RRB Nr. 61/2014
Gemeindewesen, Politische Gemeinde Hombrechtikon, Gemeindeordnung, Änderung, Genehmigung
22 janvier 2014Allemand2 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Politische Gemeinde Hombrechtikon, Gemeindeordnung, Änderung, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. Januar 2014
61. Gemeindeordnung (Hombrechtikon)
Erwägungen
1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 KV regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Gemeindeordnungen bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Der Regierungsrat prüft die Gemeindeordnungen auf ihre Rechtmässigkeit (vgl. Art. 89 Abs. 3 KV). Die Genehmigung durch den Regierungsrat hat konstitutive Wirkung, d. h., die entsprechenden Gemeindebeschlüsse werden erst nach der Genehmigung wirksam. Allfällige Mängel werden durch die Genehmi- gung nicht geheilt.
2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Hombrechtikon haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 24. November 2013 gleich- zeitig zwei Teilrevisionen ihrer Gemeindeordnung beschlossen. Die eine Teilrevision umfasst im Wesentlichen eine Erhöhung der Finanzkompe- tenzen des Gemeinderates und eine Verkleinerung der Mitgliederzahl der Schulpflege von neun auf sieben. Mit der anderen Teilrevision wird im Wesentlichen die Gemeindeanstalt «Hom’Care» ermächtigt, sich für Investitionsvorhaben bis zu einem Gesamtbetrag von 53 Mio. Franken zu verschulden, wobei Darlehen von über 1 bis 3 Mio. Franken pro Einzel- fall der Zustimmung des Gemeinderates bedürfen, Darlehen von über 3 bis 5 Mio. Franken der Zustimmung der Gemeindeversammlung und Darlehen von über 5 Mio. Franken der Zustimmung der Stimmberech- tigten an der Urne. Gleichzeitig wird die Bestimmung zum Dotations- kapital ersatzlos aufgehoben. Die geänderten Bestimmungen geben zu keinen rechtlichen Bemer- kungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Hom- brechtikon am 24. November 2013 beschlossenen Änderungen der Gemeindeordnung werden genehmigt.
II. Mitteilung an den Gemeinderat Hombrechtikon, Feldbachstrasse 12, 8634 Hombrechtikon, den Bezirksrat Meilen, Dorfstrasse 38, Postfach, 8706 Meilen, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi