RRB Nr. 63/2013
Meliorationen, Truttikon, Flurgenossenschaft, Statuten, Genehmigung
23 janvier 2013Allemand2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Januar 2013
63. Meliorationen (Flurgenossenschaft Truttikon,
Erwägungen
Statutengenehmigung) Die Flurgenossenschaft Truttikon ersucht um die Genehmigung der neuen Statuten. Die Statuten vom 11. März 1951 entsprachen nach ver- schiedenen Gesetzesänderungen und Änderungen tatsächlicher Natur nicht mehr den an sie gestellten Anforderungen. Die Genossenschaft hat deshalb an der Generalversammlung vom 5. April 2012 neue Statuten beschlossen. Sie entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen und sind daher zu genehmigen (§ 104 Abs. 2 Landwirtschaftsgesetz vom 2. Sep- tember 1979). Die Erneuerung der Werkpläne 1:1000 ist vorderhand nicht erforderlich.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Statuten der Flurgenossenschaft Truttikon vom 5. April 2012 werden genehmigt.
II. Die Flurgenossenschaft Truttikon wird eingeladen, die Statuten zu vervielfältigen und wie folgt zuzustellen: an das Amt für Landschaft und Natur, Abteilung Landwirtschaft, vier Exemplare, an das Grundbuchamt Stammheim fünf Exemplare, an den Gemeinderat Truttikon und an den Bezirksrat Andelfingen je ein Exemplar.
III. Mitteilung an die Flurgenossenschaft Truttikon (Präsident: Fritz Hänni, Blachenstrasse 5, 8467 Truttikon), den Gemeinderat Truttikon, Diessenhoferstrasse 11, 8466 Trüllikon, den Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, 8450 Andelfingen, das Grundbuchamt Stammheim, Hauptstrasse 8, 8477 Oberstammheim, sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi