RRB Nr. 637/2023
Berufsschule Bülach, Schulraumprovisorium, gebundene Ausgabe
24 mai 2023Allemand6 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. Mai 2023
637. Berufsschule Bülach, Schulraumprovisorium
Erwägungen
(gebundene Ausgabe)
Ausgangslage Die Bevölkerung des Kantons Zürich wächst gemäss Prognose des Statistischen Amtes bis 2050 um rund 29% auf rund 2 Mio. an. Bereits in den letzten zehn Jahren gab es ein Wachstum von über 12%. Daraus folgt eine Zunahme der Anzahl von Lernenden, unter anderem an den Berufsschulen. Die Berufsschule Bülach ist seit Kurzem zusätzlich vom Kapazitätsdruck betroffen, da es bei mehreren grossen Lehrbetrieben im Bereich KV eine Verlagerung aus dem Raum Zürich in den Raum Bülach gab. Mittelfristig ist eine Erweiterung der Schulanlage Schwerzgrueb ge- plant. Bis zur Umsetzung ist ab dem Schuljahr 2023/2024 ein Schulraum- provisorium mit drei zusätzlichen Unterrichtszimmern auf dem Schul- areal erforderlich. Dafür kann der bisher bei der Berufsfachschule Uster stehende Kilchwiesenpavillon wiederverwendet werden. Dort wird dieser nicht mehr benötigt.
Projekt Der bisher in Uster stehende Pavillon besteht aus Holzrahmenelemen- ten. Er wird demontiert und in Bülach wieder aufgebaut. Dabei werden möglichst viele Bauteile weiterverwendet. Dafür muss ein entsprechen- des Fundament neu gebaut werden. Mit einer zusätzlichen Dämmung aller Böden, Wände und des Flachdachs wird das Gebäude an die heutigen Vorschriften angepasst. Es werden neue Fenster mit 3-fach-Isolierver- glasung eingebaut. Da die bisherige Fassadenverkleidung aus asbesthal- tigen Eternitplatten besteht, wird sie durch neue Eternitplatten ersetzt. Eine neue Luft/Wasser-Wärmepumpe ersetzt die bestehende Gashei- zung. Die vorhandenen Konvektoren können beibehalten werden. Die Elektrokanäle bleiben erhalten, in diese werden alle Kabel neu eingezo- gen. Im Rahmen der Umgebungsarbeiten entsteht ein zusätzlicher Auf- enthaltsbereich für 30–40 Lernende. Zur Vorbereitung des Baugrundes muss der kontaminierte Boden im Bereich des neuen Provisoriums abgetragen und entsorgt werden. Das Bauvorhaben enthält Elemente des neuen Bereichs der Kreislaufwirt- schaft und Wiederverwendung von Bauteilen, auch im Sinne der Umset-
zung des neuen Art. 106 a der Kantonsverfassung (LS 101). Die Verwen- dung des Pavillons aus Uster spart eine grosse Menge an CO2 . Gleich- zeitig werden gegenüber einem vollständigen Ersatz der Bauteile deut- liche Kosteneinsparungen erzielt.
Finanzielles Die Kosten für das Schulraumprovisorium der Berufsschule Bülach belaufen sich auf Fr. 1 538 000 (Stand Kostenschätzung vom 13. März 2023; Preisstand 1. April 2022, 1128,6 Punkte, Basis 1939, Zürcher Index der Wohnbaupreise) und weisen eine Genauigkeit von ±15% auf. Sie setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle 1: Baukostenplan BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten in Franken 0 Grundstück 1 Vorbereitungsarbeiten 168 000 2 Gebäude 913 000 3 Betriebseinrichtungen 23 000 4 Umgebung 128 000 5 Baunebenkosten 12 000 6 Reserve 195 000 9 Ausstattung einschliesslich Kunst am Bau 99 000 Total (einschliesslich 7,7% MWSt) 1 538 000 Gemäss kantonaler Praxis handelt es sich bei der Erstellung von Bau- provisorien, die für die Aufrechterhaltung eines ordnungsgemässen Schul-, Forschungs- bzw. Spitalbetriebs erforderlich sind, grundsätzlich um ge- bundene Ausgaben im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Con- trolling und Rechnungslegung (CRG, LS 611), sofern dabei keine verhält- nismässig grosse Handlungsfreiheit besteht. Bei der Beurteilung der Hand- lungsfreiheit ist gemäss Bundesgericht zu berücksichtigen, dass ein Pro- visorium aus betrieblichen und organisatorischen Gründen in der Nähe des eigentlichen Schulstandortes zu sein hat (Urteil 1C_17/2017 vom 23. August 2017, E. 4.3.2 und 5.2.2). Das Bundesgericht schützte die Pra- xis des Kantons Zürich. Für das Projekt ist somit gemäss § 36 lit. b CRG eine gebundene Aus- gabe von insgesamt Fr. 1 538 000 durch den Regierungsrat zu bewilligen. Die Ausgaben für die Ausstattung (ohne Kunst am Bau) von Fr. 85 000 gehen zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung. Die Finanzierung des Bauprojekts über Fr. 1 453 000 erfolgt über die Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen.
In den Gesamtkosten von Fr. 1 538 000 sind die mit Verfügung des Immobilienamtes vom 27. April 2022 bewilligten Projektierungskosten von Fr. 132 000 enthalten. Die Verfügung ist bezüglich der Ausgabe auf- zuheben. Sämtliche Kosten fallen im Rechnungsjahr 2023 an. Für das Vorhaben sind in den Leistungsgruppen Nrn. 8750, Liegenschaften Verwaltungsver- mögen, und 7306, Berufsbildung, im Budget 2023 keine Mittel eingestellt. Die fehlenden Mittel können im Budget 2023 innerhalb der Leistungs- gruppen Nrn. 8750 und 7306 kompensiert werden. Die Kapitalfolgekosten für die Investitionsausgabe von Fr. 1 538 000 betragen jährlich Fr. 179 285. Sie bestehen aus den Abschreibungen und der Hälfte der jährlichen kalkulatorischen Zinsen von 0,75% der Kosten. Die Abschreibungsdauer richtet sich gemäss dem Handbuch für Rech- nungslegung 2023, Ziff. 3.2.13.10.2 nach der Dauer der voraussichtlichen Nutzung für das entsprechende Objekt und beträgt demzufolge zehn Jahre. Tabelle 4: Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (in Franken) (Bauteilgruppe) in Franken in % Jahre Abschreibung kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 689 994 44,86 10 68 999 2 587 71 586 Hochbauten Rohbau 2 109 395 7,11 10 10 939 410 11 349 Hochbauten Ausbau 314 366 20,44 10 31 437 1 179 32 616 Hochbauten Installationen 317 245 20,63 10 31 725 1 190 32 915 Ausstattung Kunst am Bau 22 000 1,43 1 22 000 22 000 Ausstattung Mobilien 85 000 5,53 10 8 500 319 8 819 Total 1 538 000 100 173 600 5 685 179 285 Vom vorliegenden Beschluss nicht erfasst sind die Kosten für die Haus- wartung und die Gebäudereinigung, die erst zu einem späteren Zeit- punkt genau feststehen. Der entsprechende Kostenanteil dürfte sich in der Grössenordnung von jährlich rund Fr. 30 000 belaufen und wird von der Bildungsdirektion bewilligt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion und der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für das Schulraumprovisorium der Berufsschule Bülach wird eine gebundene Ausgabe von insgesamt Fr. 1 538 000 bewilligt. Davon gehen Fr. 1 453 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, und Fr. 85 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohn- baupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2022)
III. Die mit Verfügung des Immobilienamtes vom 27. April 2022 be- willigte Ausgabe für die Projektierung von Fr. 132 000 wird aufgehoben.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Bildungsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli