RRB Nr. 645/2010
Finanzierung von Projekten aus dem Rahmenkredit für Integrationsprojekte, Bewilligung
28 avril 2010Allemand3 min
Source zh.ch
Finanzierung von Projekten aus dem Rahmenkredit für Integrationsprojekte, Bewilligung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. April 2010
645. Finanzierung von Projekten aus dem Rahmenkredit
Erwägungen
für Integrationsprojekte
Ausgangslage Seit dem 1. Januar 2008 ist das Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG; SR 142.20) in Kraft. Neu kommen gemäss Art. 12 lit.b und c der Verordnung vom 24. Oktober 2007 über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA; SR 142.205) anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene in den Genuss von Integrationsleistungen. 2008 richtete der Bund den Kantonen für Personen, die am 31. De- zember 2007 vorläufig aufgenommen sind, einen einmaligen Betrag von insgesamt rund 30 Mio. Franken aus. Davon gingen 16,7 Mio. Franken an den Kanton Zürich und wurden beim Kantonalen Sozialamt (Leis- tungsgruppe Nr. 3500) verbucht. Diese einmalige Abgeltung des Bundes von 16,7 Mio. Franken soll für einen neuen, koordinierten und optimalen Mitteleinsatz im kantonalen Integrationsbereich genutzt werden. Dazu wurde ein Rahmenkredit in diesem Umfang für kantonale Integrationsprojekte zulasten der Erfolgs- rechnung der Leistungsgruppe Nr. 3500, Kantonales Sozialamt, bewilligt (RRB Nr. 1714/2008). Die Beitragsgesuche für Integrationsprojekte sind der Fachstelle für Integrationsfragen einzureichen. Der «Runde Tisch Integration» beur- teilt die Beitragsgesuche und spricht Empfehlungen aus. Der Regie- rungsrat beschliesst auf gemeinsamen Antrag der Direktion der Justiz und des Innern sowie der Sicherheitsdirektion über die Beitragsgesuche. Beitragsgesuche für Integrationsprojekte In der Sitzung vom 2. März 2010 haben die Mitglieder des «Runden Tisches Integration» unter der Leitung der Fachstelle für Integrations- fragen folgende zwei Projekte geprüft und deren Unterstützung emp- fohlen: a) Projekt «Jucomo» des Fördervereins Cocomo, Zürich In diesem Projekt durchlaufen Jugendliche, die nach dem 15. Lebens- jahr in die Schweiz eingereist sind und dadurch beim Einstieg in die Arbeitswelt erschwerte Voraussetzungen haben, ein ressourcen- und lösungsorientiertes Intensivprogramm. Das Programm arbeitet eng mit Ausbildungsbetrieben des ersten Arbeitsmarktes zusammen. Das Pro-
jektziel ist es, die Jugendlichen innerhalb von zwölf Monaten in einer Vorlehre oder Berufslehre zu platzieren. Der Unterstützungsbeitrag soll für August 2010 bis Juli 2011 Fr. 570 724 betragen. b) Projekt «Deutsch intensiv» der Asylorganisation Zürich (AOZ) Die Asylorganisation Zürich (AOZ) führt intensive Deutsch- und Alphabetisierungskurse durch. Das Niveau der Sprachkurse reicht von grundlegender Alphabetisierung über die Vermittlung elementarer (A 1/A 2) bis fortgeschrittener (B1) Deutschkenntnisse. Gleichzeitig er- weitern die Teilnehmenden ihre Lernstrategien und Arbeitstechniken. Um den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt zu unterstützen, setzen sich die Teilnehmenden im Kurs auch mit ihrer persönlichen Situation sowie der Schweizer Alltags- und Arbeitskultur auseinander. Der Unter- stützungsbeitrag soll für das Jahr 2010 Fr. 1 645 840 betragen. Die Kosten sind im Budget 2010 enthalten.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern sowie der Sicher- heitsdirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Als Beiträge für kantonale Integrationsprojekte werden aus dem Rahmenkredit gemäss RRB Nr. 1714/2008 nachfolgende Objektkredite zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3500, Kantona- les Sozialamt, freigegeben: a) das Projekt «Jucomo» des Fördervereins Cocomo Fr. 570 724, b) das Projekt «Deutsch intensiv» der Asylorganisation Zürich Fr. 1 645 840.
II. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Sicherheitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi