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Décision

RRB Nr. 651/2026

Eidgenössische Volksabstimmung vom 14. Juni 2026, Ergebnisse, Publikation

17 juin 2026Allemand2 min

Source zh.ch

Eidgenössische Volksabstimmung vom 14. Juni 2026, Ergebnisse, Publikation

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. Juni 2026

651. Eidgenössische Volksabstimmung vom 14. Juni 2026, Ergebnisse, Publikation Am 14. Juni 2026 fand die eidgenössische Volksabstimmung über fol- gende Vorlagen statt:

Erwägungen

1. Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» (BBl 2026 17)

2. Änderung vom 26. September 2025 des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Zivildienstgesetz, ZDG) (BBl 2025 2896) Die Zusammenstellung der Auswertungsergebnisse der Wahlbüros liegt vor. Gestützt auf Art. 14 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR, SR 161.1) sind die Ergebnisse innert 13 Tagen nach dem Abstimmungstag im kantonalen Amtsblatt zu veröffentlichen (Abs. 2) und die Protokolle innert zehn Tagen nach Ablauf der Beschwerdefrist der Bundeskanzlei zuzustellen (Abs. 3). Gegen diese Volksabstimmung kann innert drei Tagen, von der Ver- öffentlichung im Amtsblatt an gerechnet, beim Regierungsrat schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist eingeschrieben zuzu- stellen (Art. 77 Abs. 2 BPR).

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Ergebnisse der eidgenössischen Volksabstimmung vom 14. Juni 2026 werden gemeindeweise im Amtsblatt veröffentlicht (ABl 2026-06- 19).

II. Die Abstimmungsprotokolle werden innert zehn Tagen nach Ab- lauf der Beschwerdefrist der Bundeskanzlei zugestellt.

III. Gegen diese Volksabstimmung kann innert drei Tagen, von der Veröffentlichung im Amtsblatt an gerechnet, beim Regierungsrat schrift- lich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist eingeschrieben zuzustellen.

IV. Mitteilung an das Statistische Amt und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Peter Hösli