RRB Nr. 636/2016
Strassen, Urdorf, 632 Birmensdorfer-/634 Feldstrasse, Instandsetzung, gebundene Ausgabe
22 juin 2016Allemand3 min
Source zh.ch
Strassen, Urdorf, 632 Birmensdorfer-/634 Feldstrasse, Instandsetzung, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. Juni 2016
636, Strassen (Urdorf, 632 Birmensdorfer-/634 Feldstrasse, Sanierung, Ausgabenbewilligung)
Erwägungen
A. Ausgangslage Mit Beschluss vom 22. Juni 2016 (Vorlage 5287) beantragte der Regie- rungsrat dem Kantonsrat, für den Neubau des Kreisels Birmensdorfer-/ Feldstrasse, die behindertengerechte Erneuerung der bestehenden Bus- haltestellen, die Redimensionierung der Feldstrasse, die Anpassung und Erneuerung der Strassenentwässerung und der Beleuchtung sowie die Anpassungen der Ein- und Ausfahrten auf die bzw. von der Staatsstrasse einen Objektkredit von Fr. 3 941 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. Bezüglich Be- schreibung der Ausgangslage und des Projekts sowie der Kostenauftei- lung und der Finanzierung kann darauf verwiesen werden.
B. Finanzierung und Bewilligung gebundene Ausgaben Neben diesen Ausbauarbeiten, die Gegenstand der Kreditbewilligung des Kantonsrates für eine neue Ausgabe sind, werden auch Sanierungs- arbeiten ausgeführt. Dafür fallen Ausgaben von Fr. 5 770 000 für die In- standsetzung des Belags und der Randabschlüsse im gesamten Projekt- perimeter an. Die Aufwendungen hierfür sind gebunden, weshalb für deren Bewilligung der Regierungsrat (§ 36 lit. b in Verbindung mit § 37 Abs. 2 lit. b CRG; LS 611) zuständig ist. Unter Vorbehalt der Kreditbe- willigung der Investitionskosten durch den Kantonsrat ist mit dem vor- liegenden Beschluss eine gebundene Ausgabe von Fr. 5 770 000 zu bewil- ligen. Die Finanzierung des gesamten Bauvorhabens, einschliesslich jener Teile, die Gegenstand der Kreditbewilligung des Kantonsrates sind, er- folgt über die Investitions- und die Erfolgsrechnung.
In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 11 870 000 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler ver- bucht: Budgetierung Gebundene Neue Total Ausgaben Ausgaben in Franken in Franken in Franken in Franken Konto 8400 Kanton Zürich Kanton Zürich Gemeinde Urdorf Erfolgsrechnung 31410 80050 (49%) 5 770 000 5 770 000 Staatsstrassen Baulicher Unterhalt (federführend) Investitionsrechnung 50100 00000 (3%) 370 000 370 000 Fussgängeranlagen 50110 80020 (6%) 740 000 740 000 Staatsstrassen Anteil öV 50110 80010 (5%) 580 000 580 000 Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen 50130 00000 (1%) 160 000 160 000 Fahrradanlagen 50110 00000 (36%) 2 091 000 2 159 000 4 250 000 Staatsstrassen Total 5 770 000 3 941 000 2 159 000 11 870 000 Nach der Kreditbewilligung der neuen Ausgaben durch den Kantonsrat wird der Regierungsrat das Projekt nach § 15 des Strassengesetzes (StrG; LS 722.1) festsetzen. In der vorliegenden Ausgabenbewilligung ist die mit Verfügung des Tiefbauamts Nr. 1646/2013 bewilligte Ausgabe von Fr. 390 000 enthalten. Diese Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt 84S-70102, Urdorf, 632 Birmensdorfer-/634 Feldstrasse aufzunehmen. Die Kostenanteile für Fussgängeranlagen, Staatsstrassen Anteil öV, Staatsstrassen Beleuch- tungsanlagen, Fahrradanlagen, Staatsstrassen sind umzubuchen. Der Betrag ist im Budget 2016 mit Fr. 100 000 enthalten und im KEF 2016–2019 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Instandsetzung der Fahrbahn an der 632 Birmensdorfer-/ 634 Feldstrasse in Urdorf wird unter Vorbehalt der Kreditbewilligung der neuen Ausgaben durch den Kantonsrat eine gebundene Ausgabe von Fr. 5 770 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 26. Januar 2016)
III. Die Verfügung des Tiefbauamts Nr. 1646/2013 wird aufgehoben.
IV. Mitteilung an den Gemeinderat Urdorf, Bahnhofstrasse 46, 8902 Urdorf (ES) sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi