RRB Nr. 641/2011
Universitätsspital, Haldenbachtrakt, Sanierung Geschoss U, A, B, C, gebundene Ausgabe
18 mai 2011Allemand6 min
Source zh.ch
Universitätsspital, Haldenbachtrakt, Sanierung Geschoss U, A, B, C, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. Mai 2011
641. Universitätsspital (Haldenbachtrakt, Sanierung
Erwägungen
Geschosse U, A, B, C) Die Klinik für Neurologie des Universitätsspitals hat ihren Standort im 1918 erstellten Haldenbachtrakt. Im Geschoss A des Traktes befindet sich die Poliklinik, und in den Geschossen B und C sind die zwei Betten- stationen mit insgesamt 35 Betten untergebracht. Darüber hinaus betreut das Schlaganfall-Team der Klinik auch Patientinnen und Patienten auf der interdisziplinären Überwachungsstation im angrenzenden Trakt NORD 2 und auf der Cardiac Care Unit in der Kernzone. Für die For- schung stehen der Klinik provisorisch Räumlichkeiten an der August- Forel-Strasse nahe der Psychiatrischen Universitätsklinik zur Verfügung. 2009 wurden in der Klinik 1460 Patientinnen und Patienten stationär behandelt. Die Poliklinik verzeichnete 11 231 Konsultationen. Die Be- handlungszahlen sind in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. Das denkmalgeschützte Gebäude wurde letztmals vor 27 Jahren einer umfassenden Erneuerung unterzogen und weist mittlerweile grössere bauliche Mängel auf. Die räumliche Situation entspricht zudem nicht den betrieblichen Bedürfnissen. Zusammengefasst bestehen folgende betriebliche und bauliche Mängel: – Das Bettenangebot ist zu gering. – Die Patientenzimmer haben keine Nasszellen und sind renovations- bedürftig. – Es fehlt eine spezialisierte Überwachungseinheit für die Behandlung von Schlaganfallpatienten (Post Stroke Unit). – Die Fenster sind undicht, die Beschläge ausgeleiert und teilweise defekt. – Die feuerpolizeilichen Auflagen werden nicht erfüllt. Die Distanzen zu den Notausgängen sind teilweise zu gross; es fehlt ein zweiter Ausgang ins Freie. – Das Gebäude ist asbestbelastet. – Die Forschungsabteilung ist zu weit von der Klinik entfernt. Im Zuge der Berufung von Prof. Michael Weller zum Direktor der neurologischen Klinik wurden diesem die Sanierung der Klinikräumlich- keiten, die Erhöhung der Bettenzahl sowie die Bereitstellung geeigneter Forschungsflächen in der Nähe der Patientenbereiche zugesichert. Zu- dem wurde Prof. Weller die Einrichtung einer sogenannten Stroke Unit (Einheit zur Erstbehandlung von Schlaganfallpatienten) in Aussicht ge- stellt; diese ist jedoch nicht Gegenstand des vorliegenden Beschlusses.
Zur Umsetzung der Berufungszusagen bzw. zur Beseitigung der be- trieblichen und baulichen Mängel sind folgende Massnahmen vorgese- hen: – Geschoss U In dem vormals von der Universität für Laborräume genutzten Bereich wird die Forschungsabteilung der Klinik mit einem Normallabor, drei Biosicherheitslabors, einem Zellkulturlabor sowie Büro- und Neben- räumen eingerichtet. Darüber hinaus werden auf diesem Geschoss eine Lüftungszentrale und weitere haustechnische Anlagen untergebracht. – Geschosse A–C Diese Geschosse werden einer Zwischensanierung unterzogen, die ihre bauliche Funktionsfähigkeit mindestens für weitere 15 Jahre sicherstellt. In diesem Rahmen werden die Fenster, die Korridor- beleuchtung und die Böden erneuert. Die Patientenzimmer werden mit behindertengerechten Nasszellen und den nötigen Medizinalgas-, Strom- und Kommunikationsan- schlüssen ausgestattet. Im Treppenhaus Süd wird der aus feuerpolizei- lichen Gründen notwendige zweite Ausgang ins Freie erstellt. Im Geschoss C wird eine Post Stroke Unit mit einer Überwachungs- zentrale und sechs Bettenplätzen eingerichtet. Vom Geschoss C aus wird ein Rollstuhl-Plattformlift zum nicht durch einen Lift erschlossenen Geschoss D installiert. Die Baumassnahmen finden während des laufenden Spitalbetriebes statt. Daher werden für die Bauzeit an der Südwestseite des Gebäudes auf der Höhe des Geschosses A ein provisorischer Verbindungsgang er- stellt und über dem Hörsaal eine provisorische Bettenstation mit zehn Plätzen eingerichtet. Das Kantonale Hochbauamt hat durch das Architekturbüro Landolt + Haller, Zürich, ein Projekt mit Kostenvoranschlag ausarbeiten lassen. Die Kosten der Massnahmen betragen gemäss Kostenvoranschlag der Architekten vom 12. November 2010 insgesamt Fr. 24 700 000 (Kosten- stand 1. April 2010, Genauigkeitsgrad ±10 %). Sie setzen sich wie folgt zusammen:
in Franken Vorbereitungsarbeiten 3 207 000 Gebäude 12 587 500 Betriebseinrichtung 708 000 Baunebenkosten und Honorare 4 576 500 Reserve (rund 10%) 2 138 000 Künstlerischer Schmuck 83 000 Zwischentotal Baukosten 23 300 000 Medizinische Apparate 544 000 Medizinische Einrichtungen und Ausstattungen 283 000 Ausstattung 573 000 Zwischentotal Med. Ausstattungen 1 400 000 Total Anlagekosten (einschliesslich 8% MWSt) 24 700 000
Das Universitätsspital trägt die Kosten von Fr. 1 400 000 für die medi- zinische Ausstattung. Die zu bewilligende Ausgabe vermindert sich damit auf Fr. 23 300 000. Gemäss IPSAS errechnen sich die jährlichen Kapitalfolgekosten wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Zinsen (3,0%) Abschreibungs- Abschreibung satz % Fr. Fr. % Fr. Konto 5041 1 00000 Hochbauten Rohbau 1 15,0 3 490 300 52 400 3 104 700 Konto 5041 2 00000 Hochbauten Rohbau 2 8,2 1 902 200 28 500 3 57 100 Konto 5041 3 00000 Hochbauten Ausbau 28,8 6 711 300 100 700 3 201 300 Konto 5041 4 00000 Hochbauten Installationen 48,0 11 196 200 167 900 5 559 800 Total (einschliesslich MWSt 8%) 100 23 300 000 349 500 922 900 Total 23 300 000 1 272 400
Die Mehrkosten aus der Einrichtung und dem Betrieb der neuen Post Stroke Unit und eines zusätzlichen Normalbettes auf den Betten- stationen werden durch höhere Erträge der Klinik für Neurologie wie- der ausgeglichen. Die Massnahmen auf den Geschossen A–C erfolgen im Rahmen der Berufung von Prof. Weller und unterliegen daher nicht dem Standard- prozess. Für die Einrichtung der Forschungsabteilung im Geschoss U genehmigte der Regierungsrat mit RRB Nr. 742/2010 den Projektantrag gemäss Standardprozess.
Für das Vorhaben ist gemäss § 22 Abs. 2 des Gesetzes über das Uni- versitätsspital Zürich eine Ausgabe von Fr. 23 300 000 zu bewilligen. Es handelt sich gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG um eine gebundene Ausgabe zur Erhaltung und zeitgemässen Ausstattung der vorhandenen Bausub- stanz. Die Ausgabe geht zulasten des Kontos 6340.5041, Erneuerungs- unterhalt Hochbau. Im Budget 2011 sind für das Vorhaben Fr. 5 500 000 eingestellt. Im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2011–2014 sind für das Jahr 2012 Fr. 7 500 000 eingestellt. Der restliche Betrag ist im KEF 2011–2014 für das Jahr 2013 enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Sanierung der Geschosse U, A, B und C der Klinik für Neuro- logie im Haldenbachtrakt des Universitätsspitals wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 23 300 000 bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Bau- kostenindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Kostenstand 1. April 2010).
III. Die Ausgaben gehen zulasten der Investitionsrechnung der Leis- tungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilitation.
IV. Die Baudirektion wird beauftragt, die entsprechenden Verträge abzuschliessen.
V. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Ge- sundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi