RRB Nr. 619/2015
Projektanträge im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverordnung, 1. Quartal 2015, Freigabe
10 juin 2015Allemand5 min
Source zh.ch
Projektanträge im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverordnung, 1. Quartal 2015, Freigabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. Juni 2015
619. Projektanträge der Gesundheitsdirektion im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverordnung, 1. Quartal 2015
Erwägungen
A. Standardprozess Nettoinvestitionen Hochbau Die Immobilienverordnung vom 24. Januar 2007 (ImV) regelt die Pla- nung und Steuerung des Bestandes und der Nutzung der Betriebsliegen- schaften des Kantons, die Abwicklung von Nettoinvestitionen im Hoch- bau, die solche Liegenschaften betreffen, und die Bewirtschaftung der Liegenschaften (§ 1 ImV). Für die Abwicklung von Investitionsprojek- ten im Hochbau gilt der Standardprozess, wie er in den §§ 8 ff. ImV be- schrieben ist. Die vorliegenden Projektanträge halten die Ergebnisse der Projektskizzenprüfung und der Nutzwertanalyse fest. Die gegenwärtige Gewichtung der Kriterien der Nutzwertanalyse wurde mit RRB Nr. 336/ 2011 festgelegt. Stimmt der Regierungsrat den Projektanträgen zu, werden die Pro- jekte für die nachfolgende Phase des Standardprozesses freigegeben. Über die weitere Entwicklung der Projekte wird gemäss Zuständigkeit nach dem allgemeinen Finanzhaushaltsrecht im Rahmen von Ausgabenbe- willigungen entschieden.
B. Projektanträge Gemäss § 15 ImV entscheidet der Regierungsrat über die Projektan- träge von Projekten der Klassen 1 und 2 und allenfalls 3. Damit werden die Vorhaben für die nächste Phase des Standardprozesses (Vorstudie) freigegeben. In der Phase Vorstudie wird das Projekt weiterentwickelt. In einzelnen Fällen, insbesondere bei Kleinvorhaben und Ersatzinvesti- tionen, ist die Phase Vorstudie weder erforderlich noch zweckmässig. In diesen Fällen wird das Projekt direkt für die Phase Projektierung frei- gegeben. Nachstehend aufgeführte Projektanträge haben die vorgängige Nutz- wertanalyse gemäss § 12 ImV mit einem genügend hohen Nutzwert ab- geschlossen. Der Nutzwert bildet die Grundlage für die Ermittlung der Realisierungsreihenfolge. Die angeführten Nettoinvestitionssummen zu den einzelnen Projekten sind als erste, der aktuellen Phase entsprechende Kostenannahmen zu interpretieren.
Tabelle 1: Projektanträge Investitionsvorhaben Klasse 1 gemäss § 10 Abs. 1 lit. a ImV Objekt Projekt Projektierung/ Nettoinvestitionen Vorstudie Nutzer Realisierung Hochbau in Franken in Franken 1. Winterthur, Notfall 2016 2015–2019 12 800 000 150 000 Kantonsspital
Tabelle 2: Projektanträge Investitionsvorhaben Klasse 2 gemäss § 10 Abs. 1 lit. b ImV Objekt Projekt Projektierung/ Nettoinvestitionen Vorstudie Nutzer Realisierung Hochbau in Franken in Franken 2. Winterthur, Klinik Schlosstal, 2015–2016 2 000 000 – Integrierte Psychiatrie Haus Gelb 2 C/D, Winterthur – Zürcher Umbau von Büros Unterland und Behandlungs- räumen
Projektanträge Investitionsvorhaben Klasse 1 gemäss § 10 Abs. 1 lit. a ImV 1. Winterthur, Kantonsspital, Notfall 2016 Ausgangslage Die Anzahl der Notfallpatientinnen und -patienten ist am Kantons- spital Winterthur in den letzten Jahren stark angestiegen und erfordert zusätzliche Raumkapazitäten. Die Notfallversorgung von Erwachsenen und Kindern findet an unterschiedlichen Standorten statt. Dadurch er- geben sich Doppelspurigkeiten und zeitliche Verzögerungen, Synergien können nicht genutzt werden. Zudem befand sich ein Teil des Kinder- notfalls im abzubrechenden Hochhaus. Heute ist der Kindernotfall pro- visorisch im EG des Behandlungstraktes untergebracht. Die Neuorgani- sation des Notfalls erfolgt in Abstimmung mit dem Ersatzneubau Hoch- haus. Auf der Grundlage von RRB Nr. 7/2012 betreffend Projektanträge der Gesundheitsdirektion, 3. Quartal 2011, wurde bereits zum Vorgängerpro- jekt «Angliederung des Kindernotfalls an den Interdisziplinären Notfall» eine Vorstudie erstellt. Es kann daher direkt in die Phase Projektierung Bauprojekt eingetreten werden. Projektziel Durch die Zusammenlegung und Erweiterung des Notfalls wird die Notfallversorgung der gestiegenen Nachfrage angepasst und die Wirt- schaftlichkeit verbessert.
Nutzwertanalyse Die Kostenangaben beruhen auf Annahmen und einer Grobkosten- schätzung. Technisch bestehen keine Risiken. Tabelle 3: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre 2014 2015–2016 2016–2019
Tabelle 4: Investitionen 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Total Investitionskosten in Franken 150 000 400 000 2 000 000 4 000 000 5 750 000 500 000 12 800 000 Das Vorgängerprojekt ist im Budget 2015 sowie in der Realisierungs- reihenfolge für den KEF 2015–2018 mit insgesamt Fr. 3 500 000 enthalten. Die Finanzierung des Restbetrages für das erweiterte Projekt wird durch Verschiebung von anderen Projekten innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilitation, sichergestellt. Die Ausgabe für die Phase Vorstudie ging zulasten der Leistungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilitation, Konto 6310. 3131, Planungen und Projektierungen Dritter; die Ausgabe für die übri- gen Phasen geht zulasten der gleichen Leistungsgruppe, Konto 6350. 5041, Erneuerungsunterhalt Hochbauten. Projektanträge Investitionsvorhaben Klasse 2 gemäss § 10 Abs. 1 lit. b ImV 2. Winterthur, Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland, Klinik Schlosstal, Haus Gelb 2 C/D, Umbau von Büros und Behandlungsräumen Ausgangslage Die ehemalige Pflegestation auf dem Geschoss 2 C/D verfügt über eine ungünstige Raumstruktur für Büros und Behandlungszwecke. Projektziel Die Raumstruktur auf dem Geschoss 2 C/D entspricht den betriebli- chen Erfordernissen. Die Umgestaltung und Sanierung des Geschosses gelten als Pilotsanierung für das gesamte Gebäude Haus Gelb (einschliess- lich Fenster und Fassade). Nutzwertanalyse Die Kostenangaben beruhen auf Annahmen und einer Grobkosten- schätzung. Technisch bestehen keine Risiken.
Tabelle 5: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre – 2015 2015–2016
Tabelle 6: Investitionen 2015 2016 Total Investitionskosten in Franken 1 040 000 960 000 2 000 000 Für die Gesamtsanierung des Hauses Gelb sind im Budget 2015 so- wie in der Realisierungsreihenfolge für den KEF 2015–2018 insgesamt Fr. 6 000 000 eingestellt. Darin sind die Baumassnahmen auf dem Ge- schoss 2 C/D enthalten. Die Ausgabe geht zulasten der Leistungsgruppe Nr. 6400, Psychiatrische Versorgung, Konto 6450.5041, Erneuerungsunter- halt Hochbauten.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Folgende Projektanträge werden genehmigt: a. Winterthur, Kantonsspital, Notfallstation 2016 b. Winterthur, Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland, Klinik Schlosstal, Haus Gelb 2 C/D, Umbau von Büros und Behand- lungsräumen
II. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Gesund- heitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi