RRB Nr. 635/2014
Schloss Grüningen, Zuständigkeit, Änderung
4 juin 2014Allemand2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Juni 2014
635. Schloss Grüningen (Änderung der Zuständigkeit)
Erwägungen
Am 8. Dezember 2008 beschloss der Kantonsrat, Kulturgüter mit keinem oder geringem kommerziellem Nutzen vom Finanzvermögen in das Ver- waltungsvermögen der Baudirektion zu übertragen (Vorlage 4545). Davon ausgenommen waren kirchliche Liegenschaften, die mittlerweile weit- gehend den jeweiligen Kirchgemeinden übertragen werden konnten. Kirche und Schloss Grüningen verblieben zunächst im Verwaltungsver- mögen der Direktion der Justiz und des Innern. Mit Beschluss Nr. 824/ 2013 genehmigte der Regierungsrat die Abtretung der Kirche Grüningen mit Turmtrakt an die Kirchgemeinde Grüningen. Dazu war eine Abpar- zellierung der zu übertragenden Objekte erforderlich. Das als separates Grundstück geführte Schloss Grüningen verblieb auch nach der Abtre- tung von Kirche und Turmtrakt im Verwaltungsvermögen der Direktion der Justiz und des Innern. Das Schloss stellt ein Kulturgut von überregio- naler Bedeutung dar und weist keinen oder einen nur geringen kommer- ziellen Nutzen auf. In Nachachtung der Vorlage 4545 ist es ebenfalls ins Verwaltungsvermögen der Baudirektion zu übertragen. Das Grundstück Kat.-Nr. 2027, Grüningen, auf dem sich Schloss Grü- ningen befindet, weist eine Fläche von 4842 m2 auf. Als Kulturgut verfügen Grundstück und Gebäude über einen Buchwert von null Franken. Es ist gänzlich abgeschrieben. Tabelle 1: Grundstück Kat.-Nr. 2027 Fläche Buchwert am 31. Dezember 2013 Schloss Grüningen 4842 m2 Fr. 0.00
Tabelle 2: Gebäude auf Grundstück Kat.-Nr. 2027 Objekt Buchwert am 31. Dezember 2013 Schloss Grüningen Schlossgebäude Fr. 0.00
Tabelle 3: Übertragungswerte (Saldo der Tabellen 1 und 2) Vermögen am 1. Januar 2014 bei Gesamtwert Schloss Grüningen Baudirektion Fr. 0.00 Es ist ein Vermögensübertrag über Fr. 0.00 vom Buchungskreis Nr. 2201, Generalsekretariat, Führungsunterstützung / Zentrale Dienstleistungen der Direktion der Justiz und des Innern, in den Buchungskreis Nr. 8700, Immobilienamt, vorzunehmen. Der Vermögensübertrag erfolgt rückwir- kend auf den 1. Januar 2014.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Liegenschaft Schloss Grüningen, Grüningen, wird rückwirkend auf den 1. Januar 2014 mit einem Gesamtwert von Fr. 0.00 vom Buchungs- kreis Nr. 2201 in den Buchungskreis Nr. 8700 übertragen.
II. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Direktion der Justiz und des Innern und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi