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Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Fachstelle Austausch und Mobilität, Regelbetrieb, Stellenplan

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. April 2022

642. Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Fachstelle Austausch und Mobilität (Regelbetrieb, Stellenplan)

Erwägungen

A. Ausgangslage Das Bundesgesetz vom 5. Oktober 2007 über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachen- gesetz, SpG; SR 441.1) regelt die Förderung der Verständigung und des Austauschs zwischen den Sprachgemeinschaften. Damit soll die Vier- sprachigkeit als Wesensmerkmal der Schweiz gestärkt und der innere Zusammenhalt des Landes gefestigt sowie die individuelle und institu- tionelle Mehrsprachigkeit in den Landessprachen gefördert werden (vgl. Art. 1 Bst. b und Art. 2 Bst. a–c SpG). Zu diesem Zweck beauftragt Art. 14 Abs. 1 SpG Bund und Kantone, den Austausch von Schülerinnen und Schülern sowie von Lehrkräften aller Schulstufen zu fördern. 2017 haben das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, das Eidgenössische Departement des Innern und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) gemeinsam die «Schweizerische Strategie Austausch und Mobilität» ver- abschiedet. Die Strategie soll Austausch- und Mobilitätsaktivitäten im In- wie auch im Ausland stärken und verfolgt das längerfristige Ziel, dass alle jungen Menschen im Verlauf ihrer Ausbildung oder im Übergang ins Arbeitsleben mindestens einmal an einer länger dauernden Austausch- und Mobilitätsaktivität teilnehmen. Am 28. März 2019 hat die EDK zu- dem Empfehlungen für die interkantonale Koordination von Austausch und Mobilität verabschiedet, die sich auf die Koordination des Schüler- austauschs auf den Sekundarstufen I und II beziehen und die Grund- sätze für die Koordination des Austauschs von kantonal angestellten Lehr- personen regeln. Ein Sprachaufenthalt in einem anderen Landesteil der Schweiz oder im Ausland ermöglicht Kindern, Jugendlichen und Lehrpersonen, sich im Kontakt mit anderssprachigen Menschen in einem natürlichen Um- feld Fremdsprachenkenntnisse anzueignen und interkulturelle Kompe- tenzen zu erwerben. Solche Austausch- und Mobilitätsaktivitäten tra- gen zur Persönlichkeitsentwicklung bei und fördern das Verständnis für die soziale, sprachliche und kulturelle Heterogenität der Gesellschaft. Damit stellen sie einen wichtigen Bestandteil der Bildungslaufbahn von Kindern und Jugendlichen sowie eine bedeutsame Weiterbildungsmög- lichkeit für Lehrpersonen dar. Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kom-

petenzen sind in einer zunehmend international ausgerichteten Bildungs- und Arbeitswelt nicht nur wesentliche Faktoren für individuellen beruf- ‌lichen Erfolg, sondern sie leisten darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit und zur Stär- kung des Kantons Zürich und der Schweiz im internationalen Arbeits- markt. Zur Förderung von Austausch- und Mobilitätsaktivitäten hat die Bil- dungsdirektion im Rahmen eines Pilotprojekts im August 2020 eine auf zwei Jahre befristete, ämterübergreifende Fachstelle Austausch und Mo- bilität geschaffen. Die Fachstelle soll bestehende Austausch- und Mo- bilitätsprojekte ämterübergreifend bündeln, neue Projekte lancieren und die Koordination mit anderen Kantonen und internationalen Netzwer- ken fördern.

B. Projektphase der Fachstelle Austausch und Mobilität Die Fachstelle Austausch und Mobilität ist strukturell dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt zugeordnet und umfasst während der auf zwei Jahre befristeten Pilotphase 150 Stellenprozente. Zusätzlich wurden Lehr- personen der Sekundarstufen I und II mittels Entlastungen im Umfang von 50 Stellenprozenten zur Mitarbeit einbezogen. Nach eineinhalb Jahren Pilotbetrieb konnte sich die Fachstelle weit- gehend in der Zürcher Bildungslandschaft etablieren. Sie vertritt die An- liegen des Kantons Zürich im Bereich Austausch und Mobilität in ver- schiedenen kantonalen und nationalen Gremien und arbeitet im Auftrag der Bildungsdirektion darauf hin, ein nachhaltiges Angebot von Aus- tausch- und Mobilitätsaktivitäten von der Volksschulstufe bis zur Sekun- darstufe II aufzubauen. Die Fachstelle definiert die hierfür notwendigen Strukturen, Abläufe, Ziele und Massnahmen und bietet den Schulen der betreffenden Schulstufen eine Vernetzungsplattform. Ausserdem pflegt sie den Kontakt zu Movetia, der nationalen Agentur für Austausch und Mobilität im Bildungssystem. Im September 2021 haben die Bildungsdirektorinnen der Kantone Zürich und Waadt unter Mitwirkung der Fachstelle eine Absichtserklä- rung zur Förderung von Austausch und Mobilität zwischen den beiden Kantonen unterzeichnet, deren Umsetzung im Kanton Zürich der Fach- stelle obliegt. Einen weiteren Meilenstein erreichte die Fachstelle im De- zember 2021 mit der Unterzeichnung einer Kooperationserklärung für die Berufsbildung auf Ebene des Mittelschul- und Berufsbildungsam- tes des Kantons Zürich und der Direction générale de l’enseignement postobligatoire du Canton de Vaud. Weitere Kooperationserklärungen sind in Planung für die Volksschulstufe (September 2022) und für die Mittelschulen (März 2023).

Mit dem Ziel, Schulpartnerschaften zwischen dem Kanton Zürich und der Romandie zu schliessen und dadurch Austausch- und Mobilitäts- projekte zu institutionalisieren, konnte die Fachstelle bereits während der Projektphase auf allen Schulstufen erste konkrete Austauschprojekte einleiten. Weiter hat die Fachstelle Austausch und Mobilität in Zusam- menarbeit mit Movetia sowie dem Forum für die Zweisprachigkeit in Biel innovative virtuelle Austauschformen für den Fremdsprachenunter- richt an Kantonsschulen im Kanton Zürich und in der Westschweiz ent- wickelt. Gemeinsam mit der von der Bildungsdirektion geführten Sensi- bilisierungskampagne «Talentförderung Plus» arbeitet die Fachstelle schliesslich an Projekten, um Lernenden in der Berufsbildung Aus- tauschmöglichkeiten in ausländischen Betrieben zu ermöglichen. Als Anlaufstelle erbringt die Fachstelle konkrete Hilfeleistungen bei der Organisation von Austauschprojekten durch Schulen, bei der Gast- familiensuche und der Erstellung von Gesuchen um finanzielle Unter- stützung durch Dritte. Die Fachstelle setzt auf den Aufbau eines «Pa- tensystems», in dem erfahrene Lehrpersonen sowie Jugendliche, die be- reits an Austausch- und Mobilitätsprojekten teilgenommen haben, für Auskunft und organisatorische Hilfestellungen anderen Lehrpersonen oder Jugendlichen zur Verfügung stehen. Die Resultate aus dem Pilotprojekt zeigen, dass eine ämterübergrei- fende Fachstelle unabdingbar ist, um die zur Förderung von Austausch und Mobilität notwendige Vernetzung und Unterstützung der Schulen zu gewährleisten. Die bisher im Rahmen eines befristeten Projekts ge- führte Fachstelle Austausch und Mobilität soll daher in den Regelbetrieb übergeführt werden.

C. Regelbetrieb der Fachstelle Austausch und Mobilität Mit der Fachstelle wird der Grundstein für eine weit über die Schul- und Berufsausbildung hinausreichende Austausch- und Mobilitätskul- tur gelegt. Zürich als bevölkerungsreichster Kanton mit seinen inter- nationalen Beziehungen soll sich langfristig als Referenzkanton für Aus- tausch und Mobilität innerhalb der Schweizer Bildungslandschaft posi- tionieren. Als Anlauf-, Vernetzungs- und Dienstleistungsstelle unterstützt die Fachstelle Schulleitungen, Lehrpersonen, Lernende der Primar- bis zur Sekundarstufe II, Erziehungsberechtigte sowie Lehrbetriebe bei der Organisation von Austausch- und Mobilitätsaktivitäten. Sie entwickelt Konzepte, Strategien und Projekte zur Förderung des interkulturellen Sprachaustauschs und wertet sie aus. Die Fachstelle leistet zentrale Ver- netzungs- und Sensibilisierungsarbeit, damit das Thema Austausch und Mobilität über die verschiedenen Schulstufen hinweg sichtbar und Teil des schulischen Werdegangs aller Schülerinnen, Schüler, Lernenden und Lehrpersonen wird.

Die Fachstelle verwaltet das Budget, definiert Strategie und die Ziele, setzt sie um und ergreift notwendige Massnahmen für unterschiedliche Austausch- und Mobilitätsprojekte. Ferner gewährleistet sie die Koordi- nation der Projekte und die Kommunikation über alle Schulstufen hin- weg. Durch den Einbezug von Lehrpersonen stellt die Fachstelle den Kon- takt zum Schulfeld sicher. Pro Schulstufe ist jeweils eine Lehrperson verantwortlich für die pädagogische Aufarbeitung und die konkrete Um- setzung von Projekten an Bildungsinstitutionen und nimmt eine Bera- tungsfunktion ein. Die Überführung der Fachstelle Austausch und Mobilität in den Re- gelbetrieb setzt einen Ausbau der personellen Mittel voraus. Dieser soll in zwei Etappen erfolgen. Auf den 1. August 2022 ist eine erste Erwei- terung des Stellenplans vorgesehen und ab dem 1. August 2023 soll die Fachstelle ihren Vollbestand erreichen. Die Betriebskosten (Sachkosten, Dienstleistungen Dritter, Kosten für Projekte usw.) für die erste Etappe des Ausbaus vom 1. August bis zum 31. Dezember 2022 belaufen sich voraussichtlich auf Fr. 80 000, diejeni- gen für die zweite Etappe im Jahr 2023 auf Fr. 330 000. Mit der Aufnah- me des Regelbetriebes ab 2024 ist mit jährlichen Kosten von Fr. 700 000 zu rechnen. Diese Betriebskosten sind zu finanzieren und daher neu in das Budget 2023 und die Planjahre 2024–2026 des Konsolidierten Ent- wicklungs- und Finanzplans (KEF) 2023–2026 aufzunehmen. Die Be- willigung einzelner Ausgaben erfolgt dann je Vorhaben gemäss den je- weiligen Finanzkompetenzen. 1. Etappe 2. Etappe/Vollausbau Regelbetrieb Aug. bis Dez. 2022 2023 ab 2024 in Franken in Franken in Franken Fachstelle Interkantonale Projekte (VD-ZH) 15 000 40 000 50 000 Stufenübergreifende Projekte 7 500 30 000 45 000 Reserve 2 500 30 000 35 000 Volksschulstufe Projekte 15 000 95 000 420 000 Mittelschulen Projekte 7 500 37 500 45 000 Beruf‌liche Grundbildung Projekte 7 500 37 500 45 000 Total Kosten 80 000 330 000 700 000

D. Personalbedarf Die ämterübergreifende Fachstelle Austausch und Mobilität wird organisatorisch dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt angegliedert. Der Pilotbetrieb hat gezeigt, dass langfristig 400 unbefristete Stellen- prozente notwendig sind, um Austausch- und Mobilitätsaktivitäten äm- terübergreifend zu koordinieren und auf der Primarstufe sowie den Se- kundarstufen I und II zielgerichtet zu fördern. Die Fachstelle setzt sich zusammen aus der Fachstellenleitung, einer wissenschaftlichen Mit- arbeiterin oder einem wissenschaftlichen Mitarbeiter und einer Sach- bearbeiterin oder einem Sachbearbeiter. Dafür sind im Stellenplan des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes ab dem 1. August 2022 1,0 Stellen Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in mbA Klasse 21 VVO und 1,0 Stellen Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in Klasse 19 VVO sowie ab 1. August 2023 1,0 Stellen Verwaltungsassistent/in Klasse 13 VVO zu schaffen. Die Einreihungen der beantragten Stellen wurden mittels vereinfachter Funk- tionsanalyse überprüft und vom Personalamt als nachvollziehbar erachtet. Für die Zusammenarbeit mit dem Schulumfeld wird ab 1. August 2022 der Einbezug von amtierenden Lehrpersonen in einem Gesamtumfang von 100 Stellenprozenten benötigt. Diese nehmen eine Beratungsfunk- tion für ihre jeweilige Schulstufe wahr. Sie sichern ausserdem den Kon- takt zu den Schulen und können Fachstellenprojekte an den Schulen direkt umsetzen. Die für die Zusammenarbeit mit den Volksschulen benötigten Stellenprozente werden in den Stellenplan des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes aufgenommen. Dafür sind 0,2 Stellen Wissen- schaftliche/r Mitarbeiter/in Klasse 19 VVO und 0,2 Stellen Wissenschaft- liche/r Mitarbeiter/in Klasse 20 VVO zu schaffen. Diese Lohnklassen entsprechen den Einreihungen als Lehrpersonen in der Primar- bzw. der Sekundarschule. Für die Mittel- und Berufsfachschulen werden die ein- gesetzten Lehrpersonen vom Unterricht im Rahmen von 4,6 Jahreslek- tionen für die Fachspezialistin bzw. den Fachspezialisten Mittelschulen (rund 20%) und 10,4 Jahreslektionen für die Fachspezialistin bzw. den Fachspezialisten beruf‌liche Grundbildung (rund 40%) entlastet. Für die beruf‌liche Grundbildung ist eine erhöhte Entlastung notwendig, um die komplexe Zusammenarbeit zwischen den Berufsfachschulen, den Lehrbetrieben und den Verbänden zu koordinieren und zu gewährleis- ten. Die Entlastungen erfolgen durch das Mittelschul- und Berufsbil- dungsamt.

E. Finanzielle Auswirkungen Die jährlichen Kosten im Zusammenhang mit den Stellenplananpas- sungen belaufen sich einschliesslich der Lohnnebenkosten, der Infrastruk- turkosten und der Betriebskosten (Sachkosten/Dienstleistungen Dritter)

im Jahr 2022 auf Fr. 80 000 und Fr. 153 000 Personalkosten, im Jahr 2023 auf Fr. 330 000 und Fr. 368 000 Personalkosten und ab 2024 jeweils auf Fr. 700 000 und Fr. 368 000 Personalkosten. Die Gesamtkosten gehen zulasten der Leistungsgruppe Nr. 7306, Be- rufsbildung. Die Personalkosten für die Fachstellenleitung, die wissen- schaftliche Mitarbeiterin bzw. den wissenschaftlichen Mitarbeiter und die Sachbearbeiterin bzw. den Sachbearbeiter, die Kosten für Kommuni- kation, interkantonale und stufenübergreifende Projekte sowie Reser- ven werden je zur Hälfte an die Leistungsgruppen Nrn. 7301, Mittelschu- len, und 7200, Volksschulen, weiterverrechnet. Die amtierenden Lehr- personen, die als Fachspezialistinnen bzw. Fachspezialisten für ihre je- weilige Schulstufe angestellt sind, wie auch die Projektkosten für die ein- zelnen Stufen werden gemäss Stufe an die Leistungsgruppen Nrn. 7301, Mittelschulen, und 7200, Volksschulen, weiterverrechnet. Die Kosten sind im Budget 2022 nicht enthalten, können aber inner- halb der Leistungsgruppen Nrn. 7200, Volksschulen, 7301, Mittelschu- len, und 7306, Berufsbildung, kompensiert werden. Die Kosten für die Planjahre 2023 und ab 2024 sind im KEF 2022–2025 nicht enthalten. Die anfallenden Kosten für das Mittelschul- und Berufsbildungsamt kön- nen kompensiert werden. Die anfallenden Kosten für das Volksschulamt können nicht kompensiert werden. Die Leistungsgruppe Nr. 7200, Volks- schulen, ist somit zu ermächtigen, den folgenden Betrag zusätzlich in den KEF 2023–2026 einzustellen: Leistungsgruppe Neu einzustellende Beträge Neu einzustellende Beträge in Franken für Stellen und in Franken für Stellen und Betrieb 2023 Betrieb ab 2024 Nr. 7200, Volksschulen 175 000 + 62 000 515 000 + 62 000

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Fachstelle Austausch und Mobilität wird auf den 1. August 2022 in den Regelbetrieb des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes übergeführt.

II. Im Stellenplan des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes, Leis- tungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, werden mit Wirkung ab 1. Au- gust 2022 folgende befristeten Stellen in unbefristete Stellen umgewan- delt: Stellen Richtposition Klasse VVO

III. Im Stellenplan des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes, Leis- tungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, werden mit Wirkung ab 1. August 2022 folgende Stellen geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 0,2 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in (Projektleitung Primarstufe) 19 0,2 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in (Projektleitung Sekundarstufe I) 20

IV. Im Stellenplan des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes, Leis- tungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, wird mit Wirkung ab 1. August 2023 folgende Stelle geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Verwaltungsassistent/in 13

V. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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