, verfügt bis zur Inbetrieb- nahme des Neubaus der Rehaklinik Triemli Zürich in rund drei Jahren nur die Rehaklinik Bellikon über einen Leistungsauftrag für MSK4 auf der Zürcher Spitalliste 2023 Rehabilitation. Eine Evaluation der im Rahmen der Spitalplanung 2023 für den Versorgungsbereich Rehabili- tation erstellten Bedarfsprognose im Abgleich mit den Daten 2023 und 2024 hat gezeigt, dass die damalige Prognose grundsätzlich zutreffend war. Für die Leistungsgruppe MSK4, in der jährlich nur wenige Fälle zu erwarten sind, liegt die Prognose für die Jahre 2023 und 2024 sogar etwas über den tatsächlich behandelten Zürcher Fällen (Prognose 2023: 56, Fälle 2023: 53; Prognose 2024: 56, Fälle 2024: 46). Entgegen der An- nahme der Gesuchstellerin bestehen keine Hinweise auf eine zu erwar- tende erhebliche Verschiebung oder gar Steigerung des Bedarfs verglichen mit der im Rahmen der Zürcher Spitalplanung 2023 erstellten Bedarfs- prognose. Die Rehaklinik Zollikerberg hat im Übrigen in der Summe der Jahre 2023 (15) und 2024 (20) den doppelten Wert der vorgesehenen Mindestfallzahl in MSK4 (25) nicht erreicht. Die Rehaklinik Bellikon erfüllt alle Anforderungen eines Leistungs- auftrags für die Leistungsgruppe MSK4, insbesondere auch die jährlich zu erreichenden Mindestfallzahlen (2023: 71, 2024: 53). Auf Nachfrage der Gesundheitsdirektion hat sie glaubhaft und verbindlich zugesichert, bis zur Inbetriebnahme des Neubaus der Rehaklinik Triemli Zürich sämtliche Zürcher Fälle übernehmen und fachlich optimal versorgen zu können. Somit ist in der Übergangszeit bis zur Erfüllung des Leistungs- auftrags für MSK4 durch die Rehaklinik Triemli Zürich keine Unter- versorgung zu erwarten. Der Bedarf in der Leistungsgruppe MSK4 kann folglich mit den der- zeit auf der Zürcher Spitalliste 2023 Rehabilitation mit einem Leistungs- auftrag berücksichtigten Kliniken, der Rehaklinik Bellikon und ab August 2029 zusätzlich der Rehaklinik Triemli Zürich, gedeckt werden. Die Erteilung eines weiteren Leistungsauftrags an die Rehaklinik Zol- likerberg schaffte spätestens ab Inbetriebnahme des Neubaus der Reha- klinik Triemli Zürich erhebliche Überkapazitäten in dieser Leistungs- gruppe. Die wohnorts- und akutspitalnahe Rehabilitationsversorgung der Patientinnen und Patienten ist grundsätzlich – in Ergänzung zu be- stehenden, zumeist wohnorts- und akutspitalfernen Versorgungsangebo-

ten (s. dazu Strukturbericht Spitalplanung 2023 vom August 2022, S. 184, 199) – erwünscht. Mit Blick auf die bisher durch die Rehaklinik Zolliker- berg behandelte Anzahl Zürcher Fälle in den Jahren 2023 (12) und 2024 (16) und die begrenzte Zeitdauer von rund drei Jahren, in der kein Lis- tenspital im Kanton Zürich Leistungen der Leistungsgruppe MSK4 er- bringen wird, ist allerdings nicht davon auszugehen, dass es diesbezüg- lich zu einer eigentlichen Versorgungslücke kommen wird. Das Gesuch der ZURZACH Care Zürich AG um Erteilung eines Leistungsauftrags für MSK4 an die Rehaklinik Zollikerberg ist entsprechend abzuweisen.

1.2.4.8 Rehaklinik Kilchberg Die Rehaklinik Kilchberg hat ihren Betrieb Ende 2023 eingestellt (s. Ziff. 1.2.4.6). Sie ist daher aus der Zürcher Spitalliste 2023 Rehabili- tation zu entfernen.

1.2.4.9 Klinik Susenberg Mit Beschluss Nr. 1104/2022 erteilte der Regierungsrat der Klinik Susenberg den Leistungsauftrag für INO1 Internistisch infolge nicht erreichter Mindestfallzahlen provisorisch bis 31. Dezember 2026. Sie hat in der Summe der Jahre 2023 (85) und 2024 (67) den doppelten Wert der vorgesehenen Mindestfallzahl in INO1 (100) nicht erreicht. Der Leistungsauftrag für INO1 ist im Sinne der Ausführungen gemäss Kapi- tel 1.2.2 (Mindestfallzahlen/-pflegetage) provisorisch bis 31. Dezember 2029 zu verlängern.

1.2.4.10 Universitätsklinik Balgrist Keine Änderungen.

1.2.4.11 Kinder-Reha Schweiz Keine Änderungen.

1.2.4.12 Rehaklinik Bellikon Keine Änderungen.

1.2.4.13 Rehaklinik Bad Zurzach Keine Änderungen.

1.2.4.14 aarReha Schinznach Keine Änderungen.

1.2.4.15 Rehaklinik Gais Mit Beschluss Nr. 1104/2022 erteilte der Regierungsrat der Rehakli- nik Gais den Leistungsauftrag für RKA1 Allgemein kardiovaskulär in Kombination mit ERW und GER zur Deckung des diesbezüglichen Bedarfs übergangsweise – bis zum damals erwarteten Leistungsbeginn durch die Rehaklinik Triemli Zürich – für zwei Jahre befristet bis 31. De- zember 2024. Der Leistungsauftrag für RKA1 ist im Hinblick auf die verzögerte Inbetriebnahme des Neubaus der Rehaklinik Triemli Zürich (s. Ziff. 1.2.4.2) befristet bis 31. Dezember 2029 zu verlängern.

1.2.4.16 REHAB Basel Keine Änderungen.

1.2.4.17 Rehaklinik Davos Clavadel Keine Änderungen.

1.2.4.18 Hochgebirgsklinik Davos Keine Änderungen.

1.2.4.19 Rehaklinik Valens Keine Änderungen.

1.2.4.20 Rehaklinik Zihlschlacht Keine Änderungen.

1.2.4.21 Klinik Schloss Mammern Keine Änderungen.

1.2.4.22 Rehaklinik Dussnang Keine Änderungen.

2. Finanzielle Auswirkungen Die Änderungen der Zürcher Spitalliste 2023 Rehabilitation mit Wir- kung ab 1. Mai 2026 lassen keine Auswirkungen auf das kantonale Bud- get erwarten.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Zürcher Spitalliste 2023 mit Leistungsaufträgen der Spitäler im Versorgungsbereich Rehabilitation wird im Sinne der Erwägungen rückwirkend auf den 1. Mai 2026 aktualisiert und festgesetzt. Sie trägt ab sofort die Bezeichnung Zürcher Spitalliste 2023 Rehabilitation (Ver- sion 2026.1; gültig ab 1. Mai 2026).

II. Gesuche, die nicht oder nicht im beantragten Umfang in der Zür- cher Spitalliste 2023 Rehabilitation berücksichtigt sind, werden im Sinne der Erwägungen abgewiesen.

III. Die Zürcher Spitalliste 2023 Rehabilitation wird auf der Webseite der Gesundheitsdirektion (zh.ch/de/gesundheit/spitaeler-kliniken/spital- planung.html) veröffentlicht.

IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben wer- den. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu be- zeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

V. Dieser Beschluss und die Zürcher Spitalliste 2023 Rehabilitation werden im Amtsblatt veröffentlicht.

VI. Mitteilung an folgende Parteien, für sich und zuhanden ihrer Rechtsträger (E): – aarReha Schinznach, Badstrasse 55, 5116 Schinznach-Bad – Adus Medica AG, Breitestrasse 11, 8157 Dielsdorf – Clienia Privatklinik Littenheid, Hauptstrasse 130, 9573 Littenheid – Clienia Privatklinik Schlössli, Schlösslistrasse 8, 8618 Oetwil am See – Forel Klinik AG, Islikonerstrasse 5, 8548 Ellikon an der Thur – Geburtshaus Delphys, Badenerstrasse 177, 8003 Zürich – Geburtshaus Winterthur AG, Hohfurristrasse 57, 8408 Winterthur – Geburtshaus Zürcher Oberland, Schürlistrasse 3, 8344 Bäretswil – GZO AG Spital Wetzikon, Spitalstrasse 66, Postfach, 8620 Wetzikon – Hochgebirgsklinik Davos, Herman-Burchard-Strasse 1, 7265 Davos- Wolfgang – Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland, Wieshof- strasse 102, Postfach 144, 8408 Winterthur – Kantonsspital Winterthur, Brauerstrasse 15, Postfach 834, 8401 Winterthur – Kinder-Reha Schweiz, Mühlebergstrasse 104, 8910 Affoltern am Albis – Klinikgruppe Valens, Rehaklinik Davos Clavadel, Klinikstrasse 6, 7272 Davos Clavadel – Klinikgruppe Valens, Rehaklinik Gais, Gäbrisstrasse 1172, Postfach 131, 9056 Gais – Klinikgruppe Valens, Rehaklinik Triemli Zürich, Birmensdorfer- strasse 497, 8063 Zürich – Klinikgruppe Valens, Rehaklinik Valens, Taminaplatz 1, 7317 Valens – Klinikgruppe Valens, Rehaklinik Wald, Faltigbergstrasse 7, 8636 Wald – Klinik Hirslanden AG, Witellikerstrasse 40, 8032 Zürich – Klinik Lengg, Bleulerstrasse 60, 8008 Zürich – Klinik Meissenberg AG, Meisenbergstrasse 17, Postfach 1060, 6301 Zug – Klinik Schloss Mammern, Dr. A. O. Fleisch-Strasse 3, 8265 Mammern – Klinik Sonnenhof, Sonnenhofstrasse 15, 9608 Ganterschwil – Klinik Susenberg, Schreberweg 9, 8044 Zürich – Limmatklinik AG, Hardturmstrasse 133, 8005 Zürich – Modellstation SOMOSA, Zum Park 20, 8404 Winterthur – Privatklinik Hohenegg, Hohenegg 1, 8706 Meilen

– Psychiatrische Universitätsklinik Zürich, Lenggstrasse 31, 8032 Zürich – REHAB Basel, Im Burgfelderhof 40, Postfach, 4012 Basel – Rehaklinik Bellikon, Mutschellenstrasse 2, Postfach, 5454 Bellikon – Rehaklinik Dussnang AG, Kurhausstrasse 34, 8374 Dussnang – Rehaklinik Zihlschlacht AG, Hauptstrasse 2–4, 8588 Zihlschlacht – Sanatorium Kilchberg AG, Alte Landstrasse 70, 8802 Kilchberg – Schulthess Klinik, Lengghalde 2, 8008 Zürich – See-Spital Horgen, Asylstrasse 19, Postfach 280, 8810 Horgen 1 – Spital Affoltern, Sonnenbergstrasse 27, 8910 Affoltern am Albis – Spital Bülach, Spitalstrasse 24, 8180 Bülach – Spital Limmattal, Urdorferstrasse 100, 8952 Schlieren – Spital Männedorf AG, Asylstrasse 10, 8708 Männedorf – Spital Uster, Brunnenstrasse 42, Postfach, 8610 Uster – Spital Zollikerberg, Trichtenhauserstrasse 20, 8125 Zollikerberg – Stadtspital Zürich, Birmensdorferstrasse 497, 8063 Zürich – Stiftung Kliniken Valens, Taminaplatz 1, 7317 Valens – Suchtfachklinik Zürich, Emil-Klöti-Strasse 18, 8037 Zürich – Sune-Egge, Sozialwerke Pfarrer Sieber, Riedenhaldenstrasse 11, 8046 Zürich – Universitäts-Kinderspital Zürich, Lenggstrasse 30, 8008 Zürich – Universitätsklinik Balgrist, Forchstrasse 340, 8008 Zürich – Universitätsspital Zürich, Rämistrasse 100, 8091 Zürich – Uroviva Klinik für Urologie, Zürichstrasse 5, 8180 Bülach – ZURZACH Care Rehaklinik Bad Zurzach, Quellenstrasse 34, 5330 Zurzach – ZURZACH Care Rehaklinik Limmattal, Urdorferstrasse 100, 8952 Schlieren – ZURZACH Care Rehaklinik Zollikerberg, Trichtenhauser- strasse 20, 8125 Zollikerberg – ZURZACH Care Zürich AG, Weinbergstrasse 29, 8006 Zürich sowie an: – Ärztegesellschaft des Kantons Zürich, Nordstrasse 15, 8006 Zürich – Bundesamt für Gesundheit, Schwarzenburgstrasse 157, 3003 Bern – Chef- und Leitende Ärzteschaft Kanton Zürich, CAe Klinik Innere Medizin, Stadtspital Zürich Waid, 8037 Zürich – Einkaufsgemeinschaft HSK, Postfach, 8081 Zürich – Gemeindepräsidienverband Kanton Zürich, Hirschengraben 20, 8001 Zürich – Gesundheits- und Umweltdepartement der Stadt Zürich, Departementssekretariat, Grüngasse 19, 8004 Zürich

– Gesundheitsdepartemente und -direktionen aller Kantone (per E-Mail durch die Gesundheitsdirektion) – Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und ‑direktoren (per E-Mail durch die Gesundheitsdirektion) – prio.swiss, Waisenhausplatz 25, 3011 Bern – santésuisse, Hauptsitz, Römerstrasse 20, 4502 Solothurn – tarifsuisse ag, Standort Solothurn (Hauptsitz), Römerstrasse 20, Postfach, 4502 Solothurn – Verband Zürcher Krankenhäuser, Nordstrasse 15, 8006 Zürich – Zürcher Privatkliniken, c/o Privatklinik Bethanien, Toblerstrasse 51, 8044 Zürich – Gesundheitsdirektion

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Zürcher Spitalliste 2023 Rehabilitation, Änderungen ab 1. Mai 2026, Festsetzung | Lexipedia | Lexipedia