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Décision

RRB Nr. 64/2014

Gemeindewesen, Primarschulgemeinde Regensdorf, Gemeindeordnung, Änderung, Genehmigung

22 janvier 2014Allemand2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. Januar 2014

64. Gemeindeordnung (Primarschulgemeinde Regensdorf)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV) regeln die poli- tischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Gemeinde- ordnungen bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Der Regie- rungsrat prüft die Gemeindeordnungen auf ihre Rechtmässigkeit (vgl. Art. 89 Abs. 3 KV). Die Genehmigung durch den Regierungsrat hat kons- titutive Wirkung, d. h., die entsprechenden Gemeindebeschlüsse werden erst nach der Genehmigung wirksam. Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Primarschulgemeinde Regensdorf haben am 22. September 2013 an der Urne einer Teilrevision der Gemeinde- ordnung zugestimmt. Die Änderung besteht darin, dass die Anzahl der Mitglieder der Schulpflege auf Beginn der Amtsdauer 2014–2018 auf fünf verringert wird. Die Änderung gibt zu keinen rechtlichen Bemerkungen Anlass und ist deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Primarschulgemeinde Regens- dorf am 22. September 2013 beschlossene Änderung der Gemeindeord- nung wird genehmigt.

II. Mitteilung an die Primarschulpflege Regensdorf, Watterstrasse 114, 8105 Regensdorf, den Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi