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Décision

RRB Nr. 627/2010

Gemeindewesen, Kläranlageverband Buechbrunnen, neue Statuten, Genehmigung

28 avril 2010Allemand2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Kläranlageverband Buechbrunnen, neue Statuten, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. April 2010

627. Gemeindewesen (Kläranlageverband Buechbrunnen)

Erwägungen

1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeinde- gesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Genehmigung des Regierungsrates (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandsstatu- ten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Politischen Gemeinden Dachsen und Laufen-Uhwiesen bilden seit 1972 unter der Bezeichnung «Kläranlageverband Buechbrunnen» einen Zweckverband für den Bau und Betrieb einer gemeinsamen Abwasserreinigungsanlage (RRB Nr. 6151/1972). Aufgrund der verfas- sungsrechtlichen Vorgabe, Zweckverbände demokratisch zu organisie- ren, sind die Gemeinden übereingekommen, die Zweckverbandssta- tuten einer Totalrevision zu unterziehen. Die Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden haben den neuen Statuten am 26. November und am 3. Dezember 2009 zugestimmt. Der Bezirksrat Andelfingen hat be- stätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse der Verbandsgemeinden keine Rechtsmittel erhoben wurden. Die Neuerungen betreffen im Wesentlichen Anpassungen an die Vorgaben der Kantonsverfassung betreffend die demokratische Zweckverbandsorganisation sowie die Erhöhung der Ausgabenbewilligungskompetenzen des Vorstands. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Baudirektion

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Statuten des Kläranlageverbands Buechbrunnen werden ge- nehmigt.

II. Mitteilung an den Kläranlageverband Buechbrunnen, Gemeinde- verwaltung Dachsen, Dorfstrasse 16, 8447 Dachsen, die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden Dachsen, Dorfstrasse 16, 8447 Dachsen, und

Laufen-Uhwiesen, Dorfstrasse 28, 8248 Uhwiesen, den Bezirksrat An- delfingen, Schlossgasse 14, 8450 Andelfingen, sowie an die Baudirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi