Liegenschaften, Brüttisellen, Birkenstrasse 26/28/30, Übertragung ins Verwaltungsvermögen, neue Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. Januar 2011
62. Liegenschaft, Birkenstrasse 26, 28 und 30, Brüttisellen (Übertragung in das Verwaltungsvermögen)
Erwägungen
A. Die Liegenschaft Kat.-Nr. 5158, Birkenstrasse 26, 28 und 30 in Brüttisellen, ein Mehrfamilienhaus mit 18 Wohnungen, wurde 1971 für den Strassenfonds erworben. Die jährlichen Nettomietzinseinnahmen belaufen sich auf Fr. 159 912. Die Liegenschaft wird für Strassenzwecke nicht mehr benötigt und sollte aus diesem Grund veräussert werden. Im Rahmen des Mitberichtsverfahrens für die Veräusserungsliste 2010 gemäss § 46 Abs. 2 FCV (LS 611.2) meldete die Sicherheitsdirektion Eigenbedarf an, zur Unterbringung von Asylbewerbern durch das Kantonale Sozialamt. Aus diesem Grund soll die Liegenschaft ins Verwaltungsvermögen übertragen werden.
B. Der Buchwert der Liegenschaft betrug am 1. November 2010 Fr. 2 076 260. Sie ist in den letzten vier Jahren nicht neu bewertet wor- den. Deshalb wurde die Liegenschaft vor der Übertragung durch Wüest & Partner AG mit Datum vom 8. November 2010 neu mit Fr. 2 441 000 bewertet. Der Buchwert wurde auf den 30. November 2010 angepasst.
C. Im Detail handelt es sich um folgende Anlagen: Kat.-Nummer Bezeichnung Adresse Fläche Buchwert Buchwert (in Franken) (in m2) Land Gebäude 200–5158 Land 2521 1 010 000 Gebäude Birkenstrasse 26 477 000 Gebäude Birkenstrasse 28 477 000 Gebäude Birkenstrasse 30 477 000 Zwischentotal 1 010 000 1 431 000 Total 2 441 000 Die Übertragung ins Verwaltungsvermögen erfolgt zum aktuellen Buchwert (§ 11 Abs. 2 RLV).
D. Der Gesamtbetrag von Fr. 2 441 000 für die Übertragung der Liegen- schaft ins Verwaltungsvermögen kann durch Einsparungen innerhalb der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3500, Kantonales Sozialamt, verfügbar gemacht werden. Die Übertragung der Liegen- schaft erfolgt rückwirkend auf den 31. Dezember 2010. Sie erfolgt gestützt auf §§ 4 und 6 der Asylfürsorgeverordnung als neue Ausgabe gemäss § 37 Abs. 1 CRG.
E. Die durchschnittlichen Kapitalfolgekosten für die Ausgabe von Fr. 2 441 000 betragen jährlich Fr. 146 630. Sie bestehen aus den Ab- schreibungen, die sich aus den unterschiedlichen Abschreibungssätzen pro Bauteilgruppe zusammensetzen, und den jährlichen kalkulatorischen Zinsen von 3,0% der Baukosten. Die Kapitalfolgekosten sowie die jähr- lich anfallenden betrieblichen und personellen Folgekosten können mit der vom Bund ausgerichteten Pauschale für Asylsuchende vollständig gedeckt werden. Im Zusammenhang mit der beabsichtigten Nutzung durch das Kantonale Sozialamt sind keine baulichen Massnahmen vor- gesehen. Vorbehalten bleiben die mit dem sukzessiven Übergang von den bisherigen Mieterschaften zur Unterbringung von Asylbewerbern allfällig verbundenen kleineren «Pinselrenovationen», die durch die Bundespauschale finanziert werden können. Investitionskategorie Kostenanteil Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (Fr.) (Bauteilgruppe) Fr. % Jahre Kalk. Zinsen Abschreibung Total Hochbauten Rohbau 1 726 000 29,7% 32 18 717 22 688 41 405 Hochbauten Rohbau 2 225 000 9,2% 15 4 725 15 000 19 725 Hochbauten Ausbau 240 000 9,8% 9 3 600 24 000 27 600 Hochbauten Installationen 240 000 9,8% 9 3 600 24 000 27 600 Zwischentotal 1 431 000 58,6% 30 642 85 688 116 330 Land 1 010 000 41,4% 30 300 – 30 300 Total 2 441 000 100,0% 60 942 85 688 146 630
F. Beim vorliegenden Geschäft kommt der zeitgerechten Information der örtlichen Behörden über die beabsichtigte Verwendung der Liegen- schaft durch das Kantonale Sozialamt eine besondere Bedeutung zu. Es rechtfertigt sich deshalb, diesen Beschluss einstweilen nicht zu veröf- fentlichen (lit. C der Erwägungen zu RRB Nr. 1981/2009).
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Liegenschaft Birkenstrasse 26, 28 und 30 in Brüttisellen wird zum Buchwert von Fr. 2 441 000 rückwirkend auf den 31. Dezember 2010 vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen übertragen.
II. Für die Übertragung der Liegenschaft ins Verwaltungsvermögen wird eine neue Ausgabe von Fr. 2 441 000 zulasten der Investitionsrech- nung der Leistungsgruppe Nr. 3500, Kantonales Sozialamt, bewilligt.
III. Dieser Beschluss ist bis zur Information der örtlichen Behörden über den Verwendungszweck der Liegenschaft durch das Kantonale Sozialamt nicht öffentlich.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion, die Baudirektion und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi